FINANZEN / GELDVERLEIH Die Krawattenmacher
Das Spitzengremium der westdeutschen Sparkassen, der Deutsche Sparkassen - und Giroverband, ließ vor drei Wochen seinen Mitgliedern eine Empfehlung zukommen, wonach es künftig Kleinverdienern leichter als bisher möglich sein soll sich bei ihrer Kasse gelegentlich ein paar hundert Mark zu borgen. Der Sparkassenverband riet seinen Mitgliedern, den 855 Sparkassen im Bundesgebiet, unverzüglich »Maßnahmen ... zur unbürokratischen und unkomplizierten Abwicklung« des sogenannten Personalkredit-Geschäftes zu treffen.
Die Sparkassen - oft die »Banken des kleinen Mannes« genannt - stellen ihren Kunden nämlich Kreditbedingungen, die sehr viele Kreditsuchende einfach nicht erfüllen können. Die Spareinlagen, so heißt es in der »Mustersatzung für Sparkassen«, sollen »grundsätzlich lang- und mittelfristig« angelegt werden; die Sparkassen wurden so zu Hauptfinanziers der mittelständischen Wirtschaft und des Wohnungsbaus. An Privatleute gewähren sie in der Regel nur dann Personal-Kredite, wenn der Antragsteller ein Pfand (Grundstücke, Wertpapiere oder Waren) oder Bürgschaften stellen kann. Vom Personal-Blanko -Kredit, einem Kredit ohne besondere Sicherung, halten sie nichts.
Viele Bundesbürger wünschen jedoch gerade diesen Personal-Kredit, und zwar in der Regel für größere Urlaubsreisen ins Ausland, Luxusbedürfnisse, etwa Fernsehtruhen, und für komfortable Wohnungen. Der Gang zur Sparkasse ist jedoch in den meisten Fällen vergebens.
Die bürokratische Handhabung der Kreditrichtlinien durch die Sparkassen fördert das Geschäft einer anderen Spezies von Geldinstituten: der privaten Geldverleiher. Denn die am Sparkassenschalter abgewiesenen Kunden annoncieren nun in den Kapitalmarkt-Spalten der Zeitungen entweder nach einem Geldgeber, bewerben sich um Geldangebote »zu kulanten Bedingungen«, oder sie gehen den Geldagenten ins Netz, die - nach Mitteilung in den Zeitungen - Sprechstunden für Kreditsucher abhalten.
Der Frankfurter Finanzjournalist Dr. Volkmar Muthesius, Redakteur der »Zeitschrift für das gesamte Kreditwesens, erinnert sich: »In meiner Jugend nannte man sie (die privaten Geldverleiher) Krawattenmacher, weil sie gelegentlich Leuten, die sie mit Krediten in die Hand bekamen, den Hals umdrehten, das heißt, ... sie in den Bankerott brachten.«
Wie groß die Schar kleiner Kreditsucher in der Bundesrepublik heute ist, zeigt der Umstand, daß sich bereits Kreditsucher -Dienste installiert haben, wie etwa die Frankfurter Firma Dr. Schmidt & Co. GmbH KG. Schmidt unterhält in vier westdeutschen Städten eigene Kontaktbüros (das Nürnberger Büro leitet ein Professor Dr. Wilhelm Fichtner), die wiederum Unteragenten beschäftigen. Die Wünsche der Geldsucher werden gegen Gebühr (bei Krediten bis 3000 Mark 40 Mark Gebühr) in eine Liste aufgenommen, die in kurzen Abständen an interessierte Geldverleiher versandt wird.
Die Schmidt-Listen enthalten Kreditwünsche aller Berufsgruppen in jeder Größenordnung und für jeden Verwendungszweck. Unter dem Aktenzeichen C 4761 der Liste L 12/58 beispielsweise sucht ein Bergmann aus Recklinghausen 1200 Mark für Anschaffungen und bietet monatliche Rückzahlung von 100 Mark an. Ein Arbeiter aus Eiderstedt/Schleswig - Aktenzeichen C 4775 - wünscht 4500 Mark »zur Einrichtung von vier Zimmern für Kurgäste« und will die Schuldsumme »nach Vereinbarung« zurückzahlen.
