KATASTROPHEN-HILFE Deiche statt Harem
In die Ruhe nach dem Sturm verlautbarte der westdeutsche Gesamtverband der Versicherungswirtschaft in Köln: »Die Versicherungsverträge werden alle buchstabengetreu erfüllt.«
Der Wortlaut der Versicherungsbedingungen indes, die in winziger Schrift gedruckt und selten von Versicherungsnehmern durchgelesen werden, bereitete Tausenden der Geschädigten eine herbe Enttäuschung. Vor allem die Sturmversicherung, die in Hamburg, wie die Feuerversicherung, obligatorisch ist und auf die viele ihre Hoffnung setzten, schließt keine Flutschäden ein. Durch die Sturm-Police sind nur unmittelbare Sturmschäden, wie abgedeckte Dächer
oder durch umgestürzte Bäume beschädigte Gebäudeteile versichert.
Daß der Sturm - laut Versicherungshandbuch »eine Luftbewegung ab Windstärke neun« - ursächlich das Wasser in die Häuser und Wohngebiete trieb, ist versicherungstechnisch unerheblich. In Paragraph 66 des Feuerkassengesetzes heißt es ausdrücklich: »Schäden durch Hochwasser, die gleichzeitig mit dem Sturm oder infolge eines Sturmes entstehen, fallen nicht unter die Haftung der Feuerkasse«.
Auch die sogenannte Hausratversicherung schließt nur Leitungswasserschäden, nicht aber Folgen einer Hochwasserflut ein. Nur wenn der Sturm ein Gebäude so beschädigt hat, daß erst dadurch Wasser eindringen konnte, wird für die Schäden Ersatz geleistet. Für ihr ertrunkenes Vieh gehen die Bauern leer aus, da die Tier-Lebensversicherung sich gleichfalls nicht auf Flutwasser erstreckt.
Hingegen ist die westdeutsche Assekuranz zur Zahlung verpflichtet für Schadensfälle in der
- Lebensversicherung,
- Unfall- und Krankenversicherung,
- Transportversicherung für Handelsgüter,
- Kaskoversicherung für Schiffe,
- Maschinenversicherung für fahrbare Kräne, Verladeeinrichtungen und ähnliches,
- Versicherung gegen Glasschäden sowie
- Kfz-Teil- oder -Vollkasko-Versicherung, die zum Glück der Geschädigten seit 1960 Flutschäden mitdeckt.
Einen Versicherungsschutz gegen Hochwasser, wie er in der Schweiz oder in den USA möglich ist, bieten in Westdeutschland nur baden-württembergische Institute. Nach Auskunft der Versicherer war ein solcher Schutz in Norddeutschland auch wenig gefragt. Wegen der großen Seltenheit von Hochwasserschäden wie in den Jahren 1825 und 1962 nennt die Branche sie
Säkular-Schäden, gegen die kein Kraut gewachsen ist.
Nach Meinung des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft e. V. zu Köln müßten die norddeutschen Feuerkassen eine Zwangsversicherung mit gigantischen Prämiensätzen fordern, wenn sie auch für Flutdesaster an den Küsten aufkommen sollten.
Verbandsgeschäftsführer Dr. Günter Nebelung meint. »Das wäre nichts anderes als eine Steuer.« Säkular-Schäden müssen nach einhelliger. Meinung der Versicherungsbranche letztlich durch die Allgemeinheit und den Staat gelindert werden. (Auch das Kriegsrisiko ist in der Privatversicherung ausgeschlossen.)
Als erstes zahlte denn auch der Hamburger Senat den Opfern der Katastrophe 50 Mark Soforthilfe und einige Tage später pro Person 500 Mark, je Ehepaar 750 Mark. Mehrere Millionen Mark wurden überdies außer Sachspenden von westdeutschen Bundesbürgern oder Firmen bereitgestellt.
Während der Senat die Nation über Fernsehen, Rundfunk und Presse beharrlich zum Opfergang an die Sparkassen- und Postschalter aufrief, verkündete Bundespressechef Felix von Eckardt zwei Tage nach dem Wassereinbruch, für die eingeleiteten Hilfsmaßnahmen stünden »die nötigen Materialien und auch das nötige Geld« zur Verfügung.
Am Dienstagabend vergangener Woche rief Hamburgs Bürgermeister Nevermann neuerlich zu Spenden auf ("Aber es sind ... noch nicht genug Opfer, die gebracht worden sind. 25 Millionen Mark werden nötig sein, um die erste Not zu lindern"). Dagegen meinte des Kanzlers Pressechef vor der Bundespressekonferenz in Bonn: »Nach den im Bundeskabinett vorliegenden Berichten besteht zur Linderung der aktuellen Not eine finanzielle Notlage nicht.«
Die Hartnäckigkeit, mit der Eckardt den Opfergeist der Bundesbürger verwirrte, kommentierte Hamburgs Innensenator Schmidt an der Wasserfront verärgert: »Die Äußerungen des Herrn von Eckardt sind uns bereits auf den Wecker gefallen.«
Die Hamburger Bürgermeister Nevermann und Engelhard begehrten deshalb am Donnerstagnachmittag von Konrad Adenauer einen Termin, »um für klare Vorstellungen zu sorgen« (Schmidt). Mit 50 Millionen Mark Aufwendungen waren die verfügbaren Mittel Hamburgs zunächst, erschöpft. Am vergangenen Freitag forderte der Emissär Engelhard in einem Gespräch mit dem Kanzler, Erhard, Seebohm und Bundesfinanzminister Starke 200 Millionen Mark Kredit.
Über eine verlorene Finanzhilfe des Bundes, die zu den Entschädigungen für Gebäude- und Hausrat-Verluste beitragen könnte, soll mit den Küstenländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie dem Stadtstaat Hamburg jedoch erst verhandelt werden, wenn das Ausmaß der Flutschäden zu übersehen ist. Bisher schwanken die Angaben zwischen 500 Millionen und zwei Milliarden Mark.
Das Bundeskabinett hat sich zunächst darauf beschränkt, bei der EWG-Kommission in Brüssel Zollbefreiung für 6000 Fertighäuser zu beantragen, die Ludwig Erhard aus Schweden und Finnland für die Obdachlosen importieren möchte. Die Kosten dafür betragen allein schätzungsweise 250 Millionen Mark.
In der Diskussion um die Herkunft der Bundesmittel brachte sich der Deichvorsteher Anton Hullmann aus Ovelgönne in Erinnerung, der seit Jahren die Nordseedeiche als unzureichend bezeichnet und dringliche Eingaben an die Bundesregierung gemacht hatte. Der einstige Kapitän Hullmann tat 16 Jahre an der mit 124 Kilometern Gesamtstrecke größten sogenannten Deichbahn Dienst und empfahl, für die Modernisierung der Deiche Mittel aus dem Verteidigungshaushalt, und, falls das nicht möglich sei, von der Bundes-Entwicklungshilfe abzuzweigen. Nach dem Unglück sprach aus dem Deichvorsteher Hullmann des Volkes Stimme, als er abermals empfahl: »Das Geld ist an den Deichen nötiger als dafür, daß irgend jemand im Orient seinen Harem vergrößert.«
Hamburger Bürgermeister Nevermann
Bei Krieg und Sturmflut ...
Hamburger Innensenator Schmidt
... zahlt der Staat