TERRORISTEN Der Sozius
Weil die Ampel an der Kreuzung Linkenheimer Landstraße und Moltkestraße in Karlsruhe auf Rot stand, mußte die dunkelblaue Mercedes-Limousine stoppen. An die rechte Seite des Wagens schob sich ein Motorrad, Fahrer und Beifahrer trugen olivgrüne Helme.
Als der Mercedes bei Grün aufuhr, zog der Sozius auf der Suzuki GS 750 aus einer braunen Reisetasche eine Waffe und schoß durch die rechten Seitenfenster des Autos auf die drei Insassen.
Dann setzte das Motorrad hinter dem nun führerlos rollenden Auto nach links -- Fahrer und Schütze schauten ins Wageninnere, um sich von der Wirkung der Salve zu überzeugen. Schließlich jagte die Maschine in Richtung Stadtmitte davon.
Das war am 7. April 1977, 9.15 Uhr morgens: Tödlich getroffen von mindestens 15 Schüssen aus einem an Schaft und Lauf verkürzten Selbstladegewehr vom Typ Heckler & Koch wurden Generalbundesanwalt Siegfried Buback, der vorn rechts saß, und sein Fahrer Wolfgang Göbel. Der Leiter der Fahrbereitschaft der Bundesanwaltschaft, Georg Wurster, den es im Fond erwischt hatte, erlag seinen Schußverletzungen sechs Tage später.
In Bekennerbriefen schrieb sich ein »Kommando Ulrike Meinhof« der »Roten Armee Fraktion« (RAF) die Verantwortung dafür zu, daß Buback »hingerichtet« worden sei -- als »Akteur des Systems«.
Die Ermordung des Generalbundesanwalts und seiner Begleiter war das erste Verbrechen in einer Terrorserie, die 1977 das Bundesvolk bewegte und das politische Klima der Republik nachhaltig veränderte. Am 30. Juli wurde in Oberursel im Taunus der Bankier Jürgen Ponto bei einem Entführungsversuch erschossen, und am 5. September 1977 ermordeten RAF-Banditen in Köln vier Begleiter und Bewacher des Arbeitgeber-Präsidenten Hanns Martin Schleyer, der entführt und am 19. Oktober erschossen im Kofferraum eines Autos gefunden wurde.
Jetzt erst, drei Jahre danach, soll eine der drei Terrortaten wenigstens teilweise gesühnt werden. Vor dem 2. Strafsenat des Stuttgarter Oberlandesgerichts (OLG) muß sich in Stammheim von Dienstag dieser Woche an Knut Folkerts als mutmaßlicher Buback-Mörder verantworten. Er soll der schießende Sozius auf dem Motorrad gewesen sein.
Unter Vorsitz des inzwischen zum Bundesrichter gewählten Eberhard Foth hat der OLG-Senat über eine 150 Seiten starke Anklage zu verhandeln, die die Mitarbeiter des Buback-Nachfolgers Kurt Rebmann verfaßt haben. 275 Zeugen -- unter ihnen der in Peking tätige Chefkorrespondent der »Welt«, Herbert Kremp -- und 48 Sachverständige sind bis jetzt aufgeboten, die Dauer des Verfahrens ist kaum abzusehen.
Dem berufslosen Knut Folkerts, 28, angeklagt auch wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, werden im gleichen Verfahren noch zwei weitere Straftaten angelastet: ein Raubüberfall auf ein Frankfurter Waffengeschäft am 1. Juli 1977 und ein versuchter Sprengstoffanschlag auf die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe im August 1977. Für den Anschlag war in einer Karlsruher Wohnung eine Schießvorrichtung mit 42 Rohren aufgebaut worden, die Geschosse mit Aufschlagzündern auf das nahe Nordgebäude des Bundesgerichtshofs abschießen sollte.
Das Stuttgarter Verfahren könnte der einzige Prozeß um den Mord an Siegfried Buback bleiben. Gegen die bereits wegen Mordes verurteilten Terroristinnen Angelika Speitel und Verena Becker, die der Vorbereitung auch des Karlsruher Verbrechens verdächtigt werden, reichten die Beweise für eine Anklage nicht aus. RAF-Häftling Günter Sonnenberg, der nach Meinung der Bundesanwälte das Motorrad oder einen später verwendeten Fluchtwagen gefahren hat, leidet an den Folgen eines Kopfschusses und wird nicht angeklagt. Ein dritter Komplize, der nach Ansicht der Fahnder wie Sonnenberg einer der beiden Fahrer gewesen sein soll, muß erst noch gefaßt werden: Christian Klar.
