DDR-PROGRAMME.
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DER SPIEGEL 3/1965
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Rundfunk- und Fernseh-Zeitschriften aus der DDR gelten in Westdeutschland nicht mehr als staatsgefährdend. Die sowjetzonalen Programmblätter, die bislang nach dem »Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote« von der Bundespost angehalten und aus Gründen der Staatssicherheit von den Staatsanwaltschaften konfisziert wurden, werden westdeutschen Empfängern neuerdings zugestellt.