Die Ehre des Herrn Patino - DER SPIEGEL
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ENGLAND / VERLEUMDUNG Die Ehre des Herrn Patino

• aus DER SPIEGEL 8/1955
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Den Geldwert der Ehre eines Milliardärs hatte in den ersten Februartagen eines der höchsten englischen Gerichte, die Queens Bench Division des High Court of Justice, zu beziffern. Ergebnis: Die Beschädigung der Milliardärs-Ehre kostet 13 000 Pfund (150 000 Mark). Diese Summe mußte das Londoner Boulevardblatt »Daily Mirror«, mit täglich 4,8 Millionen Exemplaren auflagestärkste Tageszeitung der Welt, an den bolivianischen »Zinnkönig« Antenor Patino zahlen, der sich durch einen Artikel des »Daily Mirror« gröblichst verleumdet und beleidigt fühlte.

Anders als in den meisten modernen Rechtssystemen begründet im englischen Recht jede erwiesene üble Nachrede einen Schadenersatzanspruch des Betroffenen, auch wenn ein wirtschaftlicher Schaden nicht nachweisbar ist. Daß die englischen Gerichte gewillt sind, an dieser Rechtsprechung auch gegenüber der Presse festzuhalten, selbst dann, wenn die Betroffenen Ausländer sind, spürten in den letzten Wochen mehrere englische Zeitungen mit schmerzhafter Deutlichkeit an ihren Bankkonten.

Der Prozeß Antenor Patinos, des »reichsten Mannes der Welt«, gegen die »größte Zeitung der Welt« war der zweite von drei Beleidigungsprozessen, die Englands Presse in den letzten zwei Wochen verlor: Der »Daily Express« mußte 3000 Pfund (35 000 Mark) Schadenersatz zahlen, weil er behauptet hatte, der konservative Unterhaus-Abgeordnete Drayson habe 1953, als zwischen England und Ägypten ausgesprochen gespannte Beziehungen herrschten, eine Einladung des damaligen ägyptischen Ministerpräsidenten General Nagib angenommen.

Der »Daily Express« und der »Sunday Express« mußten außerdem dem früheren Generaldirektor der Sûreté, Pierre Bertaux, eine beträchtliche Summe zahlen. Beide Blätter hatten Bertaux verdächtigt, 1953 beim Raub der Juwelen der Begum Aga Khans »schmutzige Hände« gehabt zu haben.

Die Geschichte des Patino-Prozesses ist besonders aufschlußreich. Sie begann am

5. Oktober 1953, als der »Daily Mirror« in seiner besten Schlagzeilen-Manier hämmerte:

SIEBZEHN GOLDMINEN ALS TAUFGESCHENK, WENN HOHEIT BEI DER NIEDERKUNFT ZUGEGEN SIND.

»Für zahllose Frauen in aller Welt ist es ein zwar mit Schmerzen verbundenes, aber wunderbares und beglückendes Gefühl, ein Baby zu bekommen«, stand unter dieser Titelzeile. »Die Geburt vollzieht sich bei ihnen in der privaten Sphäre. Anders ist es bei Prinzessinnen oder Töchtern reicher Leute. Ein Beispiel dafür ist Prinzessin Christine de Beauvau-Craon, eine Tochter des steinreichen Señor Patino. Voraussichtlich am Donnerstag nächster Woche wird sie im amerikanischen Krankenhaus von Neuilly bei Paris niederkommen. Ihr Gatte, Prinz Marc de Beauvau-Craon, wird bei der Entbindung helfen. Er tut es wahrhaftig nicht auf eigenen Wunsch. Schwiegervater Patino, der Sohn eines südamerikanischen Indianers, hat ihn dazu gezwungen. Als Belohnung für seinen Gehorsam wird der Prinz siebzehn schöne Goldminen in Kanada erhalten.«

Nach dieser Einleitung gab der »Daily Mirror« die angeblichen Hintergründe der Affäre preis: »Señor Patino hat zwei Töchter, die 21jährige Christine und die 17jährige Isabel. Mit unglaublichem Snobismus verlangt dieser in einem indianischen Grünkramladen aufgewachsene Mann von den Mädeln, daß sie sich nur mit Angehörigen des Hochadels vermählen ... In Paris lebte nun ein Prinz von höchster Geburt aus einem der ältesten Adelsgeschlechter Frankreichs: Marc de Beauvau-Craon. Er war 29 Jahre alt und ohne Vermögen«.

