BUCHPRÜFER
Ich hatte voriges Jahr in den USA Gelegenheit, Millers »Tropic of Cancer« zu studieren. Und ich war, obwohl ich nicht zimperlich bin und Mailer, Jones und Goethes Faust II. gelesen habe, tief beschämt.
Frankfurt HERMANN BRAUN
Sie sind offenbar einer Fehlinformation aufgesessen. Es trifft nicht zu, daß die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften die beiden Wendekreise von Henry Miller oder auch nur einen von diesen in ihren Index aufgenommen hat. Sie hat darüber auch nicht im Juni des vergangenen Jahres verhandelt und entschieden. Zu dieser Zeit hat der Vorsitzende der Bundesprüfstelle lediglich dem Verlag von dem Hamburger Urteil gegen Voss, das dem Verlag Rowohlt bis dahin noch unbekannt war, Kenntnis gegeben mit der Mitteilung, daß auf Grund dieses Urteils nach der gesetzlichen Vorschrift von § 18 GjS die beiden Wendekreise eigentlich in die Liste aufgenommen werden müßten, daß aber wegen der gegen diese Indizierung bestehenden Bedenken Gelegenheit gegeben werde, dazu Stellung zu nehmen (§ 18 Abs. 2 GjS).
Nach mehreren Besprechungen mit dem Anwalt des Verlags Rowohlt hat die Bundesprüfstelle dann entschieden, von einer Aufnahme der beiden im Verlag der Olympia Press erschienenen deutschsprachigen Ausgaben der Wendekreise in die Liste abzusehen (Entscheidung Nr. 1258 vom 5.4.1963, Aktenzeichen Pr. 279/62). Die im Verlag Rowohlt erschienenen Ausgaben sind nicht
Gegenstand eines Prüfverfahrens gewesen. An dem angeblichen »Irrsinn« ist jedenfalls die Bundesprüfstelle in keiner Weise beteiligt.
Bad Godesberg ROBERT SCHILLING
Vorsitzender der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften
Schilling