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Der Fall Wilimzig
Der Fall Wilimzig schreit nach gerechter Sühne. Das Strafverfahren gegen Wilimzig wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit, schwerer Körperverletzung oder Anstiftung und Beihilfe, Freiheitsberaubung und sonstiger noch nachweisbarer Verbrechen ist unverzüglich einzuleiten.
Frankfurt a. M.
HEINRICH HOF