DER SCHLANGENKLUB WIRD BEKÄMPFT - DER SPIEGEL
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DER SCHLANGENKLUB WIRD BEKÄMPFT

• aus DER SPIEGEL 34/1968
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Wer als Deutscher im Ausland verkehrsgefährdend überholte oder sonst gegen eine Verkehrsregel verstieß, dem konnte es geschehen, daß ihn daheim noch eine Anzeige ereilte. Umfangreiche gerichtliche Erörterungen, deren Berechtigung unter Fachleuten umstritten ist, und Strafe konnten die Folge sein.

Andere Nachbarländer etablieren Verkehrs-Schnellgerichte oder verlangen bei Regelverstößen hohe Kaution und dezimieren so die Reisekasse -- alles im Zeichen wachsenden internationalen Kraftverkehrs.

Wer bei uns links abbiegen will, hat sich rechtzeitig und deutlich links einzuordnen. In Österreich bisher nicht. Wo bei uns das Schild »Vorfahrt beachten« steht, ziehen die praktischen Dänen oft nur einen weißen Querstrich über die Fahrbahn.

Unsere alte, oft geänderte Straßenverkehrsordnung enthält viele bewährte Regeln, aber auch Bandwurmsätze und Fachausdrücke, die Lektüre wie Verständnis verleiden. Und sie ist durchsetzt mit verwaltungstechnischen Regeln, die den Bürger, behördlich »Verkehrsteilnehmer« genannt, nicht interessieren.

Das alles soll im Jahre 1969 anders und besser werden. Der Bundesverkehrsminister prüft zusammen mit den Automobilklubs, den Verkehrsbehörden der Länder und seinen europäischen Kollegen seit langem, wie man die Verkehrsregeln und Verkehrszeichen modernisieren, verständlicher machen und international vereinheitlichen kann. Auch die Vereinten Nationen beteiligen sich daran. Sie veranstalten im Herbst eine Konferenz in Wien, die die Grundlagen »eines einheitlichen Straßenverkehrsrechts schaffen soll.

Daß sie den Commonwealth-Linksverkehr abschaffen wird, ist kaum zu erhoffen. Aber viel wäre gewonnen, wenn der Tourist jenseits der Grenzen künftig überall vertraute Verkehrsregeln und -zeichen vorfände. Er entginge ebenso wie jeder Ausländer in der Bundesrepublik mancher Verlegenheit, Gefahr oder Kontroverse mit fremdsprachigen Gesetzeshütern -- zum Nutzen der Verkehrssicherheit.

Überblickt man freilich den eigenen und fremden Schilderwald und die Vielzahl unterschiedlicher nachbarlicher Verkehrsregeln, so ist Optimismus vonnöten. Wie die Uno-Konferenz auch ausgehen mag, eine neue Straßenverkehrsordnung mit Aussicht jedenfalls auf europäische Zustimmung hat Bundesverkehrsminister Leber nunmehr vorbereitet.

Eine Umstellung auf neue Verkehrsregeln und Verkehrszeichen geht nicht schmerzlos vor sich, weil sie in die eingeübten Fahr-Automatismen eingreift, ohne die heute im Verkehr niemand auskommt. Sie braucht daher eine Übergangszeit.

Ein Teil der Reform bekräftigt oder vereinfacht nur feste Regeln. So hat weiterhin jeder möglichst weit rechts und so zu fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht.

Die technisch ungünstige innerörtliche Geschwindigkeitsgrenze von 50 km/st bleibt leider bestehen. Die offenbar günstigen schweizerischen und französischen Erfahrungen mit der 60-Kilometer-Grenze haben keinen Einfluß gehabt. Manche Polizeichefs werden weiterhin Freude an Radarkontrollen auf kreuzungsfreien Ausfallstraßen haben.

Bleiben wird auch der Zwang zum Abschließen und Sichern abgestellter Autos, der das Schwarzfahren verhindern soll. Und nach wie vor soll unnützer Verkehrslärm unterbleiben. Ob bei diesem löblichen Bestreben aber der Begriff »unnützes Hin- und-Herfahren« hilfreich ist, sollte anhand des Grundgesetzes nochmals überlegt werden.

