Der Eckstein
Ministern gebührt im Volksstaat Bayern besonderer Schutz«, verkündete der Staatsanwalt Dr. Lindner und beantragte für den Chefredakteur und den Herausgeber des »Simpl« in München je 3000 Mark Geldstrafe.
Scheinwerfer, Filmmänner von der Wochenschau, Rundfunkreporter und Photographen bevölkerten den Saal 178 des Münchner Justizpalastes, als die Verhandlung Staatsminister a.D. Högner und Kultusminister i.D. Dr. Dr. Hundhammer contra »Simpl« begann.
Nachfolger des alten Simplizissimus hatten in »höherer Politik« gemacht und waren dabei den zuständigen Sachbearbeitern zu nahe getreten. »Auch Rastelli nagte einmal zu ausgiebig am Schweizer Hungertuch«, schrieb der »Simpl« im April, als er die bayerische Regierungskoalition betrachtete, »bis er infolge zu starker Gewichtszunahme für seinen Beruf untauglich wurde.« Dieser Vergleich ging auf SPD-Ex-Chef Högner, dessen politische Fähigkeiten damit bezweifelt wurden. Er erbrachte eine Klage bei der Staatsanwaltschaft.
Nicht genug damit. Der »Simpl« hatte sich weiter in kunstvolle Kombinationen über den Grund der Teilung der Handelskammer Würzburg eingelassen und als Hauptgrund angeführt, daß Dr. Högners Töchterlein die neu errichtete Handelskammer in Aschaffenburg dem Sohn des sozialdemokratischen Fraktionsvorsitzenden Stock als Mitgift in die Ehe gebracht habe. Das war der zweite Verhandlungspunkt.
Aber auch der apostelbärtige Kultusminister hatte vom »Simpl«-Hund Bisse abbekommen. Als monarchistisch-partikularistisch-klerikaler Vertreter der Bayrischen Volkspartei des seligen Bauernführers Dr. Heim würde Dr. Hundhammer mit den Erzberger-Mördern Tillessen und Schulz in Verbindung gebracht, die seinerzeit ebenfalls mit Dr. Heim zusammengearbeitet haben: Und das war der dritte Punkt.
»Es geht nicht darum, ob Satire im Volksstaat Bayern überhaupt zulässig ist«, dozierte der Staatsanwalt. »Hier steht die Ehre von Ministern auf dem Spiel.« Es war der Sensationsprozeß Münchens.
»Dr. Högner, 60 Jahre alt, verheiratet, Landtagsabgeordneter in München«, las der griesgrämige Gerichtspräsident Dr. Burger mit murmelnder Stimme vor. Dr. Högner zeugte in eigener Sache. Er habe in der Schweiz zwar keinen Hunger leiden müssen, aber jahrelang als armer Unterstützungsempfänger gelebt. »Erst viel später konnte ich hier und da einem Juristen gute Ratschläge geben und mir als Schriftsteller und Uebersetzer Geld verdienen.«
Immer temperamentvoller wurde der ehemalige Justizminister. »Die Handelskammerteilung ist niemals aus persönlichen Motiven erfolgt.« Warum sie erfolgte, sagte der Zeuge nicht. Der äußerst gesprächige Zeuge von der Würzburger Handelskammer erklärte dem Gericht dazu: »Wir haben diesen Entschluß als politisches Diktat empfunden.«
Als leitender Regierungsbeamter verwahrte sich Hundhammer gegen die Simpl-Behauptung, die ihn mit den Erzberger-Mördern in Verbindung brachte. »Damals war ich noch ein Student und außerdem in Budapest.«
Der Staatsanwalt fand diesen Zusammenhang denn auch aus der Luft gegriffen. Im Fall Högner sei die Sache mit der Handelskammer zumindest nicht zu beweisen, besonders da Dr. Högner versichert habe, daß seine Tochter erst lange nachher den Stock-Sohn kennengelernt habe. Doch solle die ersten Journalisten, die in Bayern wegen übler Nachrede vor Gericht ständen, nicht gleich die ganze Schwere des Gesetzes treffen.
Der schmale große Verteidiger Dr. Hans Bromig plädierte auf Freispruch, da ja schließlich die Presse nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht zur Veröffentlichung untragbarer Zustände habe, und da die Herausgeber die notwendigen Informationen eingeholt hätten. Im übrigen sei die Bemerkung, die Högner abgegeben habe und wonach ein Minister kein Eckstein sei, über den jeder Hund sein Bein heben könne, eine Beleidigung der Presse.
In der Pause erläuterte der bayrische Kultusminister, umringt von den Journalisten, der pompöse Herr auf dem hohen weiß-blauen Oelgemälde über dem Tisch des Vorsitzenden sei ein Wittelsbacher König. »Wenn der heute noch lebte, wäre es nie soweit gekommen.« Leutselig teilte er an seine Prozeßgegner und die Journalisten französische Zigaretten aus. Fast wäre es zu einer politischen Auseinandersetzung gekommen. Doch rettend unterbrach der Gerichtsdiener: »Rauchen bitte einstellen, sonst findet das Hohe Gericht überhaupt nicht mehr zurecht.«
Die Angeklagten Markus Schrimpf, Redakteur, und Willi Freitag, Herausgeber der Zeitschrift »Simpl«, werden als schuldig erklärt und wegen übler Nachrede sowie öffentlicher Beleidigungen zu je 3000 Mark Geldstrafe und zur Berichtigung in ihrer Zeitschrift verurteilt. Die Sache wird jedoch ein Nachspiel haben, denn die Verurteilten haben Berufung eingelegt.