KONZERNE / UMSATZSTEUER Das Regime der 300
Der Bocholter Fabrikant und Diplom -Ingenieur Alfred Flender, Besitzer einer mittelgroßen Fabrik für Getriebe und Antriebselemente, hat sich unlängst den Zorn einiger großer Industrieherren zugezogen, und auch mehrere Vorstandsmitglieder des Bundesverbandes der Deutschen Industrie sind ihm gram. Sie werfen Flender vor, daß er die Unternehmerschaft spalte und sich »wie ein Sozialdemokrat« gebärde.
Flender kann nämlich seinen Oppositionsgeist nicht zügeln und eifert offenbar einem seiner Vorfahren nach, dem Hüttenwerksbesitzer Friedrich Flender, dem sein Landesherr, der katholische Fürst Wilhelm Hyazinth von Siegen, anno 1707 das Haupt abschlagen ließ, weil Flender, der reformierten Kirche fest verschworen, den Befehlen des Landesherrn hartnäckig getrotzt hatte.
Der Bocholter Nachfahre des enthaupteten Glaubensstreiters machte sich bereits 1949 bei der westdeutschen Großindustrie unbeliebt, indem er die »Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer« (ASU) gründete, der heute rund tausend Industrielle, Großkaufleute, Reeder und Privatbankiers angehören. Renommiert Flender: »Wir sind kein gewöhnlicher Mittelstandsverein, sondern betrachten uns als eine gewisse Elite von Unternehmern, die auch mal gegen den offiziellen Stachel löcken.«
Vor einigen Wochen berief Flender nun seine »Elite« nach Wiesbaden, wo er in einer Rede kritisch Rückschau über die Wirtschaftsentwicklung der letzten Jahre hielt. Flender stellte fest, daß es in weiten Bereichen der Industrie keinen echten Wettbewerb mehr gibt. Dort herrsche vielmehr »Konzernautarkie«, nachdem »bestimmte Spezialfertigungen, die bis vor kurzem noch eine Domäne der Mittelbetriebe waren, von den großen Konzernen annektiert worden sind«.
Flender sparte nicht mit drastischen Worten; er rügte die »zunehmende Vermachtung der deutschen Wirtschaft durch die Großindustrie« und attackierte den »Typ des kapitalistischen Großaktionärs, den wir heute im Zeitalter der Rückverflechtungen an Ruhr und Rhein gelegentlich erleben, der sich seinem Unternehmen keineswegs irgendwie verpflichtet fühlt, sondern Geschäfte in Aktienpaketen macht«.
Diese kritischen Bemerkungen regten auch einige Gäste, die Flender nach Wiesbaden geladen hatte, zu freimütigen Äußerungen an. Dabei tat sich vor allem Westdeutschlands bekanntester Wirtschaftsberater hervor, jener Dr. Johannes Semler, der 1948 als Direktor der damaligen Zweizonen-Wirtschaftsbehörde von den Alliierten abgesetzt wurde, weil er minderwertige amerikanische Lebensmittellieferungen als Hühnerfutter bezeichnet hatte.
Hühnerfutter-Semler begann seine Philippika mit den Worten: »Es sollte jeder der ASU dankbar sein, daß sie das Thema der Unternehmens-Konzentration und wirtschaftlichen Zusammenballung so freimütig angefaßt hat; denn es ist ja leider nicht ungefährlich, heutzutage offen und frei seine Meinung zu sagen. Schon vor etwa 30 Jahren«, so fuhr Semler fort, »wurde die deutsche Wirtschaft von ähnlichen Sorgen heimgesucht. Wenn die Konzentration unter dem Gesichtspunkt betrieben wurde, den großen Wirtschaftseinheiten einen Zuwachs an finanzieller oder wirtschaftlicher Kraft zuzuführen, so war das eine aus der Nachkriegslage verständliche und möglicherweise auch berechtigte Begründung. Im Gegensatz zu damals ist bei der heutigen Konzentrationsbewegung festzustellen, daß sie vielfach aus anderen Beweggründen erfolgt und auch aus ganz anderen Elementen zusammengesetzt ist. Die persönliche Seite hat heute vielfach eine wesentlich gewichtigere Bedeutung als die Sache.«
Treiber der neuen Konzentrationsbewegung seien die 300 Multifunktionäre der marktbeherrschenden Konzernfirmen, die als hierarchische Elite in den Aufsichtsräten und Vorständen der etwa 2580 westdeutschen Aktiengesellschaften thronen und sich gegenseitig in die Spitzengremien der Industrie berufen. Zu diesen vielbeschäftigten Dirigenten der westdeutschen Wirtschaft gehören so profilierte Persönlichkeiten wie der Gutehoffnungshütte -Vorstandsvorsitzende Dr. Hermann Reusch (zweifacher Vorstandsvorsitzender, zwölffacher Aufsichtsratsvorsitzender, zehnfaches Aufsichtsratsmitglied) und des Bundeskanzlers lieber Freund, Bankier Robert Pferdmenges (zwölffacher Aufsichtsratsvorsitzender, zehnfaches Aufsichtsratsmitglied).
