Das Strafgericht - DER SPIEGEL
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MÜLLER-WIPPERFÜRTH Das Strafgericht

• aus DER SPIEGEL 34/1964
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Mater Josef Baumann, Ökonom der in München residierenden »Oberdeutschen Provinz« des Jesuitenordens, zeigte sich hocherfreut. Ein guter Bekannter des Kirchenmannes, der glaubensfremde Bankier Rudolf Münemann ("Ich bin ein neuer Heide") hatte dem Orden eine Spende von 1,5 Millionen Mark für gemeinnützige und kirchliche Zwecke vermittelt. Als großzügigen Spender nannte der Bankier den millionenschweren Hosenschneider und nichtpraktizierenden Katholiken Alfons Müller-Wipperfürth.

Einzige Bedingung des mildtätigen Transfers aus dem Stofflager ins Reich der Sozietät Jesu: Der Orden möge dem Textilkaufmann den Eingang der Spende zur Vorlage beim Finanzamt bestätigen.

Provinzialökonom Baumann, dessen Orden in finanziellen Ungelegenheiten war, willigte ein. Alfons Müller-Wipperfürth bekam seine Spenden-Quittung, einige Zeit später ging der Betrag auf einem Konto der Societas Jesu bei der Bayerischen Vereinsbank ein.

Dennoch vermag Alfons Müller-Wipperfürth heute, fünfeinhalb Jahre nach der hochherzigen Spende, seiner guten Tat nicht mehr recht froh zU werden. Der in die Schweiz emigrierte Hosenkönig muß sich, nachdem ihn ein Flugzeugabsturz in der Eifel am 14. März in die Hände bundesdeutscher Staatsanwälte hatte fallen lassen (SPIEGEL 13/1964), demnächst vor der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts Köln wegen Steuerhinterziehung im Rückfall verantworten.

In der neun Punkte umfassenden Anklageschrift wird Müller beschuldigt, er habe die 1,5 Millionen-Spende vorsätzsätzlich im falschen Jahr und zudem in unzulässiger Höhe von der Steuer abgesetzt und damit den Fiskus um 695 696 Mark geprellt.

Insgesamt werden dem Bruchpiloten (Müller: »Ich bin ein orthopädischer Trümmerhaufen"), der seine Blessuren in der Klinik Lindenburg zu Köln ausheilt und mit einer Sicherheitsleistung von einer Million Mark vorläufig Haftverschonung erwirkt hat, Steuerhinterziehungen aus den Jahren 1957 und 1958 von zusammen 6,9 Millionen Mark zur Last gelegt. Hinzu kommen versuchte Steuervergehen im ersten Halbjahr 1959 von 511 000 Mark.

Das von Steuerfahndern und Staatsanwälten aufgestellte Sündenregister des Textilfabrikanten hat im Laufe der Ermittlungsjahre einen stattlichen Umfang gewonnen. Sie werfen Müller vor, er habe:

- die Bestände an Roh- und Fertigwaren in der Steuerbilanz 1957 zu gering angesetzt, den Betriebsgewinn damit um 3,6 Millionen Mark geschmälert und den Fiskus um 2,2 Millionen Mark betrogen;

- sich über zwei Briefkastenfirmen in

Lugano und Vaduz überhöhte Stoffrechnungen ausstellen lassen und dadurch 1,8 Millionen Mark Steuern hinterzogen;

- durch falsche Rückstellungen für

schwebende Geschäfte im Jahr 1957 dem Finanzamt 1,7 Millionen Mark vorenthalten;

- vermittels manipulierter Wechselzinsen seine Steuerverpflichtungen um 452 000 Mark vermindert;

- sich bei Stoffeinkäufen in den USA

jeweils zwei Rechnungen ausstellen lassen, eine über den tatsächlichen, eine zweite über einen fiktiven, höheren Preis; die Differenz von einer halben Million Mark sei zu seinen Gunsten bei der Irving Trust Company in New York eingezahlt worden; Steuerersparnis: 267 000 Mark;

- an eine Vermittlerfirma »Lupo Corporation Inc.« in Panama ihr nicht zustehende Provisionen für Stofflieferungen von 297 000 Mark gezahlt und von der Steuer als Unkosten abgesetzt; Erfolg: 178 000 Mark Steuerersparnis;

- italienischen Lieferanten überhöhte

Rechnungen bezahlt und sich die Mehrbeträge von 257 000 Mark in Italien gutschreiben lassen; Verlust des Finanzamtes: 153 000 Mark;

- ein Flugzeug vom Typ Bonanza D 35 unter zwei verschiedenen Zulassungsnummern, einer Schweizer und einer deutschen, zweimal hintereinander für rund 93 000 Mark in der Bilanz aktiviert und abgeschrieben, Steuerersparnis: 27 000 Mark.

Im Reigen dieser Anklagen erwiesen sich Müllers Bemuhungen, seine Jesuitenspende steuerlich nutzbar zu machen, als besonders kapriziös.

