Blutige Justiz - DER SPIEGEL
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Blutige Justiz

• aus DER SPIEGEL 11/1982
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Die Strafverfolger des Ajatollah Chomeini müssen sich darum kümmern, daß kein Blut mehr ungenutzt vergossen wird: Der Mangel an Blutkonserven soll durch das Blut zum Tode Verurteilter behoben werden. In einer Anordnung des obersten Anklägers an alle Staatsanwälte heißt es: »Bei Straßenkämpfen werden an der Front zahlreiche Revolutionsbrüder der Garden verletzt. In vielen Fällen führt der Mangel an Blutvorräten rasch zum Tode. Um diesen Mißstand zu beheben, ordnen Sie an: Bei den zum Tode Verurteilten ist das Urteil unverzüglich zu vollstrecken. Zuvor muß das Blut des Verurteilten abgezapft und in dafür vorbereiteten Behältern dem nächsten Krankenhaus oder der Blutbank übergeben werden.«

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