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JUSTIZ Blaues Auge

Mit ihrem Urteil gegen Mounir al-Motassadeq wollen die Hamburger Richter beweisen, dass der Rechtsstaat gegen Islamisten gerüstet ist.
Von Dominik Cziesche und Markus Verbeet
• aus DER SPIEGEL 34/2005
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Im Kampf gegen den Terror ist ein trockener Hals das geringste Problem. Eine Stunde hatte Ernst-Rainer Schudt am Freitagvormittag schon gesprochen, als ihm ein mitfühlender Wachtmeister ein Glas Mineralwasser brachte. Einen Moment schaute der Mann in der schwarzen Robe irritiert und redete dann weiter, ohne einen Schluck zu nehmen. Dreieinhalb Stunden lang.

Bis ins letzte Detail begründete der Vorsitzende Richter, warum der 4. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts den Marokkaner Mounir al-Motassadeq zu sieben Jahren Haft verurteilt hat: als Mitglied jener Terrorgruppe, aus der die Attentäter des 11. September 2001 hervorgingen, nicht jedoch als Gehilfen beim Mord in mehr als 3000 Fällen.

Schudt zielte mit seinem Vortrag vor allem auf jene, die angesichts der Probleme in den deutschen Terrorprozessen immer lauter fragen, ob der Rechtsstaat der islamistischen Gewalt genug entgegenzusetzen hat. »Das«, so Schudt, »kann man getrost mit Ja beantworten.«

Voraussetzung dafür sei allerdings eine besonders sorgfältige Beweisaufnahme. Deshalb hat sein Senat diesmal mit beeindruckender Akribie gut hundert Zeugen vernommen, belastendes Videomaterial gesichtet, neue Belege gesammelt und alte noch einmal bewertet. Insgesamt speicherte das Gericht 3500 Datensätze.

Mit deutscher Gründlichkeit gegen die islamistische Gefahr - ist das der Leitfaden für künftige Verfahren? Oder wird der Bundesgerichtshof auch diesen Richterspruch in der angekündigten Revision Motassadeqs kippen, wie schon im März 2004 die vorherige Verurteilung zu 15 Jahren Haft?

Spätestens seitdem dreht sich die Debatte um die Frage, ob die deutsche Justiz gegenüber Islamisten hart genug durchgreift. Generalbundesanwalt Kay Nehm, bisher in Sachen Terror eher glücklos, klagte, dass nicht das Recht zu lasch sei, sondern die Richter: »Wir brauchen kein Feindstrafrecht, aber auch kein Freundstrafrecht.« Offenbar, so der Chefankläger bitter, könne man erst zugreifen, wenn es schon zu spät sei.

Nehm tritt mit dieser Kritik die Flucht nach vorn an. Weil die erhofften harten Strafen in bisherigen Terrorprozessen gegen Islamisten meist ausblieben, musste er in der Öffentlichkeit als Buhmann herhalten. Und auch diesmal können die Ankläger nicht völlig zufrieden sein, hatten sie im Fall Motassadeq doch auf 15 Jahre Haft plädiert und nur 7 bekommen, ein blaues Auge also. Da gab es schon schlimmere Niederlagen.

Motassadeqs Freund Abdelghani Mzoudi wurde im Juni sogar freigesprochen, ein in Berlin als Terrorverdächtiger angeklagter Tunesier schließlich nur wegen geringerer Vorwürfe wie Steuerhinterziehung verurteilt, und der Münchner Prozess gegen einen Iraker, der Kämpfer geschleust haben soll, gestaltet sich so kompliziert, dass böse Überraschungen für Nehm nicht ausgeschlossen sind.

Verzwickt wird auch das künftige Verfahren gegen jene Männer, die im Dezember beim Berlin-Besuch des damaligen irakischen Premiers Ijad Alawi angeblich einen Anschlag geplant haben. Sie verhielten sich zwar konspirativ und spähten vermutlich sogar ein Ziel aus. Sprengstoff wurde bei ihnen jedoch nicht gefunden, der wäre ein schlagkräftiger Beweis gewesen.

Offenbar können die Gerichte mit dem »am deutschen Vereinswesen« (Schudt) orientierten Strafrecht »sich hier und da bildenden Zellen« von Islamisten nur schwer begegnen - die wählen eben keinen Schatzmeister, haben keine strikte Aufgabenteilung, keine klare Struktur. »Die Beweislage ist oft schwierig«, sagt Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU). Auch der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) nimmt die Richter in Schutz: »Es wird suggeriert, dass sie könnten, wenn sie nur wollten.«

Dass oftmals auch mangelnde Beweise der Anklage schuld sein könnten, legten am Freitag die Hamburger Richter nahe - und konterten damit Nehms Kritik. So hatten die Bundesanwälte im Verfahren gegen Motassadeq behauptet, der 11. September sei spätestens ab 1999 in Deutschland und nicht in Afghanistan geplant worden. Das hätte eine Verurteilung zwar erleichtert, weil Motassadeq demnach früh von den Plänen seiner Kumpane gewusst haben könnte. Doch die Konstruktion der Bundesanwälte, so das Gericht, habe den Senat »überhaupt nicht überzeugt«.

Von Konstrukten, Annahmen und Spekulationen wollten die Richter diesmal nichts wissen. Stattdessen ordneten sie die vorliegenden Beweise und erstellten daraus ein Bild, das ihnen Einblicke in die wahren Abläufe erlaubte. So fertigten sie ein Diagramm über die Wohnverhältnisse der Terrorgruppe an, zu der Schudt auch den gerade erst freigesprochenen und nach Marokko zurückgekehrten Mzoudi zählt.

Unter anderem auf diese Weise habe man die Bezüge der Mitglieder zueinander gut durchschauen können, »wer wo wann mit wem« etwas gemacht habe, über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Danach war der Senat überzeugt: Motassadeq war mehr als ein harmloser Freund aus der Moschee. Vielmehr habe er der Hamburger Terrorgruppe angehört. Auch wenn er die konkreten Attentatspläne vermutlich nicht kannte, so die Richter, unterstützte er doch die Ziele der Attentäter.

Dass Motassadeq nach dieser Puzzlearbeit nur als Mitglied der Terrorgruppe, nicht aber wegen Beihilfe zum Mord verurteilt wurde, sei bedauerlich, sagt Nehm nun versöhnlich, »mit Blick auf die schwierige Beweissituation aber auch nachvollziehbar«. DOMINIK CZIESCHE,

MARKUS VERBEET

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