»Da ist soviel Kleinschilda drin« - DER SPIEGEL
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»Da ist soviel Kleinschilda drin«

Auch Kanzler Willy Brandt hatte »erhebliche Zweifel«, ob Bonns Staatsanwälte gegen die Illustrierte »Quick« nicht denn doch etwas forsch vorgegangen sind. Dafür kam der Skandal um das Bilderblatt Christ, und Springer, Demokraten gerade recht. Sie hoffen, die Affäre »Quick« zur handfesten Bonner Regierungskrise aufzubauschen.
• aus DER SPIEGEL 34/1972
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Der Rollentausch scheint perfekt: Der Angeklagte von damals agiert heute als Ankläger, der Verteidiger soll als Angeklagter herhalten.

Franz Josef Strauß, Initiator der SPIEGEL-Affäre vom Oktober 1962, spielt sich im Sommer 1972 als Hüter der Pressefreiheit auf. Kanzleramtsminister Horst Ehmke, vor fast zehn Jahren als SPIEGEL-Verteidiger bekanntgeworden, wird heute verdächtigt, er wolle ein Oppositionsblatt mundtot machen.

Eifrig versuchte die CDU/CSU Ende letzter Woche, die Aktionen der Staatsanwaltschaft gegen das rechte Bilderblatt »Quick« als Wahlschlager gegen die sozialliberale Koalition zu benutzen und damit zugleich vergessen zu machen, daß sie selbst sich 1962 eines schweren Eingriffs in die Pressefreiheit schuldig gemacht hatte.

Ausgerechnet Franz Josef Strauß tönte am lautesten. Der CSU-Führer fühlte sich »an autoritäre Polizei-Willkür erinnert« und nannte die Justizaktion einen »skandalösen Vorgang, für den es in der deutschen Nachkriegsgeschichte kein Beispiel gibt«.

Oppositionsführer Rainer Barzel versuchte mit einem billigen Trick, Dramatik zu erzeugen. Er ließ verbreiten, wegen der »Quick«-Durchsuchung werde er seinen Urlaub in der portugiesischen Algarve abbrechen und nach Bonn zurückkehren. In Wahrheit hatte er schon seit langem das Ende seines Urlaubs auf vergangenes Wochenende terminiert.

Am Samstag und Sonntag berieten die CDU-Oberen, wie sie die Aufregung um »Quick« für ihre Zwecke nutzen können. Auf jeden Fall will die Opposition die Vorgänge in Bonn, München und Hamburg vor den Bundestag bringen. Offen ist lediglich, oh sich die Union mit einer Fragestunde zufriedengibt oder eine aktuelle Stunde, möglicherweise sogar eine Sondersitzung des Parlaments erzwingt.

Selbst die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses wird erwogen, obwohl auch der CDU/CSU klar ist, daß ein solches Gremium wegen der Zuständigkeit der nordrhein-westfälischen Landesbehörden ohnehin wirkungslos bleiben müßte und angesichts der vorgezogenen Neuwahlen nicht viel mehr tun könnte, als sich zu konstituieren.

Wo selbst die CDU/CSU mit dem endgültigen Verdikt gegen die Bundesregierung noch zögert und sich mit einem Verdacht begnügt, ist der Fall für die Springer-Presse bereits klar. »Welt«-Chefredakteur Herbert Kremp brauchte keine Beweise, er wußte: »Im Hintergrund steht als Auftraggeber oder nicht die Bundesregierung.«

Bei ihren schnellen Schlüssen berufen sich die Regierungskritiker auf Indizien, die vordergründig die Linkskoalition ins Zwielicht rücken.

Denn seit einiger Zeit hatte das Münchner Blatt die Bundesregierung durch die Veröffentlichung streng geheimer Dokumente in Schwierigkeiten gebracht. Und der durch erfolglose Fahndung nach undichten Stellen im Regierungsapparat gereizte Kanzleramts-Minister Ehmke hatte schon 1971 die Staatsanwaltschaft veranlaßt, ein Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisbruchs gegen oppositionelle Blätter, darunter »Quick«, einzuleiten. Hinzu kommt, daß der Bonner Staatsanwalt Christoph Winkelmann, der schon im ersten Verfahren gegen die Illustrierte ermittelt hatte, im zweiten Verfahren wieder auftauchte.

Was sich Ende letzter Woche als politische Haupt- und Staatsaktion darstellte, war durch die Steuerschlamperei eines Bonner Nachrichtenhändlers ausgelöst worden. Paul Walter Limbach brachte die Regierung in Verlegenheit und verschaffte der Opposition unfreiwillig Wahlkampfmunition, weil das Finanzamt Bonn an seiner Zahlungsmoral Anstoß genommen hatte.

»Er besitzt Vermögen, von dem er nicht weiß, wo es herkommt.«

Der kleinwüchsige Mann vertritt am Sitz der Bundesregierung eine in Bonn ungewöhnliche Spezies des Journalisten. Er zog für »Quick« eine Art Agentur für den An- und Verkauf von Informationen auf und zeigte keinerlei Ehrgeiz, sein Wissen als Autor zu verwerten.

Statt dessen galt er in teuren Bonner Lokalen als spendabler Gastgeber, der anscheinend über unbegrenzte Spesengelder verfügen konnte. In der Bonner Diskothek »Madox« befällt Gäste und Personal jedesmal freudige Erwartung, wenn der kleine Herr auftaucht, denn dann ist häufig eine Lokalrunde mit Champagner fällig.

Seinen jeweiligen Standort auszumachen, fällt selbst Freunden schwer. Limbach kann in seiner Heimatstadt Bonn in drei verschiedenen Wohnungen absteigen. Gegenwärtig läßt er in Bonns feinstem Wohnviertel, auf dem Venusberg, eine großzügige Villa errichten, die mit erlesenen Materialien ausgestattet wird.

