Derartiger Einfall - DER SPIEGEL
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BUNDESWEHR Derartiger Einfall

Darf die Bundeswehr bei einem Ölboykott in die Opec-Staaten einmarschieren? Das Kreiswehrersatzamt Kiel halt einen solchen Überfall für legitim -- das sei nur ein Verteidigungskrieg.
• aus DER SPIEGEL 36/1979
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Der Punkt mit dem Töten war schon abgehakt. Standardfragen und Standardantworten, das übliche Stochern nach der Grenze zwischen Gewissen und Gerede -- nichts Neues beim Prüfungsausschuß für Kriegsdienstverweigerer.

Doch plötzlich kam die Sache mit dem Öl. Das hatte hier noch keiner aufgetischt, was der Wehrpflichtige Christian Christiansen, 20, parteipolitisch nicht gebunden und Student der Elektrotechnik in Braunschweig, dem Kreiswehrersatzamt zuvor auch schriftlich gegeben hatte.

Zum Nato-Bündnis, so argumentierte der Student, gehörten auch Staaten wie die USA und die Türkei, die in letzter Zeit erhebliche Aggressivität gezeigt hätten. Es wäre nach seiner Überzeugung ein klarer Fall von Angriffskrieg, wenn man bei einem Erdölboykott in den Opec-Staaten mit Waffengewalt intervenieren würde, so wie das etwa Henry Kissinger erwogen habe. Er, Christian Christiansen, könne und wolle sich an einem solchen Krieg nicht beteiligen.

Der Vorsitzende, Oberregierungsrat Erhard Egger vom Kreiswehrersatzamt Kiel, reagierte empfindlich und steuerte auch in der mündlichen Verhandlung stracks auf das heikle Thema zu. Christiansen erinnert sich: »Da habe ich ihm klar ins Gesicht gesagt, daß die USA und die Bundesrepublik doch die größten Energieverschwender seien. Statt eine vernünftigere Energiepolitik zu treiben, dann einfach die Opec-Staaten zu überfallen, sei doch die nackte Aggression. Ich habe gesagt: ohne mich. Die Bundeswehr darf das doch gar nicht.«

Bei der Bundeswehr in Kiel sieht man das anders. Student Christiansen erhielt jetzt Bescheid und schriftliche Rechtsbelehrung dazu. Zwar sei der Bundeswehr natürlich ein Angriffskrieg verboten. Doch ein bewaffneter Überfall auf die Opec-Staaten sei kein Angriffskrieg, und folglich könnte Christiansen da auch mitmachen. Als Kriegsdienstverweigerer werde er nicht anerkannt.

In dem denkwürdigen Bescheid mit dem Aktenzeichen Reg. Nr. PA 399/58/79, »Der Vorsitzende -- gezeichnet Egger«, heißt es wörtlich: Weiter hat der Antragsteller ausgeführt, daß möglicherweise die Vereinigten Staaten bei einem Erdölboykott durch die Opec-Staaten zur Waffe greifen würden, um ihre Interessen zu schützen und zu verteidigen. Nach Meinung des Prüfungsausschusses hat der Antragsteller diese Situation auch nicht richtig beurteilt, sondern verkannt, daß durch eine solche Blockade die gesamte westliche Welt durchaus in eine notstandsähnliche Situation geraten könnte ...

Es ist durchaus möglich, daß die davor betroffenen Staaten eine solche Maßnahme nicht hinnehmen wurden, sondern durch eine Besetzung die weitere Versorgung mit diesem wichtigen Produkt auf. rechterhalten würden. Nach Meinung des Prüfungsausschusses könnte der Antragsteller, wenn er sich die hier interessierenden Fragen eingehender durchdenken würde, auch an einer solchen Besetzung durchaus beteiligen, wenn er bedenken würde, daß dabei viele Tausend und Millionen Menschenleben auf dem Spiel stehen würden, diese Menschenleben sind aber schutzwürdiger als wirtschaftliche Einrichtungen, die durch Boykott oder Blockade der dort arbeitenden Menschen nicht bedient werden.