In dem jüngsten Stammheimer Verfahren werden wieder einmal Entstehung und Zusammensetzung, Taten und Ziele einer Art zweiten RAF-Generation ausgebreitet werden, jener Gruppe, die sich um den früheren Anwalt Siegfried Haag gebildet hatte.
»Die Willensbildung in der Bande«, beschreiben die Bundesanwälte die Gruppierung, »erfolgte nicht nur nach hierarchischen Gesichtspunkten, sondern auch im Wege der Diskussion der Mitglieder untereinander über Aufgabenstellung, Rollenverteilung und allgemeines Verhalten.« Knut Folkerts, so folgern die Ankläger, könne auch über kriminelle Aktivitäten und Mordpläne nie im unklaren gewesen sein.
Folkerts hatte im März 1976 seine Eltern in Karlsruhe nach familiären Auseinandersetzungen verlassen und sich ein paar Monate danach der als »Stadtguerilla« operierenden Haag-Gruppe angeschlossen. Der Sohn eines Bundesbahnbeamten war ein ruhiger Typ gewesen, lebhaft höchstens mal als Sänger und Gitarrist in einer Beatgruppe oder als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr in Karlsruhe-Rüppurr. Bei diversen Schulprüfungen fiel er durch, auch die Aufnahmeprüfung für einen Studienplatz an der Staatlichen Hochschule für Musik bestand er nicht -- er wollte Privatmusikerzieher werden.
In die Schlagzeilen kam sein Name, als Folkerts am 22. September 1977 in Utrecht zwei holländische Polizisten niederschoß, die ihn festnehmen wollten. Ein Beamter erlag seinen Verletzungen, Folkerts wurde überwältigt.
Zwei Monate später schon wurde Folkerts in Utrecht wegen Mordes und S.82 versuchten Mordes zu zwanzig Jahren Gefängnis verurteilt. Die Niederlande lieferten Folkerts dann jedoch an die Bundesrepublik aus -- unter der Bedingung, daß er nicht auch wegen des Falls Schleyer vor Gericht gestellt werden dürfe. Denn das war (Nötigung der Bundesregierung) für die holländischen Richter ein politisches Delikt.
Ein Handikap belastet den Angeklagten schon, bevor noch sein deutscher Prozeß begonnen hat: Sein Verteidiger, der Hamburger Rechtsanwalt Bernd Rosenkranz, hatte kaum vier Wochen Zeit, sich mit dem Fall, mit seinem Mandanten und den umfangreichen Akten vertraut zu machen.
Vergeblich hatte sich Folkerts zuvor nach einem anderen Anwalt seines Vertrauens umgetan. Doch die Suche nach einem einschlägig Erfahrenen, der neben zwei aufgezwungenen Pflichtverteidigern die Interessen des schwer belasteten Terroristen hätte vertreten können, scheiterte am Paragraphen 146 der Strafprozeßordnung -- eine jener Bestimmungen, die im Gefolge bundesdeutscher Terrorhysterie neu gefaßt wurden. Sie schließt Anwälte von einer Terroristenverteidigung aus, wenn sie irgendwann schon einmal solch einen Mandanten hatten oder schon einmal in einem RAF-Prozeß tätig waren.
So bleibt dem Angeklagten Folkerts ein Rechtsbeistand versagt, der sich im ideologischen, kriminalistischen und juristischen Feld des Terrorismus und der personellen Szene ebensogut auskennt wie erfahrene Bundesankläger, Staatsanwälte also, die seit Jahren mit der immer gleichen Materie befaßt sind, Zusammenhänge, Hintergründe und Figuren stets parat haben.
Ob freilich solche Detailkenntnis im Falle Folkerts viel hermachen wird, ist fraglich. Für den Nachweis des Buback-Mordes reicht Routine gewiß nicht.
Nur zwei Zeugen wollen die beiden Motorradfahrer bewußt gesehen und den einen, Folkerts, trotz des Sturzhelms später auf Photos wiedererkannt haben: der Beifahrer eines Opel Ascona, der links neben dem Dienstwagen des Generalbundesanwalts vor der Ampel gehalten hatte, und der Tankwart einer Esso-Tankstelle an der Linkenheimer Landstraße.
Dort hatten sich die beiden Motorradfahrer wenige Minuten vor der Tat aufgehalten. Der Sozius machte sich mit einem Schraubenzieher an der Maschine zu schaffen, wohl um abzuwarten, bis das Fahrzeug mit Buback anrollte.
