DEUTSCHLAND Chronik.
Zwischen dem Verteidiger
des immer noch in Untersuchungshaft befindlichen SPIEGEL-Redakteurs Hans Schmelz, Rechtsanwalt Dr. Schmidt-Leichner, und der Bundesanwaltschaft ist eine Kontroverse darüber entstanden, wer schuld daran ist, daß die Ermittlungen gegen Hans Schmelz so schleppend verlaufen. Hans Schmelz hatte am 1. und 12. November 1962 ausgesagt und dann im Einvernehmen mit Dr. Schmidt -Leichner von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, bis er das Recht erhielt, mit seinem Anwalt unter vier Augen zu sprechen.
Dieses Recht war allen inhaftierten SPIEGEL-Redakteuren zunächst verweigert worden. Erst auf Beschwerde Schmidt-Leichners ordnete der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 13. Dezember an, Schmelz dürfe nun ohne Beisein eines Ermittlungsrichters mit seinem Anwalt sprechen. Der Beschluß wurde dem Verteidiger am 17. Dezember zugestellt, das erste Gespräch unter vier Augen fand am 22. Dezember statt, worauf sich Hans Schmelz zur vollen Aussage bereit erklärte. In der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr wurde der SPIEGEL-Redakteur nicht vernommen. Am 3. Januar ersuchte Dr. Schmidt-Leichner die Bundesanwaltschaft nachdrücklich, die Vernehmung wieder aufzunehmen. Sie wurde aber erst am 7. Januar fortgesetzt.