Christiansen zu dieser Rechts-Auslage: »Wenn das kein Angriffskrieg ist, ist jeder Krieg ein Verteidigungskrieg.« Was die Bundeswehr durch ihr Kreiswehrersatzamt an Thesen in die Welt gesetzt hat, steht nicht nur im krassen Widerspruch zu Grundgesetz und Völkerrecht. Der Fall kann eine Lawine von Anfragen und Beschwerden auslösen und innerhalb wie außerhalb der Truppe Zweifel darüber aufkommen lassen, ob die Definition der Bundeswehr als eine reine Verteidigungsstreitmacht noch gilt.

Laut Grundgesetzartikel 26 sind schon Handlungen, die einen Angriffskrieg auch nur vorbereiten, verfassungswidrig. Als Angreifer gilt, so die herrschende Ansicht der Verfassungsrechtler, wer die erste Gewalthandlung gegen die Unversehrtheit des Gebietes eines anderen Staates vornimmt.

Aber auch dem Trick, etwa einen Ölboykott begrifflich in einen Angriff

umzumünzen, gegen den militärische Verteidigung dann gerechtfertigt wäre, hat die Verfassung schon vorgebeugt. Denn das Grundgesetz enthält auch die eindeutige Definition des »Verteidigungsfalls«. Artikel 115 a: »Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag ...«

Auch auf das Völkerrecht kann sich das Kieler Kreiswehrersatzamt nicht berufen. Schon die Uno-Charta verbietet ihren Mitgliedern jede »gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete ... Anwendung von Gewalt« und erlaubt die Selbstverteidigung nur »im Falle eines bewaffneten Angriffs« -- also nicht bei einem Wirtschaftsboykott.

Präziser als die Charta definiert schließlich die Uno-Resolution 3314 von 1974 den Begriff der Aggression. Auszug:

Art. 1: Aggression ist die Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat, die gegen die Souveränität, territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates gerichtet ist

Art. 3: Jede der folgenden Handlungen stellt ... eine Aggressionshandlung dar: der Einfall in oder der Angriff auf das Hoheitsgebiet eines Staates durch die Streitkräfte eines anderen Staates oder eine sich aus einem derartigen Einfall oder Oberfall ergebende militärische Besetzung

Art. 5: Eine Erwägung gleich welcher Art, sei sie politischer, wirtschaftlicher, militärischer oder sonstiger Natur, kann nicht als Rechtfertigung für eine Aggression dienen

Alldem zum Trotz und unberührt von Grundgesetz und Völkerrecht, schwadronieren gelegentlich auch deutsche Publizisten mal eben vom Einmarsch in die Ölstaaten. Hans Tross, Stellvertreter der Chefredakteur des rechtskonservativen »Münchner Merkur«, leitartikelte unlängst: »Mögliche Reaktionen Moskaus nicht außer acht lassend, müßte es das Ziel des Westens sein, die Ölfelder zu besetzen, um dann die Fördermengen so zu regulieren, daß das Öl für alle reicht ...

Paul C. Martin donnerte im Wirtschaftsinformationsdienst »Basis »Noch ist die Fahrt in eine neue Wirtschaftskrise zu stoppen: mit militärischen Mitteln ... Die Antwort kann nur lauten: Einmarsch ... Das Kriegsrisiko ist minimal, sowohl militärisch als auch politisch. Die Besetzung der wichtigsten Ölfelder im Nahen Osten ist bestenfalls ein Kommandounternehmen, wobei die Araber bei ihrer bekannten Kriegstüchtigkeit wahrscheinlich sofort kapitulieren werden.«

Gegen Tross und Martin ermitteln inzwischen die Staatsanwälte -- wegen Verdachts nach Paragraph 80 a Strafgesetzbuch: »Aufstacheln zum Angriffskrieg«.

Mag sein, daß solche markigen Sprüche auch die Gedankengänge der Herren vom Kieler Kreiswehrersatzamt befruchteten. Doch gewinnt der Fall eine andere Qualität, wenn nicht mehr nur irgendein Schreiber in seiner Postille vor sich hinsinniert, sondern die Bundeswehr denselben Sprengstoff in amtlichen Bescheid verpackt.

In Bonn jedenfalls macht die Affäre inzwischen Furore. Das Bundesverteidigungsministerium, vom SPIEGEL um seine Meinung befragt, konnte auch nach drei Tagen nur »völliges Unverständnis« artikulieren und hält das Ganze, Nachforschungen vor Ort vorbehalten, »für unvereinbar mit der Gesetzeslage«.

Christian Christiansen hat gegen die Kunde aus Kiel inzwischen Widerspruch eingelegt.

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