Recht deutlich hingegen könnten bei der Beweisaufnahme einige Ungereimtheiten werden, die der anderen Seite vorzuhalten sind. Lapidar wird beispielsweise zum Geschehen an der Tankstelle konstatiert: »Dort mußte, wie sie (die Attentäter) wußten, der Generalbundesanwalt auf seiner Fahrt von seiner Wohnung zum Büro vorbeikommen.« Daß sie es so genau wußten, daß offenbar die Fahrtstrecke nicht oft genug gewechselt wurde oder ungenügend gesichert war, erscheint um so merkwürdiger, als Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft schon lange zuvor Hinweise auf einen Buback-Anschlag hatten.
Als Haag und sein Komplize Roland Mayer am 30. November 1976 festgenommen worden waren, hatten sie schriftliche Unterlagen dabei, die, so die Bundesanwaltschaft heute, »als Grundlage für geplante Aktionen angesehen werden konnten«. Ein Teil der Papiere, mit dem Kode-Namen »Margarine«, enthielt verschlüsselte Aufzeichnungen über Fluchtwege und die Handskizze eines Straßenbereichs: Durch den skizzierten Bereich beim Bundesgerichtshof führe, so die Erkenntnis, eine »von drei möglichen Zufahrten, die der Generalbundesanwalt auf der Fahrt zu seinem Dienstgebäude passieren mußte«. Und eine Eintragung ("BÜAW") auf der Skizze weise wohl »auf den von den Mördern tatsächlich bei der Flucht überquerten ''Bahnübergang am Wasserwerk'' hin«.
Schlecht sahen die Behörden auch nach der Tat aus. Die beiden Motorradfahrer hatten die Maschine in der Kammer eines Pfeilers an der Autobahnbrücke Wolfahrtsweier in Karlsruhe versteckt und waren in einen Alfa Romeo umgestiegen, der von einem dritten Mann gesteuert wurde -- die Fahnder tippen auf Klar oder Sonnenberg. Und mit diesem Alfa passierte das heißgesuchte Trio bei Remchingen nahe Karlsruhe anstandslos eine Kontrollstelle, die sofort nach der Buback-Ermordung im Zuge der Ringfahndung eingerichtet worden war. Dann fuhren die Terroristen laut Bundesanwaltschaft »ungehindert nach Sachsenheim im Kreis Ludwigsburg«, wo sie den Wagen abstellten.
Inzwischen wissen die Ankläger sogar, daß sich Knut Folkerts mit dem Alfa Romeo am Tage vor dem Mord »bei der Winzergenossenschaft in Mundelsheim« aufhielt, »wo er und Günter Sonnenberg zwölf Flaschen Wein kauften«. Ob es so präzise nun auch beim Nachweis der Terrorakte zugehen wird, hängt überwiegend vom Auftritt der Zeugen ab.
Beim Überfall auf das Waffengeschäft Fischlein am Zimmerweg in Frankfurt, wo -- der Anklage zufolge -- Willy Peter Stoll und Knut Folkerts unmaskiert auftraten, wurden die Ladeninhaber und ein Kunde durch Hammerhiebe schwer verletzt. Wer aber von beiden sie geschlagen hat, wissen die Getroffenen nicht; immerhin sollen sie Folkerts vor Gericht als Tatbeteiligten identifizieren.
Am Aufbau der Schießanlage im Hinterhaus der Blumenstraße 9 in Karlsruhe waren nach Angaben des Ehepaars Sand mehrere junge Männer und Frauen beteiligt. »Gesichert« erscheint der Bundesanwaltschaft, daß Peter Boock, Susanne Albrecht und Knut Folkerts »am Tatgeschehen beteiligt waren«.
Die Terroristen hatten die beiden Wohnungsinhaber gefesselt und ihnen später die Ohren verstopft; sie hatten ihnen aber auch, während sie das Schießgerät aufbauten, Cognac angeboten und 500 Mark hingeworfen: »Wir tun nichts, nehmen Sie das Geld]«
Das Schießgerät, an dessen Verpackungsteilen Fingerabdrücke von Christian Klar und Silke Maier-Witt entdeckt wurden, ging nicht los. Die Granaten blieben in den 42 Rohren, weil die Bastler vergessen hatten, das Weckerläutwerk aufzuziehen, das den Zündmechanismus auslösen sollte.
S.80Am 7. April 1977; mit den Leichen des ermordetenGeneralbundesanwalts (Vordergrund) und seines Fahrers.*