Clements Resterampe - DER SPIEGEL
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BEAMTE Clements Resterampe

Mit einem »Masterplan« wollte der Wirtschaftsminister Deutschland von der Gesetzes- und Verordnungsflut befreien. Herausgekommen sind Scheingefechte im Paragrafendschungel.
• aus DER SPIEGEL 20/2004
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Wolfgang Clement ist der Chef einer Superbehörde. 6 Staatssekretäre, rund 200 Referatsleiter und fast 1900 Mitarbeiter hören auf sein Kommando. Wer solch einen gigantischen Beamtenapparat leitet, sollte eigentlich etwas von Bürokratie verstehen.

Er werde Deutschland von Tausenden unnützer Vorschriften und Gesetze befreien, versprach der Wirtschafts- und Arbeitsminister schon kurz nach seinem Amtsantritt im Oktober 2002. Im vergangenen Frühjahr kündigte er einen »Masterplan Bürokratieabbau« an, und im Sommer gelobte er gar: »Ich bleibe auf keine Ankündigung die notwendigen Taten schuldig.«

In Wirklichkeit scheint auch diese Deregulierungsoffensive, wie viele ähnliche Projekte zuvor, kläglich zu scheitern. Der Kampf gegen unnütze Gesetze und überflüssige Vorschriften kommt nicht voran, im Gegenteil: Am Freitag erst schufen die Regierungsfraktionen mit der Ausbildungsplatzabgabe ein neues bürokratisches Monster - gegen Clements Willen.

Diese Woche aber will Clement mit dem Reizwort Bürokratieabbau ernst machen. 28 Verfahrensregeln zur Entbürokratisierung der Republik wird er vorlegen. Angekündigt war der Anfang vom Ende des Regulierungswahns, tatsächlich aber ist aus der groß angelegten Reform wieder ein Reförmchen geworden. Ursprünglich hatten Unternehmen, Verbände und Kammern mehr als tausend Vorschläge gemacht. Über ein Jahr lang entwickelten drei Modellregionen - Ostwestfalen-Lippe, Bremen und Westmecklenburg - zusammen mit der Bertelsmann Stiftung ein Konzept für ein dereguliertes Deutschland auf Probe.

Doch nur 34 Vorschläge wählte Clement aus und legte sie dem Kabinett vor. Seine Idee: Statt in den Testregionen soll der Versuch dafür nun bundesweit laufen. Vergangene Woche akzeptierten seine Regierungskollegen 28 Punkte davon.

Die Streichungen sind einmal mehr Clements hartnäckigsten Widersachern - Hans Eichel und Jürgen Trittin - zu verdanken. So wollte der Wirtschaftsminister, dass Firmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 000 Euro erst dann Umsatzsteuer ans Finanzamt bezahlen müssen, wenn sie das Geld von ihren Kunden erhalten haben - nicht schon bei Rechnungsstellung. Doch das war Eichel zu teuer. Sein Finanzministerium errechnete, dass die Umstellung auf das vereinfachte Verfahren den Staat einmalig mehr als 700 Millionen Euro kosten würde. Gestoppt wurde auch eine simplere Regelung bei der Erstattung der Ökosteuer: Keine Chance hatte Clement bei seinen Kollegen mit dem Plan, dass die Firmen ihre Ansprüche nur einmal im Jahr statt monatlich müssen, was viel Papier gespart hätte.

Auch anderer Unsinn bleibt bestehen: Gewerbebetriebe müssen für die Müllabfuhr zahlen, selbst wenn sie ihre gesamten Abfälle wiederverwerten. Zum Ladenschluss wartet Clement erst mal eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine Verfassungsbeschwerde der Kaufhof Warenhaus AG ab. Selbst bei der Abschaffung des Schornsteinfeger-Monopols ist er zögerlich: In der Hitliste seines Ministeriums ist nur noch zaghaft von einer »Überprüfung« die Rede. Die ursprüngliche Forderung, Konkurrenz zuzulassen, war offenbar zu weitgehend.

Geblieben sind so schwergewichtige Vorschläge wie jener zur »Vereinfachung der Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisverfahren für Großraum- und Schwerverkehr« oder die Idee, dass künftig »ambulante Gastronomie« - also Imbissstände - keine Gaststättenkonzession mehr benötigen und ihren Betrieb nur noch bei der Gemeinde anzeigen müssen. Umgesetzt wird auch der Vorschlag, dass private Schilder künftig an Fernstraßen nach jenen Regeln genehmigt werden sollen, die für andere Straßen gelten.

Die Testpartner, die die Vorschläge entwickelt hatten, staunen nicht schlecht über Clements Resterampe, auch weil sie von der nunmehr bundesweiten Einführung nicht offiziell informiert wurden. Klaus-Michael Rothe, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Schwerin, wo die Vorschläge der Testregion Westmecklenburg erarbeitet wurden, fühlt sich sogar »ein wenig verschaukelt«.

