ARBEITSMARKT »Da bin ich unerbittlich«
Es war ein Auftritt voll gebremster Reue. Der Minister gab sich zerknirscht. Zumindest etwas, zumindest so weit, wie er dazu in der Lage ist.
Die Sache mit dem Kündigungsschutz sei wohl nicht ganz so optimal rübergekommen, räumte Wolfgang Clement am Dienstag vor Genossen in Saarbrücken ein. Seine vermeintliche Rücktrittsdrohung vom Wochenende? Nun - »die war doch gar nicht so gemeint«. Die Aufregung in Partei und Fraktion? »Alles ein Missverständnis.« Und überhaupt: Es sei wohl falsch gewesen, »das Thema allzu sehr in den Vordergrund zu rücken«.
Der »Superminister« des Kanzlers, der neue Shootingstar der Regierung - am Anfang der Woche erschien er plötzlich ganz klein. Mit Wucht war das öffentliche Gewitter über ihn hereingebrochen: Die Gewerkschaften schäumten, die eigene Partei fühlte sich verraten, und selbst Gerhard Schröder schien vorsichtig von seinem Vorzeigereformer abzurücken.
Es war - so der geballte Eindruck - die erste große Niederlage. »Das könnte der Moment sein, in dem Clements jäher Aufstieg, den Gesetzen der Ballistik folgend, in einen ebenso steilen Abstieg übergeht«, kommentierte die »Frankfurter Allgemeine«. Mit seiner Forderung nach Lockerung des Kündigungsschutzes hatte er sich an einem sozialdemokratischen Tabuthema vergriffen, wurde zurückgepfiffen, klein gemacht und war schließlich eingeknickt.
Scheinbar.
Die ungewohnte Sanftheit des sonst so ungeduldigen Ministers sollte vor allem davon ablenken, dass Clement inhaltlich keinen Millimeter von seiner Position abgerückt ist. Im Gegenteil: In aller Stille hat er eine kleine Expertengruppe seines Hauses Vorschläge zur Reform des Kündigungsschutzrechts ausarbeiten lassen, die deutlich über das hinausgehen, was der Sozialdemokrat bisher öffentlich gefordert hat.
Der Minister handelte offenbar als Überzeugungs-
täter. Ihm geht es nicht nur darum, möglichst viele neue Stellen in kleinen Handwerks- und in Mittelstandsbetrieben zu schaffen. Er pocht aufs Prinzip, auf die alte Weisheit Ludwig Erhards, wonach »50 Prozent der Wirtschaftspolitik Psychologie sind«.
Clement will beweisen, dass eine rotgrüne Koalition fähig ist, sozialdemokratische Tabus zu brechen. Die Kündigungsschutzfrage, erklärte er vorigen Sonntag im ZDF, werde in ihrer Bedeutung für den Arbeitsmarkt zwar »weit überschätzt«. Aber sie habe eine »Symbolwirkung« für die grundlegende Reformfähigkeit des Landes: »Es schwächt die Investitionen, wenn Deutschland aus internationaler Sicht nicht ausreichend reformfähig erscheint.«
Um dieses Bild von der erstarrten und bewegungsunfähigen Republik aufzuhellen und eine »Einstellungsoffensive« zu starten, erläuterte Clement auf einer vertraulichen Sitzung des geschäftsführenden SPD-Fraktionsvorstands am Montagabend, wolle er die geltenden Kündigungsregeln gleich an mehreren Stellen umbauen:
* Der so genannte Schwellenwert im Arbeitsrecht, nach dem in Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten der volle Kündigungsschutz gilt, wird flexibilisiert. Stellt ein Unternehmen den sechsten Mitarbeiter ein, ist zunächst nur der am längsten Beschäftigte vor Entlassungen geschützt. Zählt der Betrieb sieben Beschäftigte, können zwei Angestellte nicht gefeuert werden. Hat der Betrieb mehr als zehn Beschäftigte, können also stets fünf Arbeitnehmer ohne größere Begründung entlassen werden. Klagen vor Gericht sind dagegen nicht möglich.