Nachrichtenhandel, Vermögensbildung und gesellschaftliche Aktivitäten ließen Limbach wenig Zeit, ans Finanzamt zu denken.

Ende 1971 beantragten deshalb Bonner Finanzbeamte bei ihrer vorgesetzten Behörde, der Oberfinanzdirektion Köln, die Anordnung eines Steuerfahndungsverfahrens wegen des Verdachts vorsätzlicher Steuerhinterziehung gegen Paul Limbach. Der selbständige Jour nahst hatte seit 1969 keine Einkommensteuererklärung mehr abgegeben.

Außerdem verdächtigte das Finanzamt den derzeitigen Venusberg-Bauherrn, dem Fiskus Grunderwerbsteuer vorenthalten zu haben. Limbach habe ein im Dezember 1967 erworbenes Anwesen in Bad Godesberg-Mehlem im April 1970 für 76.000 Mark verkauft. aber die bei ihm fällige Grunderwerbsteuer nicht gezahlt.

Schuldig blieb der Journalist auch den Nachweis eines nach Ansicht der Steuerbehörde ungeklärten Vermögens-»Übergangs«, die Finanzierung eines Grundstückskaufs in Höhe von 115.000 Mark, die er in der nicht vorgelegten Steuererklärung für 1970 hätte ausweisen müssen.

Die Finanzbeamten stießen sich an dem Mißverhältnis zwischen dem Limbach-Vermögen und seinen relativ kargen Einkünften, aus denen die Vermögenswerte nicht erklärbar seien. Bonns Leitender Oberstaatsanwalt Werner Pfromm heute: »Herr Limbach besitzt eine sehr hohe Summe Vermögen, von dem er nicht weiß, wo es herkommt.«

Limbach-Anwalt Ludwig Klassen versuchte inzwischen, den Steuerfahnderverdacht zu relativieren. Sein Mandant Limbach habe bis 1968 seine Steuererklärung prompt abgeliefert und auch später alle fälligen Vorauszahlungen pünktlich geleistet. Lediglich mit den Steuererklärungen 1969 und 1970 sei er in Verzug gewesen. Und auch dieses könnte nicht ihm angelastet werden, sondern seinem Steuerberater Werner Radtke, der Stundungsanträge seines Mandanten verschludert habe.

Wie auch immer Limbachs Verhältnis zum Finanzamt ausgesehen haben mag, am 19. Juni dieses Jahres ordnete die Oberfinanzdirektion ein Steuerfahndungsverfahren an. Der Bonner Steuerfahnder, Oberregierungsrat Reim, erwirkte beim Amtsgericht am 5. Juli 1972 einen richterlichen Durchsuchungsbefehl für Limbachs Wohnung im familieneigenen Mietshaus, Wiesenweg 3, sowie für die von Limbach gemieteten beiden »Quick«-Redaktionsstuben in der fünften Etage eines Bürohauses an der Bonner Sandkaule 9-11.

Es war der Tag, an dem der Bonner Nachrichtenbeschaffer auf »Quick«-Kosten einen handlichen beigefarbenen Kleintresor (70 mal 50 mal 40 Zentimeter) anschaffte und ihn mit einem Bündel interessanter Papiere bestückte, das zu spät das Interesse der Bonner Staatsanwälte weckte.

Am 14. Juli erschien Steuerfahnder Prangenberg mit Helfern vor der Limbach-Tür. Im Wiesenweg fanden die Rechercheure nichts, in der Sandkaule wurden sie fündig -- allerdings anders als erwartet, denn die erhofften Hinweise auf Grundstücksgeschäfte erhielten sie nicht. Der Panzerschrank, dessen Nummernschloß noch auf die schlichte, von der Fabrik vorprogrammierte Zahlenkombination 50 eingestellt war, barg nach Limbachs Erinnerung mehrere tausend Mark in bar. Daneben interne, als »vertraulich markierte Unterlagen über den Wahlkampf der Christdemokraten, drei vom Bundespresseamt in Auftrag gegebene Emnid-Umfragen, die mit dem Stempel »VS -- Nur für den Dienstgebrauch« gekennzeichnet waren, und mehrere Kopien des Rücktrittsbriefs von Ex- Minister Karl Schiller an Willy Brandt.

Außerdem fanden sich im Limbach-Büro penible Aufstellungen über Zahlungen der »Quick« an ihren Bonner Korrespondenten und Aufzeichnungen über deren mysteriöse Weiterverwendung. Säuberlich hatte die Sekretärin im Kassenbuch unter der Rubrik »Quittung« die regulären Informationshonorare notiert und in der Spalte »Informant kann aus Sicherheitsgründen nicht genannt werden« Schmiergelder verbucht.

Sorgfältig trennten die Fahnder jene Seiten heraus, für die sie sich besonders interessierten. Insgesamt nahmen sie 19 verdächtige Unterlagen mit. So beispielsweise hatte der exakte Limbach eine Quittung des Martens-Verlages -- ehemals Besitzer der »Quick« -- gesammelt, auf der eine Christel Schliwka mit dem undeutlichen Zusatz »Sekr. innerd. Min.« unter dem 4. 4. 70 den Erhalt von 2000 Mark bestätigte. Die Finanzfahnder mutmaßten eine nichtversteuerte Bestechungszahlung an eine Sekretärin dieses Namens im Innerdeutschen Ministerium.

Akkurat auch waren in einer Liste vom 27. 8. 71 unter dem Stichwort »Auszahlung an Herrn Limbach« der Erhalt von »Schmiergeld 26. 8. 71, 1200 Mark« und unter dem 12. 8. 71 weitere 2000 Mark, zusammen also 3200 Mark, als Zahlungseingang vermerkt. In Limbachs Kassenabrechnung vom März 1972 taucht eine »Schmiergeldauslage 200,00 Mark« auf.