Noch bevor Flender und Semler in schöner Eintracht mittelständische Angstkomplexe abreagierten, beschäftigten sich wirtschaftswissenschaftliche Institute und das Statistische Bundesamt mit dem Phänomen der fortschreitenden westdeutschen Konzernverflechtung. Sie stellten fest, daß der alliierte Entflechtungsversuch längst zur historischen Reminiszenz geworden ist, denn der Trend zur Konzentration und Verschachtelung der Großunternehmen ist tatsächlich heute stärker als vor dem zweiten Weltkrieg (siehe Graphik).
Um das Ausmaß der Konzernverflechtungen zu ermitteln, untersuchte das Statistische Bundesamt die Eigentumsverhältnisse von 1636 westdeutschen Aktiengesellschaften, die insgesamt ein Grundkapital von 18 Milliarden Mark besitzen - das sind drei Viertel des Aktienkapitals aller westdeutschen Aktiengesellschaften*. Die Bundesstatistiker stellen fest, daß 34,5 Prozent dieser 18 Milliarden Mark (6,2 Milliarden Mark) gegenseitige Beteiligungen der Aktiengesellschaften - sogenannte Schachtelbeteiligungen - sind.
Weitere Aktienpakete im Werte von acht Milliarden Mark liegen als Dauerbesitz in den Tresoren einiger großer Konzernherren und des Staates. Flender: »Von den 18 Milliarden Aktienkapital sind demnach fast 80 Prozent in Händen anderer Aktiengesellschaften oder anderer Großaktionäre, das heißt letzten Endes in Konzernbesitz.«
Während der Hochkonjunktur haben die meisten großen Konzerne ihre Gewinne dazu benutzt, ihre Machtbereiche durch Ankauf von Aktien anderer Unternehmen zu vergrößern. Die Großunternehmungen brauchten oft nur 35 bis 45 Prozent der Aktienanteile zu erwerben, um als Mehrheitsaktionäre die schwächeren Unternehmen kontrollieren und beherrschen zu können.
Je mehr Tochter- und Enkelgesellschaften die Konzern-Architekten übereinanderschachtelten, um so differenzierter wurde die Produktion der Großunternehmen. Sie stießen immer mehr in die Veredelungsbranchen vor, welche ehemals selbständigen Unternehmen vorbehalten waren, denen die Konzerne jetzt Konkurrenz machen.
Das gilt besonders für die acht großen Konzerne der Stahlindustrie - die Thyssen-Gruppe, Krupp, Rheinstahl, Gutehoffnungshütte, Mannesmann, Hoesch, Klöckner und Flick -, die sich eine Vielzahl weiterverarbeitender Unternehmen einverleibten. Sie besitzen heute sogar eigene Baustoffirmen. Zum Mannesmann -Konzern gehören heute nicht nur Kohlenzechen sowie Stahl- und Walzwerke, sondern mehrere Maschinenfabriken, Montagebetriebe, Handelsfirmen und schließlich als hundertprozentiger Mannesmann -Besitz die Porsche - Diesel - Motorenbau GmbH in Friedrichshafen.
Mit Vorliebe gliederten sich die Konzerne Gesellschaften mit beschränkter Haftung an, die nicht der Publizitätspflicht des Aktienrechts unterliegen (eine GmbH braucht keine Handelsbilanz zu veröffentlichen) und sich deshalb gut als »Verschiebebahnhöfe« für Konzerngewinne eignen, von denen die Masse der Aktionäre nichts erfahren soll.
Die Konzernmütter zahlen beispielsweise ihren GmbH-Töchtern oft freiwillig für Lieferungen oder Dienstleistungen höhere Preise, als sie sonst in der freien Wettbewerbswirtschaft üblich sind, um auf diese Weise Gewinne in der GmbH zu verstecken. Freie Aktionäre erfahren nichts davon, weil ihnen jeder Einblick in die Geschäftsvorgänge der GmbH-Töchter verwehrt ist. Sagt Flender: »Die GmbH ist heute die gesetzlich sanktionierte Form der Verschleierung.«
Flenders markige Aussprüche boten Gesprächsstoff für die Vorstandssitzungen der Großunternehmen. Man möchte ihn gern von seiner »Aufklärungsaktion« ablenken, aber das schaffte auch Dr. Hermann Winkhaus, Vorstandsvorsitzender des Mannesmann-Konzerns, nicht, der dem Bocholter Opponenten am vorletzten Sonntag einen Besuch abstattete. Winkhaus: »Flender spielt verrückt.«
Bevor sich Flender und Semler in Wiesbaden über die »Konzernauswüchse« erregten, legten mehrere Wirtschaftswissenschaftler die Ursachen der Konzernhausse bloß. Der Nationalökonom Dr. Dieter Pohmer, Dozent an der Westberliner Freien Universität, fand für den Wachstumstrieb der Konzerne folgende Erklärung: »Deutschland ist ein Naturschutzpark für Konzentrationen; denn sie werden in einem geradezu märchenhaften Ausmaß durch unser Steuersystem begünstigt. Es ist eine wirtschaftliche Groteske, daß unsere Steuergesetzgebung auch heute noch konzentrationsfördernde Bestimmungen beibehält, während sich das Bundeswirtschaftsministerium um die Sicherung der freien Wettbewerbsordnung bemüht.«
Diese Kritik richtet sich in erster Linie gegen die Form der Umsatzsteuer. Sie wird als sogenannte »kumulative Allphasensteuer« auf allen Stationen erhoben, die eine Ware in den verschiedenen Phasen der Herstellung und des Vertriebes vom Rohstoffproduzenten bis zum Verbraucher durchläuft. Jedesmal, wenn die Ware von einem selbständigen Unternehmen zum anderen weitergereicht wird, kassiert der Staat vier Prozent vom Warenwert als Umsatzsteuer. Hochwertige Konsumgüter passieren mitunter 10 bis 12 umsatzsteuerpflichtige Stationen und werden dadurch entsprechend teurer.