Die privaten Geldverleiher verfahren weit weniger bürokratisch als die Sparkassen. Sie begnügen sich in der Regel damit, den Kunden ein Formular mit der Überschrift »Selbstauskunft« ausfüllen zu lassen. Zwar wird darin nach dem Verwendungszweck des Kredits gefragt, aber im allgemeinen werden die Angaben nicht kontrolliert. Hans Engels, 37, Geschäftsführer und Hauptgesellschafter der Bergischen Finanzierungs- und Vermittlungs -GmbH in Solingen, erklärte dazu:
»Wir sind nicht kleinlich. Warum soll ein Mann kein Geld für eine Reise zur Adria bekommen? Wer beispielsweise einen Kraftfahrzeugbrief besitzt, kann meist das Geld sofort mitnehmen.«
So großzügig die privaten Geldverleiher bei der Kreditgewährung sind, so unbekümmert zeigen sie sich dann, wenn es
an die Berechnung der Kreditkosten geht. Gewöhnlich verlangen sie einen Zins von 1 bis 2 Prozent pro Monat und berechnen außerdem noch eine Reihe von Gebühren. Die Münchner Geldverleih-Firma Lorenz Nothaft beispielsweise verlangt für einen Wechselkredit außer Zinsen noch derart hohe Wechselunkosten, Vermittlungsgebühren und Risikoprämien, daß für den Verleiher dabei ein Jahreszins von 48 Prozent herausspringt.
Noch kostspieliger ist der Geschäftsverkehr mit der Stuttgarter Firma Ratzel & Himmelseher KG, die in der Branche, als das bedeutendste private Vermittlungsunternehmen gilt und eigene Filialen zwischen München und Flensburg unterhält. Die Firma berechnet ihren Schuldnern für einen Kredit von 3000 Mark, rückzahlbar in sechs Monatsraten von je 50 Mark, Gesamtkosten in Höhe von 530 Mark, was einem Jahreszins von 60,57 Prozent entspricht.
Zu den teuersten Geldgebern dieser Zunft zählt der Solinger Vermittler Engels. Er knöpft seinen Kunden vorab einmal 30 Mark als sogenannte Auskunfts - und Bearbeitungsgebühr ab; der Betrag ist bei Auftragserteilung fällig. Neben 18 Prozent Jahreszinsen (1,5 Prozent im Monat) staffelt er den Auszahlungskurs der Kreditsumme je nach Laufzeit. Wer einen Halbjahres-Kredit aufnimmt, bekommt nur 94 Prozent der beantragten Summe
ausbezahlt. Der Auszahlungsbetrag sinkt auf 90 Prozent bei Darlehen mit einjähriger Laufzeit. Schließlich berechnet Engels seinen Kunden noch eine Vermittlungsprovision von vier Prozent der Kreditsumme.
Ein Engels-Kredit für ein halbes Jahr in Höhe von 400 Mark bei monatlicher Rückzahlung kostet mithin:
- 9 Prozent Zinsen - 36 Mark
- 94prozentige Auszahlung - 24 Mark
- 4 Prozent Vermittlungsgebühr - 16 Mark
- Auskunftsgebühr - 30 Mark
insgesamt 106 Mark
Dieser Kostensatz entspricht einer jährlichen Zinsbelastung von 96,65 Prozent. Der gleiche Kredit,würde bei einer Sparkasse, falls er erteilt wird, lediglich 18,10 Mark oder 15,5 Prozent betragen.
Engels verteidigt seine hohen Kreditkosten mit dem Argument: »Wir privaten Geldverleiher müssen ja teurer sein als die Sparkassen, denn wir müssen uns das Geld ja erst einmal von Privatleuten besorgen, die anständig - mindestens 18 Prozent im Jahr - verdienen wollen.«
Anständig verdienen wollen neben den Vermittlern auch die privaten Geldgeber,
die mit dem normalen Sparzins - gegenwärtig drei Prozent - nicht zufrieden sind. Engels: »Sie kommen dann zu uns und lassen ihr Geld bei uns arbeiten. Sie haben vielleicht 10 000 Mark gespart und wollen in einem Jahr von uns 15 000 Mark zurückhaben. Unter unseren Geldgebern sind sogar drei Arbeiter.«
Derartige Gewinnchancen sind nur deshalb möglich, weil die Kreditnachfrage von Privatpersonen in der Tat außerordentlich stark ist. Leidtragende dieses weitverbreiteten Geldhungers sind außer den Kreditnehmern die Teilzahlungsinstitute,die manche Kunden deshalb verlieren, weil sie ihnen kein Bargeld geben, sondern lediglich Warenschecks.