Die ordentlichen Steuerfahnder unterließen auch nicht, den Kassenbericht für die Zeit vom 2. Januar bis 2. Man einzustecken, in dem Limbach die Auslagen für »6 Oster-Präsente« an Bonner Vorzimmerdamen registriert hatte. So beispielsweise hatte er der Sekretärin des Strauß-Referenten Voss und der Sekretärin der CSU-Landesgruppe Ostereier untergeschoben.

Im Kanzlerbungalow plauderten die Herren über den »Playboy«.

Wissende in Bonn belächelten die kleinen Eier-Funde der Finanzbeamten, zumal Limbach im Rufe stand, bei der Beschaffung der Ostdokumente über sechsstellige Summen verfügt zu haben.

Darüber hinaus glaubten die Finanz-Rechercheure, in Limbachs Aktenschrank Dokumente erkannt zu haben, die zwar sie nichts angingen, dafür aber den Bonner Staatsanwalt Winkelmann, der auf eine Anzeige Ehmkes seit Monaten vergebens nach dem Lieferanten der in »Quick« veröffentlichten Bahr-Dokumente und Ostvertrags-Papiere gefahndet hatte: Ablichtungen amtlicher Schriftstücke mit den Vermerken »Nur für den Dienstgebrauch«, »vertraulich«, »streng vertraulich« und »geheim«.

Den Steuerschnüfflern kam der Verdacht, »daß diese Schriftstücke unbefugt aus amtlichem Gewahrsam gelangt waren«, so die Staatsanwaltschaft Bonn unter dem 17. 8. 1972 und dem Geschäftszeichen 8 Js 390/72 in ihrem Antrag auf Haussuchungsbefehl bei den Ermittlungsrichtern in Bonn, Hamburg und München.

Erst später, auf Vorhaltungen der Bonner Staatsanwaltschaft, erinnerten sie sich auch noch an einen weiteren Fund in Limbachs neuem Tresor: Auf mehreren photokopierten Exemplaren des Rücktrittbriefes hätte ein Bündel von Hundertmarkscheinen gelegen.

Die Finanzbeamten ließen freilich die vermeintlichen Geheimpapiere und den Schiller-Brief liegen. Fahnder Prangenberg beruhigte »Quicks« Limbach: »Das interessiert uns nicht.«

Nach Abschluß ihrer Aktion gaben die Steuerfahnder den Kollegen von der Staatsanwaltschaft einen Tip. Mit einem neuerlichen Durchsuchungsbefehl -- Begründung: »Verwahrungsbruch p.p.« -- drangen vier Tage später, am 18. Juli, die beiden Staatsanwälte Jaeckel und Winkelmann mit drei Kripo-Beamten in die Limbach-Räume ein.

In knapp fünf Stunden sorgsamer Durchsicht des Inventars fanden sie weder die von Steuerkollegen avisierten Geheimpapiere noch das Geldbündel auf den Kopien des Schiller-Briefes. Die politische Brisanz der Kopien selber vermochten sie auch nicht auszumachen, da »Quick« den Inhalt des Schiller-Briefes noch nicht preisgegeben hatte. Wieder blieb das heiße Dokument in Limbachs Geheimschatulle liegen.

Liegen blieben auch die vertraulichen Unterlagen über den CDU-Wahlkampf und die Kopien eines Schreibens von Ehmke an den Hamburger Presse-Zaren Axel Springer, die als Verschlußsache qualifiziert waren. Die drei Emnid-Untersuchungen nahmen die Herren an sich.

Als sie sich von dem Büroinhaber verabschiedeten, hatte der unwillige Steuerzahler Limbach nur eine Sorge: »Werden Sie darüber etwas veröffentlichen?« Staatsanwalt Winkelmann tröstete den auf ungewöhnliche Diskretion bedachten Journalisten: »Grundsätzlich nicht. Es sei denn« wir würden gefragt.« Limbach: »Daran habe auch ich kein Interesse.« Der Pressesprecher der Bonner Staatsanwaltschaft harrte an diesem Abend bis 22 Uhr vergebens des erwarteten Journalisten-Ansturms.

Das öffentliche Interesse hatte sich an diesem 18. Juli auf einen anderen Vorgang konzentriert. Zwei Tage vor ihrem offiziellen Erscheinen am 20. Juli hatte »Quick« den bis dahin vom offiziellen Bonn streng gehüteten Inhalt des Schiller-Briefes an die Nachrichten-Agenturen gegeben, den Knüller ihrer kommenden Ausgabe.

Erst sechs Tage später schwante auch den Bonner Staatsanwälten ein fataler Zusammenhang zwischen dem eigenen Fund und den Erkenntnissen der Steuerfahnder. Sie zogen »gemäß Paragraph 421 » Absatz 4, Satz 2 AO (Abgabenordnung)« das Steuerstrafverfahren an sich.

Doch es dauerte weitere 14 Tage, ehe sie daraus Nutzen zogen. Teils war der federführende Staatsanwalt Jaeckel, teils der federführende Steuerfahnder Reim in Urlaub.

Auch Paul Limbach trat guten Mutes seinen Jahresurlaub in Cannes an der Côte d'Azur an.

Zuvor noch, am 21. Juli, trafen sich Limbach und sein Chef Heinz van Nouhuys zum Abendessen mit Minister Ehmke im Kanzler-Bungalow. Die Herren plauschten angeregt über die erste Nummer des von Nouhuys herausgegebenen deutschen »Playboy« -- Magazins. Seine Sorgen mit Steuerfahndern und Staatsanwälten behielt Limbach für sich.