* Wird ein Arbeitnehmer in einem größeren Betrieb gekündigt, darf er künftig wählen, ob er gegen die Entlassung vorgehen oder eine gesetzlich festgelegte Abfindung annehmen will, die nach Clements derzeitigen Überlegungen mindestens ein halbes Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr betragen soll. Das würde die meisten Arbeitsgerichtsverfahren überflüssig machen. Die Abfindungen könnten dann nach sozialen Kriterien wie Alter und Kinderzahl gestaffelt werden.
* Die so genannte Sozialauswahl, die Arbeitgeber bei Kündigungen beachten müssen, wird überprüft. Heute müssen Unternehmer beim Auswählen der Entlassungskandidaten etliche Kriterien berücksichtigen. Künftig können sie nach drei Gesichtspunkten feuern: Betriebszugehörigkeit, Alter, Familienstand. Für den Unternehmer hat das den Vorteil, dass er nicht automatisch die jungen und häufig besonders leistungsfähigen Mitarbeiter kündigen muss.
* Haben sich Arbeitgeber und Betriebsrat auf eine Liste mit konkreten Kündigungsfällen verständigt, wird die sonst geltende Sozialauswahl umgangen. Entlassene könnten nur noch in Ausnahmefällen gegen den Rauswurf klagen. Langwierige Prozesse mit ihren hohen und unkalkulierbaren Kosten werden so vermieden.
Clement trug den Fraktionsspitzen noch weitere Ideen vor, wie das Arbeitsrecht einfacher gemacht werden kann. So sollen Existenzgründer künftig Beschäftigte vier Jahre lang befristet anstellen dürfen. In alteingesessenen Firmen liegt die angestrebte Grenze dagegen bei nur zwei Jahren. Die gesetzlichen Urlaubsvorschriften sollen besser der betrieblichen Praxis entsprechen. Fortan dürfen freie Tage stärker in die Zukunft verschoben werden, wenn der Betrieb gerade Sonderschichten fährt. Umgekehrt können Arbeitnehmer ihren Ferienanspruch ausgiebiger für Weiterbildungen oder Sabbaticals ansparen.
Viele Punkte in Clements Konzept sind kompromissfähig. Sowohl Gewerkschafts- als auch Arbeitgebervertreter haben sich mittlerweile für ähnliche Abfindungsmodelle ausgesprochen. Auch die Idee, Entschädigungszahlungen nach sozialen Kriterien zu staffeln, wird wenig Widerstand finden.
Stoff für weiteren Streit gibt es noch genug. So stemmen sich viele Gewerkschafter und SPD-Traditionalisten gegen jede Veränderung der Kündigungsschwelle. Besorgte Genossen sind überzeugt, dass Clements Flexi-Plan genau jene »Substanz des Kündigungsschutzes« gefährdet, die nach den Worten des Kanzlers keinesfalls angetastet werden darf. »Außer bei den Abfindungen«, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Franz Müntefering, sei das Thema Kündigungsschutz »abgearbeitet«.
Der Minister kennt die Bedenken. Bei der Sitzung am vergangenen Montag signalisierte er Entgegenkommen. Wenn die Reformskeptiker auf ihrer Position beharrten, so deutete Clement an, könne das geplante Gesetz ja zunächst einmal auf fünf Jahre befristet werden.
Politisch heikel sind auch die Pläne, die Sozialauswahl zu vereinfachen. Viele Genossen schmerzt, dass damit eine Regelung aus der Ära Helmut Kohls wieder eingeführt würde, die das erste rot-grüne Kabinett 1998 gleich bei Amtsantritt gekippt hat. Besonders kurios: Vor nicht einmal drei Wochen lehnte das Wirtschaftsministerium noch einen ähnlichen Vorschlag der bayerischen Staatsregierung im Bundesrat als »weitgehende Gewichtsverschiebung zu Gunsten der Arbeitgeber« ab.
Doch von solchen Widersprüchen will Clement sich nicht beirren lassen. Beim Kündigungsschutz werde er keinesfalls zurückweichen, machte er am Montag klar: »Da bin ich unerbittlich.«
Die Zeit für Reformen, davon zeigt sich der Minister überzeugt, war noch nie so günstig. »Wir haben 20 Jahre lang vergebens versucht, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen«, sagt Clement. »In dieser Lage muss an jeder Stellschraube gearbeitet werden.« KONSTANTIN VON HAMMERSTEIN,
MICHAEL SAUGA
* Am 22. Januar in Hamburg.