»Bullen-Terror«
Weil West-Berlins Senat vergangenen Oktober in seinem »Bericht über die Situation an den Berliner Hochschulen den (marxistisch-leninistischen) Roten Zellen »eine verfassungswidrige Zielsetzung im ganzen« attestiert hatte und ein Verbot der Links-Gruppierung möglich wäre, empfahl der »Hochschulkampf -- Kampfblatt des Initiativkomitees der Roten Zellen In West-Berlin« (Auflage: 8000) den Genossen vorletzten Montag Schutzmaßnahmen gegen den »Bullen- und Justizterror":
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DER SPIEGEL 10/1971
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»Die zahllosen Akten, Notizbücher, Protokollhefte etc. müssen reduziert werden -- Organisationen können nur auf Grund irgendwelcher Hinweise in Protokollen usw. verboten werden ... Namen von Organisationen und Personen, Treffpunkte, Telephone oder die Planung von Aktionen (müssen) verschlüsselt werden ... Plauder- und Tratschgespräche ... sind einzustellen ... Die Genossen haben bürgerliches Wohlverhalten an den Tag zu legen: Sie sind polizeilich gemeldet und vermeiden unnötige Querelen mit Hauswirt und Staatsgewalt ... Jeder Genosse hat ... im Klartext: nicht zu klauen, nicht besoffen Auto zu fahren, nicht zu fixen, nicht zu dealen! Merke: In Kneipen wird nur gesoffen, im Bett wird nur gepimpert!«