Statt einer Antwort kam das Kommando: »Hinauf.«

So erfuhr der letzte Woche von Christ- und Springer-Demokraten als Drahtzieher verdächtigte Kanzleramtsminister von der neuen Gewitterwolke über der sozial-liberalen Koalition erst an jenem Vormittag, als Pfromms Staatsanwälte schon längst in den Redaktions- und Verlagsbüros in Hamburg, Bonn und München Buchungsunterlagen durchwühlten.

Kurz nach der kleinen Kanzlerlage am Mittwochvormittag um zehn Uhr im Palais Schaumburg ließ ihn Finanz-Staatssekretär Hans Hermsdorf ans Telephon rufen. Bei ihm im Büro, so teilte der überraschte Hermsdorf dem überraschten Ehmke (»Es war das erste Mal, daß ich wirklich nichts gewußt habe«) mit, bei ihm sei der Leitende Oberstaatsanwalt Pfromm eingetroffen und erbitte Aussagegenehmigung für die ehemaligen Schiller-Mitarbeiter Therese Bürger (Sekretärin), Dieter von Würzen (Leiter des Ministerbüros) und Dieter Vogel (Pressesprecher). Ehmke zu Hermsdorf: »Was will der denn? Dann soll er mich gefälligst anrufen.«

Den Verdacht auf Beamtenbestechung im Zusammenhang mit der Schiller-Epistel begründete Pfromm in seinem Durchsuchungsantrag wenig lichtvoll:

Ein Anlaß zur Sicherstellung dieser Photokopien (des Schiller-Briefes) wurde zum damaligen Zeitpunkt (18. 7.) nicht als gegeben angesehen. Im Hinblick auf die spätere Bekundung eines Steuerfahndungsbeamten, daß sich bei der ersten Durchsuchung in dem sonst leeren Tresor auf den genannten Photokopien ein Bündel mit Hundertmarkscheinen befand, ist nunmehr der Verdacht begründet, daß zwischen diesen Banknoten und dem Schreiben ein Zusammenhang besteht, daß also für die Erlangung des wenig später veröffentlichten Schriftstückes in der Illustrierten »Quick an einen Gewahrsamsinhaber ein nicht geringer Geldbetrag als »ein Schmiergeld bezahlt worden ist ... muß angenommen werden, daß die Weiterleitung durch einen amtlichen Zwischenträger erfolgte.

Zum Kurzschluß zwischen Geld und Papier glaubt sich Pfromm heute noch berechtigt, »wenn man ihn in dem Zusammenhang mit den Schmiergeldzahlungen sieht«. Überzeugt hatte er zumindest die Ermittlungsrichter in Hamburg, Bonn und München, die Durchsuchungsbefehle erließen, noch bevor Pfromms Vorgesetzte, geschweige denn die Bundesregierung, einen Wink bekommen hatten,

In der Tat setzten die Staatsanwälte ihren Vorgesetzten NRW-Justizminister Josef Neuberger und seinen FDP-Staatssekretär Ulrich Klug erst am Dienstagnachmittag um 17.40 Uhr fernschriftlich ins Bild -- über eine Aktion, die zwar zu spät, dafür um so aufwendiger in Gang gesetzt werden sollte.

Pfromms Argument für die mißliche -Ausdehnung des Steuerfalls Limbach vom Nordseestrand bis zum Alpenrand: Bei der Durchsicht der Limbach-Papiere am 18. Juli habe man aus einem Vertrag des Journalisten mit dem Bauer-Verlag entnommen, daß »Quicks« Mann in Bonn nur begrenzt Schmiergeld-zahlungsfähig ist. Er darf Gelder nur bis zu tausend Mark auszahlen, höhere Zuwendungen hat sich das Verlagsunternehmen selber vorbehalten.

Pfromm stellte Spezialistenteanis für die Revision der »Quick«- Bücher in Hamburg und München zusammen je zwei Staatsanwälte, drei Steuerfahnder, einen Kripo-Beamten und einen Wirtschaftsreferenten. Speziell nach Hamburg entsandte er zusätzlich einen freiberuflichen Wirtschaftsprüfer, Spezialist für elektronische Datenverarbeitung, der ihm in der Bauer-Buchhaltung entschlüsseln sollte, »wer geschmiert worden ist«.

Am Mittwoch früh um 9.30 Uhr setzten sich Pfromms Hilfstruppen in Bonn, München und Hamburg in Marsch. Zur selben Stunde, als die Staatsdiener zum drittenmal an die Tür des Bonner Limbach-Büros pochten, begrüßte Hans Döbereiner, Pförtner im Bürohaus München 2. Augustenstraße 10, ein Dutzend Männer in Grau: »Was wünschen die Herren? Kann ich Ihnen helfen?« Statt einer Antwort kam das Kommando: »Hinauf.«

Das erste Ziel der grauen Gruppe, die sich schweigend in die drei Lifte der grünmarmorierten Vorhalle verteilte, war die dritte Etage: die Geschäftsführungs-Dependance des Hamburger Bauer-Verlages. Darüber, in der vierten und fünften Etage, residiert die Zentralredaktion von »Quick«.

»Ein Beamter setzt so eine Sache nicht in Gang ohne Rückversicherung.«

Während sich die Beamten, unter Führung der Staatsanwälte Karl Paltzer und Jürgen Fröhlich, auf die dritte, vierte und fünfte Etage verteilten -- die politische Redaktion des Blattes im Gebäude schräg gegenüber hatten sie übersehen ---, traf »so um zehn rum« Redaktionsboß van Nouhuys ein und »erfuhr gleich vom Staatsanwalt Fröhlich«: »Wir machen da eine kleine Geschichte, eine Steuersache.« Nouhuys: »Nun tun Sie mal nicht so scheinheilig, lesen Sie doch mal Ihre Durchsuchungsbegründung.«

Das freilich hätte der Staatsanwalt in diesem Moment gar nicht tun können: Das Papier war weg. Und bis Ende letzter Woche gab es zwei Versionen darüber. was in dieser Morgenstunde geschehen war. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft war das Schriftstück die behördeninterne Begründung für die Aktion -- aus einer unbewachten Aktentasche in der Verlagsleitung entwendet worden.

