Das beruhigt
Acht Monate tagte der Parlamentarische Rat in Bonn. Der »Spiegel« berichtete wiederholt über die dort entwickelte bedeutungsvolle Tätigkeit. Man hätte annehmen sollen, daß in Bonn bei so viel Geschäftigkeit auch die erforderliche Gründlichkeit nicht zu kurz gekommen wäre.
Nachdem nun das Grundgesetz vorliegt, wird dem aufmerksamen Leser offenbar, daß der Originaltext alle Erwartungen in dieser Richtung übertrifft. Es ist weitgehend vorgesorgt. Sogar für Institutionen, die noch gar nicht bestehen.
Gemäß Artikel 4 »darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.«
Gemäß Artikel 140 werden die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der Weimarer Verfassung als Bestandteile des neuen Grundgesetzes übernommen.
Artikel 141 der Weimarer Verfassung lautet: »Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer in Krankenhäusern und Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zugelassen ...«
Das beruhigt. Wenn unsere Krieger wieder einmal zu Felde ziehen wollen, ist heute bereits Gewähr dafür gegeben, daß Gott wieder mit uns sein wird. Gott schütze England!
Leverkusen
VICTOR SCHEIDE