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JUSTIZ Der gejagte Jäger

Einem Staatsanwalt, der einst zu den bekanntesten Verfolgern von NS-Verbrechern zählte, droht nun womöglich selbst eine Anklage. Er soll Akten manipuliert und Geld behalten haben, das er von Beschuldigten für die Einstellung ihrer Verfahren kassierte. Von Bruno Schrep
• aus DER SPIEGEL 31/2002
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Was zeichnet einen wirklich guten Staatsanwalt aus? Der grauhaarige Herr, er heißt Rolf Holtfort und wird im März nächsten Jahres 65, denkt eine Weile nach. »Dass er die richtigen Fragen stellt«, antwortet er dann.

Hunderte Male hat Rolf Holtfort die richtigen Fragen gestellt. Kurz, präzise, genau im richtigen Moment. Als Staatsanwalt hat er damit viele Beschuldigte in große Bedrängnis oder gar ins Gefängnis gebracht.

Holtfort war einer der bekanntesten Nazi-Jäger Deutschlands, gefürchtet, geachtet, manchmal bekämpft. Ohne ihn wären einige berüchtigte NS-Täter, darunter Klaus Barbie, der so genannte »Schlächter von Lyon«, wahrscheinlich nie verurteilt worden.

Doch jetzt, nach fast 30 Dienstjahren, muss der gewiefte Fragesteller selbst unangenehme Fragen beantworten. Kollegen beschuldigen ihn, Gelder veruntreut, Akten manipuliert, ja sogar das Recht gebeugt zu haben - viel Schlimmeres kann man einem Strafverfolger kaum vorwerfen.

Die Antworten, die der Beamte Holtfort zu seiner Verteidigung gibt, haben seine Berufskollegen bislang nicht überzeugt. Die Bonner Staatsanwaltschaft bereitet gegen ihn eine Anklage vor - bitteres Ende einer von Erfolgen, Rückschlägen und Schicksalsschlägen geprägten deutschen Karriere.

Die beginnt, als der junge Finanzbeamte Rolf Holtfort es 1962 satt hat, täglich über Bergen von Lohnsteuerakten zu brüten. Er holt das Abitur nach und schreibt sich an der Uni für Jura ein.

Noch Student, besucht er, sooft er kann, Prozesse gegen ehemalige Nazi-Schergen, darunter ein Verfahren gegen frühere KZ-Aufseher. Der angehende Jurist registriert empört, mit welcher Chuzpe sich die Beschuldigten herauszureden versuchen. Die Eindrücke lassen ihn nicht mehr los.

Kaum bei der Staatsanwaltschaft, lässt er sich 1973 zur Zentralstelle für die Verfolgung nationalsozialistischer Massenverbrechen in Köln versetzen. Der Krieg ist zwar fast 30 Jahre vorbei, in den Registraturen vieler Behörden schmoren jedoch noch immer Tausende unerledigter NS-Akten - gleichsam als Symbol mangelnder Kraft und mangelnden politischen Willens, eine verbrecherische, unangenehme Vergangenheit juristisch zu bewältigen.

Der neue Mann wühlt sich in einen speziellen Komplex hinein: die Verschleppung von 73 853 Juden aus Frankreich in deutsche Konzentrationslager. Nur 2600 überlebten, die anderen wurden vergast, erschossen, zu Tode gefoltert. Das jüngste Opfer war zwei Jahre alt.

Akribisch verfolgt Staatsanwalt Holtfort die einzelnen Befehlsstränge im besetzten Frankreich. Anhand von Originalakten studiert er zerfledderte Erlasse, prüft jeden Stempel, jeden Vermerk, vergleicht Unterschriften, sortiert Hunderte verschiedener Aktenzeichen, prägt sich Dienstgrade und Beförderungen ein.

Wer war wann wo stationiert? Wer hat diesen oder jenen Transport angeordnet? Wer besorgte die Fahrzeuge? Wer unterschrieb den Marschbefehl?