Nach der Version der »Quick«-Leitung hatte es Fröhlich lediglich zusammen mit einer »Quick«-Ausgabe auf einem Konferenztisch im dritten Stock liegenlassen.

Die ungebetenen Gäste stöberten überall -- in der Honorarbuchhaltung, in der Chefredaktion und sogar in Telephonbüchern. Als ein Kripo-Mann die Schreibtische und Aktensehränke des Chefsekretariats durchsah, wunderte er sich: »Komisch, in jedem Schreibtisch eine Flasche.«

Bei Redaktions-Vize Johannes Leeb, der gerade mit Kollegen über das Thema »Bonner Politiker im Urlaub« konferierte, inspizierten die Beamten eine Dreiviertelstunde lang den Schreibtisch und die Schränke und interessierten sich für Urlaubsphotos von Brandt, Scheel und Genscher Dann wieder durchsuchten sie Thema-Mappen, Veranstaltungsprotokolle, sogar Krankenschein -- hefte. Ein »Quick«- Mann hörte Staatsanwalt Fröhlich sagen: »Jetzt nehmen wir erst einmal alles mit, besser zuviel als zuwenig.«

Die Beute des Tages -- vier Kartons mit Unterlagen -- wurden in einem braunen VW-Variant verstaut, mehrere Räume versiegelt. Zurück blieb am Ende nur noch ein Polizist.

Und der zweite Tag der Durchsuchung begann nun schon um 7.15 Uhr -- mit einem anderen Pförtner, aber dem gleichen Dialog. Pförtner Wilhelm Quack, 57: »Wo wollen Sie hin?« Antwort: »Nach oben.«

In der Katharinenstraße 5-9 zu Hamburg, im fünften Stock der Bauer-Konzernzentrale« begann die Fahndung am Mittwochmorgen mit einem Telephonanruf im Chefsekretariat. Aus dem Vestibül im Parterre meldete der Portier: »Hier ist wer für Sie.«

Binnen weniger Minuten besetzte der Bonner Erste Staatsanwalt Helmut Schäfer samt sechs Beamten die Verlagsabteilung für Rechnungswesen im vierten und die Chefsuite im fünften Stock.

In den Räumen der Generalbevollmächtigten Siegfried Moenig und Heinz Bauer, beide unterwegs in Schleswig Holstein, waren die Schreibtische versperrt. Doch im Zimmer des auf Bornholm urlaubenden Geschäftsführers Manfred Hintze fanden Schäfers Leute alsbald, »wonach sie offenbar suchten« (Chefsekretärin Ursula Wichers): einen Ordner mit der Aufschrift »Korrespondenz Bonn. Die Sekretärin: »Danach wurden sie etwas laxer.«

»Jetzt lernen die Rocker schießen!«

Fündig waren auch vier Steuerfahnder in der Buchhaltung geworden: Sie beschlagnahmten zwei »Quick«-Ausgaben mit Honorar-Vermerken. Der gezielte Zugriff galt dem zweiten Juliheft 1970 mit den Bahr-Papieren und der vierten Juli-Ausgabe dieses Jahres mit Schillers Abschiedsbrief an den Bundeskanzler.

Für eine nennenswerte Ausbeute in 13 beschlagnahmten Aktenordnern samt allerlei losem Papier hält Moenig überhaupt nur drei »Schmiergeld«-Belege: über 200, 800 und 3200 Mark.

Der Mappe Bonn-Korrespondenz entnahmen die Beamten etwa 20 vertrauliche Mitteilungen, die meisten von Limbach. Die größte Papiermenge wurde in der Buchhaltung vereinnahmt: Buchungsvorgänge und Honorarlisten der letzten Jahre.

Verlags-General Moenig ist von der fiskalischen Bemäntelung eines Politikums überzeugt: »Es ist doch ein Witt, wenn die gesamte Regierung sagt, sie habe keinen Auftrag gegeben.« Denn: »Wir sind alle nicht naiv genug zu glauben, daß ein Beamter so eine Sache in Gang setzt, ohne sich rückzuversichern.«

Moenigs Hochachtung vor dem perfekt funktionierenden Staatsapparat trügt. Als der Düsseldorfer Justiz-Staatssekretär Klug auf Grund der Telex-Vorwarnung von Dienstagabend aus Bonn die Brisanz des bevorstehenden Pfromm-Aktes erkannte, war es zum Rückzug zu spät.

Die Richter in Bonn und Hamburg hatten die Durchsuchungsbefehle schon unterschrieben, und der übervorsichtige Strafrechtsprofessor Klug scheute nun davor zurück, die scheinbare Staatsaktion gegen das Oppositionsblatt auf ein unauffälliges Maß zurückzudrehen.

Sein Vorgesetzter, Justizminister Neuberger, sah das Fernschreiben erst nach Beginn der Aktion am Mittwochvormittag. Der aufgeschreckte Ehmke, der sich aus Bonn nach den Hintergründen der Aktion erkundigen wollte, von der er zu Recht befürchtete, daß sie von der Rechtspresse ihm in die Schuhe geschoben würde, blieb den ganzen Mittwochvormittag ohne bündige Auskunft aus Düsseldorf. Die Herren Neuberger und Klug waren auf Besichtigungstour durch nordrhein-westfälische Gefängnisse.