Wenn dieselbe Ware aber von den Organunternehmen eines Konzerns hergestellt wird, belastet die Finanzbehörde nur das Endprodukt mit vier Prozent Umsatzsteuer: Nach dem geltenden Steuerrecht werden Geschäfte zwischen Organgesellschaften* und der Obergesellschaft eines Konzerns wie Umsätze zwischen Abteilungen eines Industrieunternehmens behandelt - sie sind umsatzsteuerfrei.
Diese Steuerersparnis, die große Konzerne so erzielen, beläuft sich auf acht bis zwölf Prozent ihres gesamten Umsatzwertes. Das sind bei einem vielschichtigen Großunternehmen wie dem Mannesmann -Konzern, der im vergangenen Jahr den höchsten Umsatz aller westdeutschen Industrieunternehmen erzielte (vier Milliarden Mark), jährlich mehrere hundert Millionen Mark Steuerersparnis.
Das staatliche Steuergeschenk benutzen die Muttergesellschaften der Konzerne vielfach dazu, behauptete kürzlich der Kölner Professor Dr. Günther Schmölders auf einer Tagung der »Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft«, »um wiederum den Hinzukauf einer weiteren (Produktions-) Stufe zu ermöglichen«.
Nicht minder scharf kritisierte der Bonner Universitätsprofessor Dr. Flume den steuerlichen Anreiz zur Konzernbildung: »Auch wenn man die Konzentrationsbewegung gelten läßt, soweit sie durch technische oder wirtschaftliche Notwendigkeiten bedingt ist, wird es doch wohl den allgemeinen Vorstellungen über die wünschenswerte Wirtschaftsordnung widersprechen, wenn durch steuerliche Regelungen die Konzentration geradezu erzwungen wird...
»Eine allgemeine Beseitigung des durch nichts zu rechtfertigenden und für eine Wettbewerbswirtschaft geradezu skandalösen steuerlichen Wettbewerbsvorteils der Unternehmungen mit vertikalem Aufbau kann nur durch einen grundsätzlichen Umbau unseres Umsatzsteuerrechts geschehen.« An einem solchen Umbau tüfteln die Steuertechniker des Bundesfinanzministeriums und des parlamentarischen Finanzausschuß schon seit Jahren, ohne jedoch mit ihren Reformvorschlägen zu reüssieren, die in einer Denkschrift zusammengefaßt wurden.
Konzerngegner Flender möchte dieses heikle Thema »Konzernprivilegien«, das in Bonn offenbar zu den großen Tabus gehört, gern zum Gegenstand weiterer wissenschaftlicher Untersuchungen machen. Er hat deshalb kürzlich im Namen seiner Unternehmerorganisation einen Preis für eine effektvolle Argumentationsdenkschrift gegen die übermäßige Konzentrierung »entweder vom Gesichtspunkt der Volkswirtschaft oder des Gesellschafts- und Steuerrechts« ausgeschrieben. Die Bedingungen dieses Preisausschreibens - 1. Preis 5000 Mark - hängen inzwischen an den schwarzen Brettern der Universitäten und Wirtschaftshochschulen aus; einige publizitätsfreudige Professoren, darunter der Frankfurter Gesellschaftsrechtler Professor Dr. Harold Rasch, sagten bereits ihre Teilnahme an dem Preisausschreiben zu.
Die beste Arbeit soll dem Honorarprofessor für Wirtschaftspolitik, Ludwig Erhard, vorgelegt werden.
* Für die übrigen 941 Aktiengesellschaften mit 5,8 Milliarden Mark privatem Grundkapital konnten die Bundesstatistiker keine Angaben über die Anteilseigner erhalten.
* Organgesellschaften sind juristisch selbständig, aber finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das beherrschende Unternehmen eingegliedert. Die Umsatzsteuerbegünstigung tritt in Kraft, wenn die Obergesellschaften mindestens zu 51 Prozent an der Organ-Firma beteiligt sind.
Konzerngegner Flender
Verrückt?