So vorbereitet, erkennt der Ermittler schnell, wenn ein Beschuldigter bei seinen Befragungen lügt, Erinnerungslücken vortäuscht, Unwissen simuliert. »Erzählen Sie mir nicht, Sie waren in der fraglichen Zeit krank oder in Urlaub«, beginnt er oft seine Vernehmungen. »Ich kenne Ihre Akten.«

Die über 100 Beschuldigten, die Holtfort im Lauf der Jahre wegen des Verdachts von NS-Verbrechen vernimmt, haben häufig Angst vor den Fragen dieses scheinbar allwissenden Fahnders - darauf ist der Staatsanwalt bis heute stolz. Den Kampf um die Wahrheit hat er stets auch als intellektuelle Herausforderung verstanden.

»Da waren richtige Kaliber dabei«, sagt Holtfort heute. »Akademiker, Doktoren, Wissenschaftler« - und Juristen, die es in der Hierarchie weiter gebracht hatten als ihr Befrager. »Da spürt man dann, wie sich ein Vorsitzender Richter vor einem kleinen Staatsanwalt zu fürchten beginnt.«

Als 1980 in Köln die ehemaligen SS-Leute Kurt Lischka, Ernst Heinrichsohn und Herbert Martin Hagen wegen Beihilfe zum Mord an den aus Frankreich verschleppten Juden zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt werden, ist das Rolf Holtforts größter Erfolg. Er hat die Anklage vorbereitet und verfasst, er hat im Prozess zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Fragen gestellt.

Nur noch einmal, im Juli 1987, erlebt der Ermittler einen ähnlichen Triumph: Da wird in Lyon der ehemalige Gestapo-Chef Barbie, der sich über 30 Jahre lang in Bolivien versteckt hatte, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt.

Bis zuletzt bestreitet der frühere SS-Offizier Barbie, 1944 befohlen zu haben, dass ein jüdisches Kinderheim in Izieu-Ain geräumt und die 44 dort lebenden Mädchen und Jungen in ein KZ verschleppt werden sollten. Aktenkenner Holtfort, in Lyon als Zeuge geladen, weist jedoch nach, dass es sich bei dem von Barbie unterschriebenen Dokument nicht um eine Fälschung handelt, wie die Verteidigung behauptet, sondern um ein echtes Schriftstück.

Der israelische Botschafter gratuliert, auch aus Frankreich kommt viel Lob. Doch die Karriere des ehrgeizigen Staatsanwalts hat zu diesem Zeitpunkt längst einen Knick.

Schon Anfang 1985 ist er zu seinem Chef zitiert worden: »Sie werden zur Jugendabteilung versetzt.« »Warum?« »Die Zentralstelle hat keine Arbeit mehr für Sie.« »Aber das ist doch lächerlich.« »Ich kann es nicht ändern. Anordnung vom Generalstaatsanwalt.«

Vergebens verweist Holtfort auf unerledigte Fälle, auf schwebende Verfahren wie das gegen den flüchtigen SS-Führer Alois Brunner, auf nicht abgeschlossene Vernehmungen. Der NS-Fahnder ist, glaubt er selbst, seinen Vorgesetzten zu eigenmächtig geworden, zu engagiert, zu übereifrig - vielleicht aber auch zu erfolgreich.

Zudem scheinen Nazi-Verfahren nicht mehr so recht in die Zeit zu passen: Prozesse platzen, da Beschuldigte zuvor sterben oder mittendrin verhandlungsunfähig werden. Weil sich viele Zeugen nach Jahrzehnten nicht mehr so genau erinnern können oder wollen, werden auch immer wieder Angeklagte freigesprochen - was schon mal Argwohn im In- und Ausland auslöst.

Staatsanwalt Holtfort, ab 1985 nur mehr zuständig für ganz normale straffällig gewordene Jugendliche mit den Anfangsbuchstaben R, S und Sch, hält es kaum aus, dass er nicht mehr Verbrechen von historischer Dimension aufklären soll, sondern sich jetzt um Schwarzfahrer, Laden- und Fahrraddiebe kümmern muss.

Die Degradierung macht ihn krank, er bekommt Herzattacken. Kollegen und Vorgesetzte verärgert er mit Vorträgen und Interviews, in denen er die seiner Ansicht nach zu lasche Verfolgung von NS-Tätern durch die Justiz anprangert. Abfinden kann er sich mit seiner Versetzung nicht.