Das Fahren in Fahrstreifen bei dichtem Verkehr und ausreichend breiter Straße wird künftig sanktioniert. Stockt die linke Kolonne, darf die rechte ohne Verstoß gegen das Linksüberholverbot weiterfahren. Fahrstreifenwechsel ist allerdings nur unter äußerster Vorsicht erlaubt. Man sollte erwägen, das Fahren in Fahrstreifen auch ohne dichten Verkehr zuzulassen (stay in lane), weil es jeden unnützen Fahrstreifenwechsel vermeiden hilft und das Linksabbiegen erleichtert.

Wer künftig überholen will, hat das durch Blinken rechtzeitig nach hinten anzukündigen, wie bisher schon in Italien und Österreich. Lastzüge dürfen nicht mehr dicht aufgeschlossen fahren, sondern so, daß sie einzeln überholt werden können.

Überhaupt wird der »Schlangenklub« wirksam bekämpft. So soll das Bummeln auf Bundesstraßen und Autobahnen durch gebotene Mindestgeschwindigkeiten verhindert werden, die niemand -- es sei denn aus verkehrs- und fahrtechnischen Gründen -- unterschreiten darf.

Außerdem sollen Langsamfahrer, hinter denen sich Fahrzeuge anzustauen beginnen, an passender Stelle verlangsamen, rechts heranfahren oder anhalten müssen, damit sich die Schlange gefahrlos und ohne schwierige Überholmanöver auflöst, wie das in der Schweiz, in Kanada und Kalifornien vorgeschrieben Ist.

Die Vorfahrt wird künftig durch neue Vorfahrt- und Vorfahrtsstraßenschilder bezeichnet, die den österreichischen in etwa entsprechen. Verkehr aus untergeordneten Wegen (Feld- und Waldwegen), auch wenn er von rechts kommt, bat keine Vorfahrt mehr. Das könnte dazu beitragen, den Schilderwald abzuholzen.

In Kreuzungen oder Einmündungen darf künftig auch bei Grün nur einfahren, wer mit Sicherheit zügig durchfahren kann und sie nicht -- wie bei Kolonnenverkehr -- für den Querverkehr blockiert, wenn das Lichtsignal umspringt. Der Kreisverkehr soll leider sein Vorrecht verlieren. Das wird im dichten Verkehr zu Verstopfungen führen. Hier ist die jetzige Regel die bessere.

Erstmalig werden Zonenhalteverbote mit einheitlichem Verbotszeichen für ganze Ortsbezirke eingeführt. Innerhalb solcher Bereiche wird das Parken nur mit richtig eingestellter Parkscheibe erlaubt sein, die die kostspielige Parkuhr mit ihrem Verwaltungsaufwand hoffentlich bald verdrängt.

Wer parken will, den wird künftig kein vertrautes Parkverbotsschild mehr behindern. Es wird verschwinden; vermutlich unter beträchtlichen Kosten. Denn es wird ersetzt durch absolute und durch eingeschränkte Halteverbote, die wenigstens das Ein- und Aussteigen und das Be- und Entladen erlauben. Im übrigen wird das Parken neu definiert: Wer das Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Auf vielfache Anregung bringt das neue Recht einen Pflichtenkatalog für Unfallbeteiligte, der dazu beitragen wird, die sehr unsicheren Konturen, welche die Strafvorschrift gegen Verkehrsflucht in der Rechtsprechung angenommen hat, besser zu fixieren.

Solange nicht überall Spielflächen oder wenigstens Höfe offenstehen, werden Kinder auf den Gehwegen spielen und sich gefährden, wenn sie Bällen nachlaufen. Unter das Sportverbot für Gehwege wird das trotzdem nicht fallen dürfen. Dem Verkehr steht kein Vorrang vor dem kindlichen Spielbedürfnis zu. Freilich bleibt ein Rest an Selbstgefährdung, solange es an Spielplätzen fehlt.

Zu wünschen ist diesem zweiten »Leber«-Plan, daß er nicht so verstümmelt wird wie der erste. Zusammen mit forciertem Straßenbau könnte er die kommende Verkehrsexplosion entschärfen helfen.

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