BUCHPRÜFER
(Nr. 48/1966, Verlage)
Die Listenaufnahme des Buchs »Die Sünde ist unheilbar« durch die Bundesprüfstelle (BPrSt) beruht nicht auf der Forderung des Autors, eine Auflösung der Ehe durch einseitige Willenserklärung herbeizuführen. Vielmehr sah die BPrSt als gravierend vor allem die Forderung nach völliger sexueller Freizügigkeit an, die Befürwortung von Pornographie, Prostitution, Call-Girl-Ringen, privaten Massen-Sexualorgien sowie fast allen Perversitäten, ferner die Proklamierung der Untreue als eheliche Pflicht und das Postulat, es jeder Mutter freizustellen, ob sie eine Mißgeburt annehmen oder im Wege einer Privat-Euthanasie beseitigen wolle.
Das Buch »Der Umgang mit dem anderen Geschlecht« wurde wegen der gleichen Tendenzen indiziert, also der mit zynischer Polemik vorgetragenen Angriffe auf die unter dem Schutz des Artikels 6 des Grundgesetzes stehenden Institutionen von Ehe und Familie.
Ihr Hinweis auf die »Sex-Richter« der BPrSt wird vor allem von deren ehrenamtlichen Beisitzern als Diffamierung empfunden. Er steht im Widerspruch zu Paragraph 1 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften, der außer unsittlichen, verrohend wirkenden, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhaß anreizenden sowie den Krieg verherrlichenden Schriften einbezieht. Wie Sie dem Paragraphen 9 des Gesetzes entnehmen können, wirken bei jeder Entscheidung acht Gruppenbeisitzer mit, darunter von ihren Fachverbänden benannte Vertreter aus den Kreisen der Kunst, Literatur, Verlegerschaft, Jugendwohlfahrt, Lehrerschaft und des Buchhandels. Die Beisitzer entscheiden. frei und nicht weisungsgebunden nur nach ihrem Gewissen.
Bonn DR. RÜDIGER Bundesministerium für Familie und Jugend.