Für Westdeutschlands rechte Opposition und ihre Presse stand das Urteil ohnedies fest, bevor das Verfahren auch nur beendet war. Zu einleuchtend und zu praktisch schien es ihnen, daß die sozialliberale Bundesregierung nach dem bewährten Vorbild des Franz Josef Strauß in einer SPIEGEL-Aktion II vier Monate vor der nächsten Bundestagswahl ein lästiges Anti-Bonn-Blatt auf kaltem Wege sprachlos machen wollte. Zumindest das Phänomen »Quick« ließ den Oppositionellen ein solches Vorgehen nur logisch erscheinen.

Mit der Polizei-Aktion rückte eine Illustrierte ins öffentliche Interesse, die zumeist im Schatten mächtigerer Konkurrenten stand. Die Geschichte des Bilderblattes. das erstmals am 25. April 1948 unter der Lizenz-Nummer U.SE -- 209 auf den Markt kam (Titelbild: US-Präsident Truman), stellte sich dar als permanenter Versuch, im Kampf am Kiosk an die Spitze zu kommen -- mit allen Mitteln.

Vergebens versuchten in den sechziger Jahren die aus Berlin stammenden »Wedding-Brothers« Karl-Heinz Hagen (später Springer- Berater) und Günter Prinz (derzeit »Bild«-Chefredakteur), mit der Münchner »Quick« dem Hamburger »Stern« den Bestseller-Rang abzulaufen: Mit »Soraya und Östrogen« (so ein Hagen-Kollege) und mit freizügiger Busen- und Po-Exhibition (im Branchen-Jargon: T + A) waren sie zwar schließlich bei einer Auflage von 1,7 Millionen dem »Stern« (damals 1,8 Millionen) hart auf den Fersen ---- doch im Frühjahr 1966 verließen Hagen und Prinz nach einem Krach über geplante Redaktions-Etatkürzungen (von 12 auf 9,6 Millionen Mark) jäh das Blatt.

Den Alt-Verlegern Theodor Martens (Jahrgang 1897) und Diedrich Kenneweg (Jahrgang 1895) wurde wenig später auf dem immer rasender rotierenden Illustrierten-Karussell schwindlig: Wenige Wochen nach dem Hagen/Prinz-Abgang verkauften sie ihre »Quick« (und dazu »Revue«, »Kicker« und »Twen«) für 68 Millionen Mark an den Hamburger Bauer-Verlag (»Neue Illustrierte«, »Praline«, »TV Hören und Sehen«), der sich damit auf den ersten Platz unter den westdeutschen Illustrierten-Produzenten schob.

Die »Quick«-Mannschaft produzierte gefälschte Photo-Reportagen über schwedische Mittsommernachtsorgien (dargestellt von »Quick«-Leuten und deutschen Photomodellen auf einem Campingplatz in Bayern): »Quick« erfand einen »Skandal in Finnland -- 134 Menschen erfroren auf der Straße«; »Quick« veröffentlichte Schreckensberichte (»Jetzt lernen die Rocker schießen!«) über Jugendliche, die in Wahrheit erst von den Bildreportern des Blattes mit Spielzeugpistolen ausgestattet worden waren.

Noch 1969 warb Bauer für die »Quick« mit dem Slogan »Politische Polemik? Nicht bei uns« und dem Hinweis, in der Illustrierten komme auch die »Elite unserer Zeit« zu Wort.

Spätestens 1970 aber wurde dem unpolitischen Geschäftsmann Moenig deutlich, daß die bis dahin weitgehend geübte politische Enthaltsamkeit (Verlagswerbung: »Wir sind Deutschlands größte Ohn-Macht«) seinem Geschäft nicht zuträglich war: Im Gegensatz etwa zum liberalen »Stern« (mit überwiegend männlicher Leserschaft) litt die »Quick« unter einer, wie Marketing-Analysen ergeben hatten, unprofilierten Struktur des Käuferstamms -- die werbungtreibende Wirtschaft aber pflegt, um »Streuverluste« zu vermeiden, bei der Anzeigenvergabe Blätter mit soziologisch klar erkennbaren Lesergruppen zu bevorzugen.

Aus kühlem Kalkül profilierte sich die »Quick« -- die nach dem Ausscheiden des Hagen/Prinz-Gespanns unter wechselnden Chefs auf den vierten Platz im Illustrierten-Rennen zurückgefallen war -- fortan rechts, weil das »Herz rechts schlägt« (Verlagswerbung).

»Da haben wir gesagt, so wird gehandelt, aus!«

In die »durchgeplante Marktstrategie«, der sich der Verlag rühmte, fügte sich auch der Abdruck der geheimen Bahr-Papiere im Sommer 1970 und die Veröffentlichung der sowjetischen Berlin-Papiere im Sommer 1971 -- Schlagzeile: »Herr Brandt, wie lange wollen Sie nach Moskaus Pfeife tanzen?« Doch die »Sabotage« (»Neue Zürcher Nachrichten«) der Bonner Ostverhandlungen zahlte sich journalistisch für den Konzern nicht aus: 1971 registrierte das »Quick«- Management gegenüber dem Vorjahr einen Auflageverlust von rund 60 000 Exemplaren. Ursache: Der penetrante Pessimismus ihrer Polit-Kampagne (»Inflation! Opas Geld: kaputt! Vaters Geld: kaputt! Und was wird jetzt aus unserem Geld?«) hatte Leser, die leichte, bunte Kost bevorzugen, zu Tausenden vergrault.

Gleichwohl behielt die »Quick« den Rechtskurs bei -- den Grund dafür sah unlängst die Schweizer »Weltwoche« in der vom Bauer-Verlag »offensichtlich aufgemachten Rechnung«, die werbende Wirtschaft trotz sinkender Auflage mit extrem unternehmerfreundlicher Berichterstattung zu verstärktem Inserieren veranlassen zu können.

Unfreundlicher entwickelte sich die Rechtslage.