Nach Bankier Münemanns erfolgversprechender Vermittlungsaktion in Münchens Kaulbachstraße 31a, dem Sitz der Oberdeutschen Provinz der Societas Jesu, rückte Pater Baumann in Erwartung des avisierten Geldstroms die erbetene Spenden-Bestätigung heraus. Da ihm der Scheck noch zum Jahresende 1958 zugesagt war, bescheinigte er der Firma Alfons Müller-Wipperfürth, eine Spende

von 1,5 Millionen Mark per 30. Dezember 1958 erhalten zu haben.

Auf den ersehnten Scheck mußte der geistliche Herr allerdings warten. Endlich, am 16. Januar 1959, wurde das Geld vom Düsseldorfer Bankhaus Trinkaus überwiesen und dem Konto der Oberdeutschen Provinz gutgebracht. Baumann bestätigte einen Tag später noch einmal den Eingang und bescheinigte, das Geld werde gemeinnützigen und kirchlichen Zwecken zugeführt.

Mit der gestempelten Quittung der Societas Jesu war Müller-Wipperfürth allerdings nicht so rechtzufrieden. Seine Steuerberater hatten ihm bedeutet, daß nach Paragraph 10b des Einkommensteuergesetzes Spenden zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und religiöser Zwecke nur in Höhe von fünf Prozent des Gesamtgewinnes als Sonderausgabe abzugsfähig seien.

Spendet der Steuerpflichtige hingegen für »wissenschaftliche und staatspolitische Zwecke«, so erhöht sich die Abschreibungsquote auf zehn Prozent des Jahresgewinnes.

So mußte Vermittler Münemann noch einmal seinen Jesuiten-Freund Baumann bemühen. Im Herbst 1959 - der Termin für die Abgabe der Steuererklärung 1958 war schon in bedrängende Nähe gerückt - erkundigte sich der Bankier, inwieweit die Spendenbescheinigung denn auf eine wissenschaftliche Zweckbestimmung ausgedehnt werden könne.

Pater Baumann zeigte für Müllers Steuersorgen Verständnis. Am 24. November bestätigte er wunschgemäß, daß von der 1,5-Millionen-Spende 120 000 Mark für das »Berchmanskolleg« in Pullach, eine vom Orden unterhaltene philosophische Hochschule, mithin also für anerkannte wissenschaftliche Zwecke, verwendet worden seien.

Die neue Bescheinigung gestattete die Inanspruchnahme der Zehn-Prozent-Klausel nur für die wissenschaftlich verwendeten 120 000 Mark, nicht aber für die Gesamtsumme. Als Müller seinem Finanzamt am 19. Februar 1960 die Steuererklärung für 1958 einreichte, fehlten die Bescheinigungen des Paters.

Dafür hatte der Fabrikant nahezu die gesamte Spende als Sonderausgabe abgesetzt. Das Finanzamt monierte die fehlende Spendenbescheinigung, ging jedoch in seiner vorläufigen Veranlagung auf die Müller-Rechnung ein. Es erkannte eine Sonderausgabe von 1,3 Millionen Mark - zehn Prozent der Jahreseinkünfte 1958 - an.

Überdies konnten die Finanzbeamten nicht ahnen, daß die Zahlung' an den Jesuitenorden nicht ins Steuerjahr 1958, sondern ins folgende Jahr gefallen war. Spätere Rekonstruktionen der Steuerfahnder ergaben, daß Müller im Rechnungsjahr 1959 infolge geringerer Buchgewinne statt der 1,3 Millionen nur 500 000 Mark hätte absetzen dürfen.

Erst als die Steuerfahnder im Frühjahr 1960 Müller-Wipperfürths Düsseldorfer Zentrale besetzten, wurde die Sache ruchbar. Die nicht abgelieferte Baumann-Bescheinigung tauchte auf, der Chef des Unternehmens im steuerfreundlichen Tessin unter. Die Strafverfolger werfen ihm vor, er habe durch seinen Quittungstrick allein 695 696 Mark Steuern hinterzogen.

Zwar hat der eingefangene Steuerflüchtling in der Zwischenzeit alle Nachforderungen der Großbetriebsprüfstelle Krefeld - zusammen 10,5 Millionen Mark - bezahlt. Da aber der Oberfinanzdirektion die Verfehlungen Müllers so gravierend erschienen, daß sie durch Strafgelder nicht kompensiert werden könnten, übergaben sie die Akten der Staatsanwaltschaft.

Alfons Müller-Wipperfürth hat sich bislang konstant geweigert, zu den neuen Strafvorwürfen Stellung zu nehmen.

Auch die Societas Jesu ist nicht sehr gesprächig. Pater Kreuser, der, als Nachfolger des inzwischen nach Regensburg versetzten Provinzialökonomen Baumann, dem Finanzwohl der Ordensprovinz dient, deutet die einstigen Geschäftsbeziehungen zu Müller: »Durch Kriegsereignisse war unser Haus in finanzielle Bedrängnis geraten.«

Spendenvermittler Münemann

Ein Millionenscheck für die Jesuiten ...

... alarmierte den Staatsanwalt: Spender Müller-Wipperfürth

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