Weiter: »Eines Tages sah der Prinz von fern die Milliardärstochter und erkannte seine Chance. Als Papa Patino sich über die vornehme Abstammung des Bewerbers orientiert hatte, gab er ihm Christine zur Frau. Marc konnte seinen Angestellten-Job aufgeben und erhielt von nun an ein jährliches Taschengeld von 120 000 Mark. Als Christine dann ein Baby erwartete, ordnete der stolze Großvater

an, daß es beim ersten Erdenschrei schon von einem richtigen Prinzen begrüßt werden sollte. Marc de Beauvau-Craon gab seinen anfänglichen Widerstand gegen diese offenbar indianische Sitte auf, als ihm der Milliardär siebzehn Goldminen in Aussicht stellte. Und so kam alles zu einem glücklichen Ende.«

Antenor Patino beauftragte seine Anwälte, eine Beleidigungsklage zu erheben. Gerichtsort war London als Verlagsort des »Daily Mirror«.

Rechtsanwalt Gilbert Beyfus, als Vertreter des Klägers, bezeichnete den Artikel als skandalös, unflätig und von A bis Z erlogen. Sein Mandant sei nicht indianischer, sondern spanischer Abstammung. Er habe seinen Schwiegersohn niemals gezwungen, bei der Geburt zugegen zu sein. Außerdem verfüge er gar nicht über siebzehn Goldminen in Kanada. Wenn man in Betracht ziehe, daß Señor Patino sein Land Bolivien vor zehn Jahren in London als Gesandter vertreten habe, so seien die lügenhaften Verleumdungen des »Daily Mirror« als besonders gemein und niederträchtig zu werten.

Die Anwälte des »Daily Mirror« verzichteten von vornherein auf den Versuch, einen Wahrheitsbeweis zu erbringen. Ihre Verteidigungstaktik beschränkte sich darauf, die Empörung des »Zinnkönigs« durch geschicktes Kreuzverhör zu neutralisieren.

»Ihre eigene Frau ist eine Nichte des Königs Alfonso von Spanien, nicht wahr, Señor Patino?« fragte Chefverteidiger G. G. Baker.

»Ja.«

»Ist Ihnen bekannt, daß in einigen europäischen Königsfamilien von altersher der Vater bei der Geburt eines Kindes zugegen ist?«

»Ja.«

»Aus einem Bericht der 'Times' vom 11. Mai 1907 geht hervor, daß auch König Alfonso es so gehandhabt hat. In Holland ist es heutzutage allgemein üblich, daß Männer der Entbindung ihrer Frau beiwohnen. Warum also fühlen Sie sich durch den Zeitungsbericht beleidigt?«

»Jedermann hat das Recht, bei der Geburt seines Kindes anwesend zu sein«, antwortete Antenor Patino. »Aber die Darstellungsweise

des Artikelschreibers ging darauf aus, mich lächerlich zu machen.«

Chefverteidiger Baker versuchte einen letzten Schachzug. »Hohes Gericht, meine Mandanten widersprechen nicht der Auffassung, daß der Artikel auf Unwahrheiten beruhe. Aber der 'Daily Mirror' erscheint in Großbritannien, während der Kläger seit langem schon in Paris wohnt. Er müßte zunächst den Nachweis erbringen, daß der Zeitungsbericht ihm in Frankreich, in seinem Heimatland Bolivien oder in den USA, wo er viele Jahre verbrachte, geschadet hat.«

Angesichts des »Daily Mirror«-Werbeslogans, daß er mit 4,8 Millionen Exemplaren pro Tag die höchste Auflage aller Zeitungen der Welt habe, ließ sich das Hohe Gericht auf dieses Argument nicht ein.

Lordrichter Sellers stellte in der Urteilsbegründung fest, daß ein eminent reicher Mann wie der Kläger naturgemäß in besonderem Maße der kollektiven Neugier ausgesetzt sei. Blätter von der Art des »Daily Mirror« nähmen es nun einmal bei ihren Berichten über das Privatleben prominenter Persönlichkeiten mit der Wahrheit nicht sehr genau. Aber auch für sie gebe es Grenzen des Anstandes.

Für das Gericht sei die Frage maßgebend gewesen, ob der beanstandete Artikel nur unwahr und geschmacklos gewesen sei oder aber verunglimpfend und damit strafwürdig. Die Richter seien zu der Meinung gekommen, daß die Gefühle und die Ehre des Señor Patino durch den »Daily Mirror« empfindlich verwundet worden seien. Die Höhe der Geldbuße habe sich nach der Vermögenslage des Klägers und des Beklagten richten müssen.

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