Bei Steuervergehen, bestimmt Paragraph 421 der Reichsabgabenordnung (AG) von 1931, kann das Finanzamt »die Strafsache jederzeit an die Staatsanwaltschaft abgeben«.

Die Staatsanwaltschaft andererseits »kann die Strafsache jederzeit an sich ziehen. So machen diese Behörden eben gemeinsame Sache. Und selbst wenn die Staatsanwaltschaft bereits einen Fall übernommen hat, mischen die Steuerfahnder noch mit als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.

Sie kann ein Ermittlungsverfahren freilich erst betreiben, nachdem sie zuvor von den Kollegen aus dem Finanzressort unterrichtet worden ist. Die aber brechen zu diesem Zweck von Amts wegen. was nach Paragraph 22 der AO als »unverletzlich« gilt: das Steuergeheimnis.

Nicht »ob« Finanzbeamte überhaupt anderen Behörden ihre Erkenntnisse übermitteln dürfen, lautet nach geltendem Recht die Frage. Entscheidend ist nur, wann sie befugt, wann unbefugt plaudern.

Der Fall Limbach paßt in kein Gesetz. sondern nur zur vorherrschenden Rechtsauffassung. Nach ihr durften die Steuerfahnder die Staatsanwaltschaft dann über die beiläufig gesichteten vertraulichen und geheimen Papiere informieren, wenn »zwingendes öffentliches Interesse vorlag. Eben »dieser Rechtfertigungsgrund« aber, so heißt es im Kommentar von Tipke-Kruse zur Abgabenordnung, »ist die Achillesferse am ganzen Steuergeheimnis«.

Freilich, die nordrhein-westfälischen Finanzbeamten können sich darauf berufen, daß ihnen eine sichere Entscheidungshilfe vorenthalten wird. Seit 1968 müssen sie sich an eine im wesentlichen mündlich übermittelte interne Dienstanweisung des Düsseldorfer Finanzministeriums halten, die besagt: »Die Staatsanwaltschaften sind zu unterrichten in Fällen von steuerlich besonderer Bedeutung oder aus anderen Gründen.«

Einmal informiert, braucht die Staatsanwaltschaft sich im Gegensatz zu ihren Informanten von der Steuer über »zwingendes öffentliches Interesse jedenfalls nicht den Kopf zu zerbrechen. Sie soll nach den »Richtlinien für das Strafverfahren« (Paragraph 316) einfach immer dann ein Verfahren an sich ziehen, »wenn dies aus besonderen Gründen geboten erscheint«. Dafür genügt, so diese Vorschrift: »Zusammentreffen mit einer anderen strafbaren Handlung« -- und sei es Verwahrungsbruch.

Der Kölner Generalstaatsanwalt Franz Drügh: »Wir haben das hier überlegt, und da haben wir gesagt, so wird gehandelt, aus.«

Das Düsseldorfer Justizministerium wurde per Fernschreiber erst benachrichtigt, als die Durchsuchungsbeschlüsse bereits beantragt waren. Kommentar des Leiters der Strafrechtsabteilung: »Da habt ihr ja Großkampftag.« Drügh: »Ob das in der Redaktion ist oder im Vatikan oder sonstwo, da kann ich mich doch nicht dran stören.«

Vatikan mag dahinstehen, Redaktion aber ist Presse, und die genießt hierzulande nach Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes besonderen verfassungsrechtlichen Schutz: »Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet«, Dieses Grundrecht findet seine »Schranken« allerdings »in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze«, zu denen selbstverständlich auch die Strafgesetze zählen.

Doch sie dürfen die Pressefreiheit nicht in ihrem »Wesensgehalt« antasten (Artikel 19 Absatz 2), Und darüber hinaus hat das Karlsruher Bundesverfassungsgericht bereits 1958 klargestellt, wie hoch die Meinungsfreiheit in einem demokratischen Gemeinwesen rangiert und wie behutsam auch von Staats wegen mit ihr umgegangen werden muß.

Es wäre »vom Standpunkt dieses Verfassungssystems aus nicht folgerichtig«, so die Verfassungsrichter, »die sachliche Reichweite gerade dieses Grundrechts jeder Relativierung durch einfaches Gesetz (und damit zwangsläufig durch die Rechtsprechung der die Gesetze auslegenden Gerichte) zu überlassen«. Es bestehe »vielmehr eine Wechselwirkung«: »Allgemeine Gesetze« also auch die Strafgesetze, dürfen nur unter Berücksichtigung der »wertsetzenden Bedeutung« der Pressefreiheit ausgelegt werden. Ihre Schranken sind folglich beschränkt.

Bei der Abwägung, welchem Rechts gut im Einzelfall Vorrang zukommt, ist mithin »stets der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten«, postuliert zum Beispiel Presserechtler Martin Löffler. So gesehen, bleibt vorerst zweifelhaft, ob die »Quick«-Staatsanwälte bei ihrer Aktion die Verhältnisse richtig eingeschätzt haben.

Wie zwiespältig die Begründung der Juristenaktion gegen »Quick« ausfällt und so zweifelhaft es auch ist, ob der Aufwand der Bonner Staatsanwälte dem Gegenstand ihrer Verfolgung angemessen ist, so sicher glaubt sich Verfolger Pfromm, daß genügend dicke Fische in dem weitmaschigen Netz seiner Fahndung hängenbleiben: »Ich würde das jederzeit wieder tun.«

Pfromm hoffnungsvoll: »Von Gesetzes wegen dürfen wir ja nur eine Grobauswertung vornehmen. Erst nach der richterlichen Beschlagnahmeverfügung können wir die Feinauswertung vornehmen.« Dabei beispielsweise wollen die Staatsanwälte auch hinter das Geheimnis einer Limbach-Mappe kommen, die mit der Aufschrift versehen ist, »Informant kann aus Sicherheitsgründen nicht genannt werden« und dem geheimnisvollen Zusatz »Limbach-Exner«. Was die Fahnder bisher nicht herausfanden: Monika Exner war bis 24. Juli die Sekretärin von »Quick«-Korrespondent Limbach.