Viel Wind, wenig Wirkung ist das Ergebnis von Clements Entbürokratisierungsfeldzug. Gerade einmal 281 Rechtsverordnungen und 37 Gesetze sind seit der Bundestagswahl 2002 abgeschafft worden, zählte der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Fuchs bis zur vergangenen Woche, etliches Neues aber wurde verabschiedet. Ernüchternd ist auch das Ergebnis einer Umfrage des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung: Zwischen 1994 und 2003 haben sich die Bürokratiekosten deutscher Unternehmen real um 26 Prozent erhöht - auf geschätzte 46 Milliarden Euro jährlich. Wer in Deutschland eine GmbH gründen will, braucht 45 Tage für den Papierkrieg, in den USA dagegen genügen für die Gründung einer vergleichbaren Firma 4 Tage (siehe Grafik).

Clement ist es nicht einmal gelungen, den Kollegen Eichel auf Linie zu trimmen, dessen Ministerium mit ständig neuen Verordnungen nervt. Wie im Fall der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Dieses Projekt nämlich brachte eine Ermittlungstruppe beim Zoll hervor, bei der einmal 7000

Mitarbeiter tätig sein sollen - und deren Innenleben Verwaltungsfetischisten schwärmen lässt.

So wurden 2600 Mitarbeiter von der Bundesagentur für Arbeit zum Zoll versetzt, mitsamt ihren Fahrzeugen, die sie aber zunächst nicht mehr fahren durften, weil dies beim Zoll nur nach erfolgreichem Abschluss einer entsprechenden Schulung erlaubt ist. Vor Ort kontrollieren dürfen die neuen Mitarbeiter aber ohnehin nicht allein. Denn Zöllner im Außendienst müssen laut Vorschrift eine Waffe tragen. Den ehemaligen Männern vom Arbeitsamt fehlen aber natürlich die Waffenscheine.

Sogar die auf den ersten Blick sinnvolle Maßnahme, Vorschriften nur noch auf Zeit zu erlassen, sorgt zwar theoretisch für weniger Aufwand. Tatsächlich kontrollieren nun zahlreiche Ministerialbürokraten, welche Vorgänge sie wann erneut durch die Verwaltungsmühlen drehen müssen, damit die Anschlussregelungen rechtzeitig durchgewinkt werden können. In Sachsen etwa war die Unsicherheit, welche Regelung gilt und welche nicht, so groß, dass die Landesregierung im März erstmals eine Liste aller gültigen Verordnungen aufstellen ließ, die nun regelmäßig aktualisiert wird.

Eine etwas romantische Hoffnung der brandenburgischen CDU-Abgeordneten Andrea Voßhoff wird wohl wegen absurder Vorschriften noch lange unerfüllt bleiben. »Wäre es nicht auch ein sympathischer Beitrag zur Deregulierung, das Heiraten nicht nur in Räumen, sondern auch unter freiem Himmel zu ermöglichen?«, fragte sie Ende April in einem Brief an Clement.

Tatsächlich ist das Verbot des Ja-Worts draußen ein Musterbeispiel dafür, wie und warum die Bürokratie hier zu Lande wuchert. Im Paragraf 8 des Personenstandsgesetzes heißt es schlicht: »Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden.« In der Verwaltungsvorschrift ist dann schon von einem »Raum, in dem die Ehe geschlossen wird« die Rede, der »diesen Anforderungen entsprechen« müsse. Die Verfasser eines Runderlasses des Potsdamer Innenministeriums kamen zu dem Schluss, dass »Trauungen außerhalb geschlossener Räume unzulässig« seien. Deshalb müssen Heiratswillige drinnen bleiben.

Doch selbst wenn in Deutschland eines fernen Tages der schlanke Staat Realität sein sollte, wäre die Bürokratie noch lange nicht am Ende. Schließlich kommen bereits jetzt mehr als 50 Prozent aller Normvorgaben aus Brüssel, und deren Umsetzung in nationales Recht ist zwingend vorgeschrieben. Dort findet man zum Beispiel hilfreiche Hinweise zur Verwendung einer Leiter durch Arbeitnehmer:

Deren Einsatz müsse von »einer Risikobewertung abhängig gemacht« und auf »diejenigen Fälle« beschränkt werden, »in denen die Benutzung anderer sicherer Arbeitsmittel wegen des geringen Risikos und entweder wegen der Kurzfristigkeit der Benutzung oder wegen der außerhalb des Einflussbereichs des Arbeitgebers liegenden Merkmale der Baustelle nicht gerechtfertigt ist«. Also nur dann, wenn es nicht gefährlich ist oder gar nicht anders geht. MICHAEL FRÖHLINGSDORF,

GUNTHER LATSCH

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