Der Prozess gegen den französischen Ex-Politiker Maurice Papon in Bordeaux, zu dem er 1998 als Zeuge geladen wird, soll Holtforts letzter großer Auftritt als Nazi-Jäger werden. Papon, ein Funktionär des mit den Nazis kollaborierenden Vichy-Regimes, half von 1942 bis 1944, Juden nach Auschwitz zu deportieren. Mit Hilfe des deutschen Staatsanwalts soll dem Franzosen mehr als 50 Jahre danach nach-gewiesen werden, dass er wusste, was die Juden dort erwartete. Für Holtfort eine hei-

kle Mission: Erkenntnisse über die Beteiligung von Franzosen an Nazi-Verbrechen trüben das schöne Bild einer im Widerstand gegen Hitler geeinten Nation und sind deshalb nur bedingt erwünscht.

Morgens, kurz vor seiner geplanten Aussage, wird ein Zettel unter Holtforts Hotelzimmertür durchgeschoben: »Vichy ist am Leben. Keine deutschen Zeugen. Wenn Sie reden, ist das der Tod.« Holtfort reist in Panik zurück nach Deutschland.

Als er zwei Wochen danach erneut nach Bordeaux fliegen will, wo Papon später wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu zehn Jahren Haft verurteilt wird, hindert Holtfort eine Schreckensbotschaft: Sohn Christian, 26 Jahre alt, Uni-Assistent in Kaiserslautern, ist mit seinem Mountainbike auf abschüssiger Strecke schwer gestürzt. Er stirbt zwei Tage danach an Schädelverletzungen.

Vater Holtfort, vom Tod des Sohnes schwer getroffen, glaubt bis heute nicht an einen Unfall. Anhänger von Papon, dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vorigen Donnerstag die Chance auf eine Neuauflage seines Prozesses eröffnete, hätten das Fahrrad des Sohnes manipuliert, um seine, Holtforts, belastende Aussage zu verhindern, glaubt Holtfort.

Tatsache ist, dass sich am Mountainbike des Sohnes während der Fahrt das Vorderrad löste. Wie ein Gutachter später feststellt, waren sowohl Vorder- als auch Hinterrad nicht ordnungsgemäß befestigt. Es ist jedoch nicht endgültig zu klären, ob der junge Holtfort, der das Rad kurz zuvor gekauft und zusammengebaut hat, den Montagefehler selbst verursachte oder ob sich Dritte an dem Rad zu schaffen gemacht haben.

Ob und wann einschneidende Ereignisse im Leben eines Menschen auch bestimmte, für Dritte unbegreifliche Handlungsweisen auslösen, ist hinterher oft schwer festzustellen. Meistens wissen es die Betroffenen selbst nicht.

Das Datum, an dem aus dem angesehenen Staatsanwalt Rolf Holtfort der Beschuldigte Holtfort wird, erfasst mit Aktenzeichen und einem ersten Protokoll, steht hingegen genau fest: Es ist der 24. Oktober 2000.

An diesem Tag wendet sich die Mutter einer jungen Ladendiebin an die Kölner Polizei: Ihre Tochter solle heute, damit ihr Strafverfahren eingestellt werde, dem Staatsanwalt Holtfort 100 Mark aushändigen. Bar und ohne Quittung. Von zwei Freundinnen der Tochter sei genau das Gleiche verlangt worden. Ob das denn so in Ordnung sei?

Die Aussage der Frau löst enorme Hektik aus: Holtforts Büro wird von mehreren Kripo-Beamten durchsucht, er selbst kurz darauf vom Dienst suspendiert. Die Polizei filzt im Auftrag der Bonner Staatsanwaltschaft Tausende Akten, die Holtfort in den vergangenen Jahren bearbeitet hat, verhört Hunderte Jugendliche, die mit ihm Kontakt hatten, viele davon stundenlang.