Herbe Enttäuschungen dieser Art werden den Staatsanwälten bei der Feinauswertung nicht erspart bleiben. Hinter einer von den Bonnern sichergestellten Beamtenliste vermutet van Nouhuys feixend die Bezieherliste einer Werbegabe des »Quick«-Verlages in Gestalt von vier Flaschen bayrischem »Quickator«-Starkbier samt dazugehörigem Halbliter-Seidel.

Selbst Pfromms bisher höchste Trumpfkarte, die laut Limbach-Akten nachgewiesene Auszahlung von 2000 Mark an die Ministerialsekretärin Christel Schliwka, sticht nicht, Fräulein Schliwka ist nicht Sekretärin im Innerdeutschen, sondern im Entwicklungshilfeministerium, hat von »Quick« nicht 2000, sondern 8000 Mark erhalten (die nachgewiesenen 2000 Mark sind lediglich eine a-conto-Zahlung) und dies nicht als Bestechungsgeld, sondern als Honorar.

»An der Schwelle des Finanzamts gescheitert.«

Die Sekretärin hatte sich verpflichtet, gegen dieses Honorar laut Vertrag mit dem Bauer-Verlag »Einzelheiten und Hintergründe« ihrer früheren Spionage-Tätigkeit als Agentin des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit den Illustrierten-Reportern zu offenbaren. Die Schliwka-Enthüllungen wurden in zwei Fortsetzungen gedruckt. mit einem Vorwort von Innenminister Hans-Dietrich Genscher.

Nicht wegdiskutieren freilich konnten die »Quick«-Anwälte die offenherzige Deklarierung von Zahlungen an nichtgenannte Empfänger als »Schmiergeld«. Nach der Erinnerung von Nouhuys hat das Finanzamt dem Bauer-Verlag die peinliche Vokabel mit dem Bemerken aufgedrückt: »Wenn es nicht Schmiergeld heißt, erkennen wir es nicht an.« Bauer-Finanzchef Walter Mehl habe mehrmals versucht, den Terminus »Informationshonorare« durchzusetzen, sei jedoch stets »an der Schwelle des Finanzamts gescheitert«.

Generalbevollmächtigter Siegfried Moenig will es genauer wissen: »Den Begriff des Informationshonorars kennt die Steuer nicht, sie verlangt den Begriff Schmiergeld. Das steht im Einkommensteuergesetz und wird bei unserer Versteuerung vom Finanzamt Hamburg-Altstadt verlangt.«

Ganz so einfach ist es nicht. Laut Kurt Barske, Senatspräsident beim Bundesfinanzhof in München, sind Schmiergelder Zuwendungen, »die vom Geber aufgewendet werden, um den zur Wahrnehmung der Interessen einer anderen Person verpflichteten Empfänger zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen oder sich ihm erkenntlich zu zeigen, und deren Hingabe und Annahme nach den Anschauungen der beteiligten Kreise ein irgendwie unanständiges Handeln darstellt«.

Und laut Auskunft der Hamburger Finanzbeamten hängt die steuerliche Absetzungsfähigkeit von Auszahlungen an Informanten. die nicht genannt werden wollen, keineswegs davon ab, daß die Ausgaben als »Schmiergelder« deklariert werden. Der Sprecher der Oberfinanzdirektion Hamburg, Willi Posteher, hielt Bauers »Schmiergeld«-Version für »groben Unfug«.

Auch Oberfahnder Pfromm will sich auf die Bauer-Nomenklatur nicht einlassen und hält sie »für eine krumme Tour, was anderes kann ich dahinter nicht sehen«. Er wittert kaschierte Bestechungszahlungen an Bonner Beamte.

Van Nouhuys selber bestärkte den Staatsanwalt in seinen Ahnungen. In einem Interview des WDR-Mittagsmagazins hatte der »Quick«-Redaktionsdirektor auf die Frage: »Deckt also die Redaktionsleitung der »Quick«, daß die »Quick«-Redaktion in Bonn Informationen von Beamten kauft?«, keck mit einem »Selbstverständlich« geantwortet.

Anderntags dem SPIEGEL gegenüber wußte er es besser: »Kein einziger Angehöriger des öffentlichen Dienstes hat jemals eine einzige Mark bekommen.« Die Schmiergelder seien an Bonner Korrespondenten und an »geldbedürftige Gärtner, Pförtner und Attachés exotischer Botschaften geflossen«.

Den Eifer der Staatsanwälte, der »Quick« doch noch die große Bestechung nachzuweisen, kommentiert van Nouhuys, der seinen Fall wasserdicht wähnt: »Dann sollen sie mal schön suchen.«

So gerät der »Quick«-Fall nicht zu dem spektakulären Skandal der Regierung Brandt/Scheel, zu dem ihn Springer, Strauß und Barzel hochstilisieren wollen. Fraglich ist aber auch, ob er der große Bestechungsskandal des Oppositionsblattes ist, auf den die Staatsanwälte gesetzt haben. Er könnte gar so enden, wie er vor einem Dreivierteljahr begann: als Fall des Steuerzahlers Paul W. Limbach.

Kanzler Brandt wollte denn auch schon am Freitag letzter Woche »nicht verhehlen, daß ich erhebliche Zweifel daran habe, ob das Ergebnis in angemessenem Verhältnis zu den ergriffenen Maßnahmen steht«. Und NRW-Justiz-Staatssekretär Klug sprach weise: »Da ist soviel Kleinschilda drin.«

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