BLITZGESETZ
(Nr. 30/51, Zweierlei Ehre)
Nur im SPIEGEL las ich seinerzeit, daß »nur ein souveräner Staat Souveränität schützen« könne und daß es leider noch nicht den Begriff des »Ost-Staatsgeheimnisses« gebe. Letzte Woche illustrierte die alliierte Hohe Kommission, wie recht der SPIEGEL mit seinem Einwand hatte: Agenten der Westalliierten sollen auf deutschem Boden weiterhin zwecks Sicherheit der alliierten Streitkräfte Staatsgeheimnisse verraten dürfen. Wenn der Bundestag das Gesetz oder zumindest die betreffenden Paragraphen jetzt nicht ganz rückgängig macht, dann reißt erhebliche Rechtlosigkeit ein. Ostagenten werden bestraft, Westagenten geschützt. Da aber neuerdings, siehe Kemritz, Ostagenten meistens auch Westagenten sind, werden praktisch alle geschützt. Das kommt davon, wenn man Gesetze ohne Rücksicht auf die politische Wirklichkeit macht.
Dortmund
Theo Gerner