US-VERMÖGEN Das Unantastbare
Die Vereinigten Staaten von Amerika »würden zu einem Komplicen des gottlosen Kommunismus bei der Zerstörung des Rechts auf Eigentum« werden, wenn sie sich weigern sollten, den im Kriege beschlagnahmten deutschen Besitz zurückzugeben. So tönte vor etwa elf Monaten der amerikanische Senator Olin P. Johnston.
Inzwischen hat man in Bonn recht triftige Gründe zu der Annahme, daß sich Eisenhower und Dulles in puncto deutsches Eigentum keineswegs der Komplicenschaft mit dem »gottlosen Kommunismus« schämen. Von dem heute noch in Amerika beschlagnahmten deutschen Eigentum - im Werte von 1,8 Milliarden Mark oder von rund 400 Millionen Dollar - will Washington bestenfalls knapp ein Drittel an die deutschen Besitzer zurückgeben.
Bonn hat somit die Hoffnung begraben müssen, zwei Drittel des ehemaligen deutschen US-Eigentums zurückzuerlangen. Vor einem Jahr - just zu Beginn des Wahlkampfes für die Herbstwahlen zum deutschen Bundestag - hatte Eisenhower diese Hoffnung üppig emporschießen lassen. In einer Erklärung des Weißen Hauses vom 31. Juli 1957 hatte er feierlich deklamiert: »Um der historischen amerikanischen Politik der Unantastbarkeit des Privateigentums selbst in Kriegszeiten Ausdruck zu verleihen«, beabsichtige die US-Regierung, einen neuen Plan für die Rückführung deutscher Vermögenswerte zu entwerfen.
Da diese Erklärung unmittelbar einem Besuch des Bundeskanzlers in Washington gefolgt war, fiel es den CDU-Propagandisten nicht schwer, die anscheinend glückliche Wendung als einen Erfolg der staatsmännischen Weisheit und Geschicklichkeit Adenauers auszugeben.
Indes: Kaum waren die Bundestagswahlen mit einem in den USA befriedigt aufgenommenen Pro-Adenauer-Ergebnis zu Ende gegangen, als aus den Washingtoner Amtsstuben beunruhigende Nachrichten über das Schicksal des beschlagnahmten deutschen Eigentums zu sickern begannen. In Bonn stellte man sich angesichts solcher Nachrichten taub, solange man konnte. Noch am 22. Januar beruhigte Außenminister von Brentano von der Tribüne des Bundestages: »Aus den seitherigen Fühlungnahmen mit dem State Department kann der Schluß gezogen werden, daß Eigentümer kleiner Vermögen durch dieses (amerikanische Rückgabe-) Gesetz den vollen Gegenwert ihrer beschlagnahmten Vermögen erhalten. Für die übrigen Eigentümer erwartet die Bundesregierung eine Lösung, die im Ergebnis etwa der deutsch-schweizerischen Freigabe-Regelung entsprechen könnte.«
Brentano hatte mit Recht zwischen »kleinen« Vermögen - genauer definiert: solchen bis zu 10 000 Dollar Wert - und »übrigen« unterschieden. Die Rückgabe der sogenannten kleinen Vermögen war nie strittig gewesen. Sie machen allerdings nur einen geringen Teil - nämlich 50 bis 60 Millionen Dollar - des Gesamts der beschlagnahmten deutschen Vermögenswerte aus, das mit rund 400 Millionen Dollar beziffert wird. Strittig ist der Rest, die sogenannten »großen« Vermögen in einem Gesamtwert von etwa 350 Millionen Dollar.
Wenn Brentano sagte, daß er für diese großen Werte ein Arrangement nach dem Muster der deutsch-schweizerischen Freigabe-Regelung erwarte, so gab er damit der Hoffnung Ausdruck, die Vereinigten Staaten würden davon zwei Drittel, also etwa 220 bis 250 Millionen Dollar, zurückgeben. Diese Hoffnung ist es, die inzwischen gründlich durch Washington zerstört worden ist.
Rund zwei Monate nach Brentanos Trost -Rede im Bundestag - nämlich Ende März - veröffentlichte die amerikanische Regierung einen Brief ihres Unterstaatssekretärs Macomber an den Washingtoner Kongreß. Der errechnete darin, daß für
die Rückgabe-Aktion nur noch höchstens 120 Millionen Dollar zur Verfügung stehen. Von diesen 120 Millionen müßten 50 bis 60 Millionen an die Besitzer kleiner Vermögen ausgeschüttet werden, so daß für die Befriedigung der Besitzer großer Vermögen in Gesamthöhe von 350 Millionen nur noch bestenfalls 70 Millionen und nicht - wie man in Bonn gehofft hatte - rund 230 Millionen Dollar ausgeschüttet werden können.
Bei der Errechnung dieses für die deutsche Wirtschaft traurigen Ergebnisses war Macomber unter anderem davon ausgegangen, daß es in Amerika eine Menge Leute und Firmen gibt, die Entschädigungsansprüche gegen Deutschland aus dem zweiten Weltkrieg geltend gemacht haben. Er rechnete diese Ansprüche gegen die deutschen Rückgabe-Forderungen auf. Dabei kamen die deutschen Besitzer kleiner US-Vermögen insofern noch gut weg, als Macomber vorschlug, die kleinen deutschen Vermögenswerte sollten unbedingt und ohne Rücksicht auf die Gegenforderungen amerikanischer Geschädigter zurückgegeben werden.
In diesem Punkte aber ist nun inzwischen eine weitere Verschärfung des amerikanischen Standpunktes eingetreten. Im Vertrauen auf Eisenhowers Deklaration am Vorabend der vorjährigen Bundestagswahlen hatte Außenminister von Brentano, als er mit Bundespräsident Heuss kürzlich Washington besuchte, gewagt, gegen die Macomber-Regelung zu protestieren.
Washingtons Reaktion war ein trockener und völlig unsentimental geführter Konter -Hieb: Ende Juni richtete Macomber einen weiteren Brief an den Kongreß. Danach ist nun keineswegs mehr sicher, daß die deutsche Mindest-Forderung - nämlich
der Anspruch auf Rückgabe wenigstens der Kleinvermögen - vom Kongreß gebilligt wird. Es droht, daß nun auch die Kleinvermögen in das Aufrechnungs-Kalkül Macombers hineingezogen werden.
Allerdings ist bei dem gegenwärtigen Stand der von amerikanischen Staatsbürgern bei amerikanischen Gerichten gegen Deutschland angemeldeten Entschädigungsansprüche nicht zu befürchten, daß die Gesamtsumme dieser Forderungen den Betrag erreicht, den Macomber für die Rückerstattung deutschen Vermögens freigeben will, nämlich 120 Millionen Dollar.
Nach amerikanischen Schätzungen dürften die gerichtlich anerkannten Entschädigungsforderungen von Amerikanern gegen Deutschland nicht mehr als 70 Millionen Dollar betragen.
Dieses Bild aber könnte sich schnell ändern, wenn die amerikanische Großindustrie - die ohnehin aus Konkurrenzgründen gegen die Rückgabe der großen deutschen US-Vermögen ist - bisher nicht vorgebrachte Entschädigungs-Ansprüche gegen die Bundesrepublik geltend macht.
Die Zeit
»Ich fürchte, moralische Appelle verfangen bei den ehrenwerten Gentlemen nicht...«