DEUTSCHLAND Chronik.
Zu den Fragen des CDU -Abgeordneten Erik Blumenfeld über Ermittlungen gegen den Hamburger Innensenator Helmut Schmidt in der SPIEGEL-Affäre erklärte Dr. Adolf Arndt:
»Der Bundesjustizminister, Herr Dr. Bucher, hat mich vor einiger Zeit darüber unterrichtet, daß die Bundesanwaltschaft Ermittlungen anstellen wolle, weil Herr Ahlers ein Gespräch ebenso wie mit einigen Generalen und anderen militärpolitischen Fachleuten auch mit dem Senator Helmut Schmidt geführt hat. Da es an jedem Anhaltspunkt dafür fehlt, daß Herr Ahlers für seinen Artikel irgendeine tatsächliche Information von Herrn Senator Schmidt bekam, machte ich Herrn Bundesjustizminister Dr. Bucher auf das rechtlich Bedenkliche einer solchen Ermittlung aufmerksam. Da feststeht, daß
- dem Artikel von Herrn Ahlers
keine Information durch Herrn Schmidt zugrunde liegt,
- durch einen Bruch der Amtsverschwiegenheit diese unbegründete Ermittlung der Bundesanwaltschaft bekannt wurde,
- die gesetzwidrige Ermittlung eines Bundesanwalts zum Vorwand einer staatsgefährdenden Hetze gegen die Sozialdemokratische Partei Deutschlands dienen soll, fordere ich den Herrn Bundesminister der Justiz zu der Prüfung auf, ob das Vorgehen des Herrn Bundesanwalts Kuhn Grund zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen eines Verdachts der Verfolgung Unschuldiger bietet und ob Herr Bundesanwalt Kuhn seines Amtes zu entheben ist.«