»Ein Aufwand wie bei einem Kapitalverbrechen«, konstatiert Holtforts Verteidiger Christian Richter II, der argwöhnt, hier solle womöglich auch ein eckiger, widerspenstiger Staatsdiener für unbotmäßiges Verhalten abgestraft werden. Allerdings - das Rechercheergebnis der Fahnder kann auch der Verteidiger nicht bestreiten: In über 50 Fällen hat Holtfort von jungen Delinquenten - Kaufhausdieben, Verkehrssündern, Haschischrauchern - Bares kassiert, mal 100, mal 200, mal 300 Mark, selten mehr. Im Gegenzug stellt er die Verfahren ein. »Ohne Auflage«, schreibt der Staatsanwalt in die Akten - was somit nicht stimmt.

Den Jugendlichen ist das egal: »Ich war doch heilfroh, dass dieser Mist aus der Welt war«, erinnert sich Michael O., heute 19, damals 17 Jahre alt.

Der junge Mann, der sich nach einem Dorffest mit Polizisten geprügelt hatte, dann ganz kleinlaut zur Vorladung erschien, wird von Holtfort vor die Wahl gestellt: »Wollen Sie lieber eine Arbeitsauflage oder eine Geldbuße?« Erleichtert zahlt der Jugendliche 200 Mark, die er sich von seiner Mutter pumpt.

Was hat Holtfort mit dem Geld gemacht? »Keine Mark hab ich für mich verbraucht«, sagt er unter Tränen, »nicht mal einen Pfennig.« Der alte Nazi-Jäger, inzwischen bei Kürzung der Bezüge in den Ruhestand versetzt, fühlt sich einer Verfolgungsjagd seiner ehemaligen Kollegen ausgesetzt. »Die wollen mich wohl vernichten.«

Das unkorrekte Abkassieren der Jugendlichen gibt Holtfort durchaus zu. Doch die Beträge, so seine Version, habe er jeweils an karitative Vereine überwiesen, anonym allerdings und ohne die Belege aufzuheben. Insgesamt, schätzen die Ermittler, dürften das zwischen 10 000 und 20 000 Mark gewesen sein. Einmal, auf dem Kölner Wallrafplatz, sei er auch von einer armselig aussehenden Frau mit mehreren kleinen Kindern um Geld angegangen worden, erzählt Holtfort. Aus Mitleid habe er ihr mehrere hundert Mark geschenkt.

Glaubhaft? Unglaubwürdig? Die Bonner Staatsanwaltschaft hat die Aussagen gar nicht erst zu überprüfen versucht. »Wenn mir ein Beschuldigter erzählt, er habe seine Beute in der Sahara versteckt, suche ich ja auch nicht in der Wüste«, sagt Oberstaatsanwalt Fred Apostel vielsagend.

Selbst wenn Holtforts Angaben stimmen, bleiben Rätsel. Warum agiert ein Ermittler, der als pingelig gilt, als detailbesessener Perfektionist, so lax an Vorschriften vorbei, immer wieder, jahrelang? Aus Protest gegen eine Justiz, die ihm zu lasch im Umgang mit den Verbrechen des Dritten Reiches vorkommt? Aus Wut gegen seine Versetzung von 1985? Oder hat er einfach nur Geld gebraucht, das er ausgeben konnte, ohne sich - vor wem auch immer - dafür rechtfertigen zu müssen?

Erklären kann - oder will - der Jurist all das selbst nicht. »Es war ein ganz großer Fehler«, räumt er nur ein.

Dass er deshalb auf eine Anklagebank soll, wie die Staatsanwaltschaft plant, will sein Verteidiger unbedingt verhindern. Der Anwalt kämpft darum, dass das Verfahren wegen des schlechten Gesundheitszustandes seines Mandanten eingestellt wird, dass notfalls auch Holtforts große Verdienste als Nazi-Verfolger berücksichtigt werden.

Andernfalls, glaubt der Verteidiger, drohe dem seit langem schwer herzkranken Juristen, der täglich viele Tabletten schlucken muss, sogar der Tod. »Ein Prozess«, so Anwalt Richter, »wäre für Herrn Holtfort lebensgefährdend.«

* Nach der Urteilsverkündung gegen Kurt Lischka, ErnstHeinrichsohn und Herbert Martin Hagen am 11. Februar 1980.* Am 19. Mai 1987 mit dem Leiter der LudwigsburgerZentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen, Alfred Streim.

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