Um aber als Barkäufer auftreten und ihr gesellschaftliches Renommee stärken zu können, nehmen die Schuldner Kreditzinsen in Kauf, die weit über den amtlichen Sätzen liegen. Trotz ihrer hohen Zinssätze verwahren sich die privaten Geldverleiher gegen die Behauptung, ihre Zinsen seien Wucher. »Nur Uneingeweihte sprechen von Wucherzinsen«, kommentierten die Stuttgarter Vermittler Rudolf Ratzel und Arthur Himmelseher, »weil es sich im Jahr summiert. Aber das ist ja lächerlich, niedriger geht es eben einfach nicht.«
Immerhin halten es die Geldverleiher trotz derartiger Bekundungen für notwendig, sich vorsorglich gegen die Wucher -Paragraphen des Bürgerlichen und des Strafgesetzbuches* abzusichern. So lassen Ratzel & Himmelseher den Kreditnehmer im Darlehensvertrag versichern, »daß er sich in geordneten Verhältnissen befindet, keine Notlage vorliegt und die Aufnahme des Darlehens zu den vereinbarten Bedingungen ihm wirtschaftliche Vorteile bringt«. Das Münchener Geldbüro Rudolf Wasner verlangt folgenden Revers: »Der Darlehensnehmer hält die versprochene Vergütung für angemessen und wird diese vereinbart.«
Mit dem gleichen Geschick entziehen sich die Geldverleiher der Kontrolle durch die Bankenaufsicht und durch die Dienststellen des Kreditwesens, der sich gemeinhin alle Bankinstitute unterwerfen müssen. Sie nennen sich fast alle Geld- oder Kredit -Vermittlungs-Büros. Nach dem Gesetz über das Kreditwesen vom 25. September 1939 bedürfen nämlich nur die Kreditinstitute und nicht die Kreditvermittlungen der Erlaubnis durch das Wirtschaftsministerium; die Vermittlungsfirmen unterliegen auch nicht der Bankenaufsicht.
Schimpfte Wirtschaftsminister Dr. Lauscher, Chef der Bankenaufsichtsbehörde von Nordrhein-Westfalen: »Mit der Spezialbestimmung im Darlehensvertrag schützen sich die Geldverleiher vor einer Klage wegen Ausnützung der Notlage. Auch wegen Ausnutzung von Leichtsinn und Unerfahrenheit werden sie kaum belangt, weil kein Kreditnehmer, welche Zinsen er auch immer gezahlt haben mag, vor einem Gericht zugeben wird, daß er leichtsinnig und unerfahren gehandelt hat. Ich bin überzeugt, daß ein Geschäftsmann, der einen Kredit mit solch hohen Zinsen nimmt, stets in einer Notlage ist. Aber er kann es sich einfach nicht leisten, vor Gericht eine solche Notlage einzugestehen.«
Weit mehr als von Prozessen gegen die Geldverleiher verspricht sich auch Minister Lauscher von dem Entschluß des Sparkassen- und Giroverbandes, künftig die Bedingungen für den Personalkredit zu lockern und zu erleichtern. Gegenwärtig werden vom Verband bereits die neuen Richtlinien für Kleinkredite ausgearbeitet, die den Sparkassen die Möglichkeit geben sollen, das Personalkreditgeschäft in größerem Umfang als bisher zu betreiben. So soll der in den bisherigen Richtlinien festgesetzte Höchstbetrag für Kleinkredite von 600 auf 2500 Mark erhöht werden. Als wichtigste Neuregelung aber wollen die Sparkassenfunktionäre ihre Kreditrichtlinien dahingehend reformieren, daß künftig auch die Ehefrau für die Kredite ihres Mannes bürgen kann. An der fehlenden Bürgschaft scheiterten bisher viele Antragsteller.
Die westdeutschen Banken und Sparkassen werden ihre Kleinkredite zwar auch nicht gerade billig ausgeben. Aber dennoch werden ihre Zinsen - etwa 0,4 Prozent je Monat zuzüglich einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von 2 Prozent - die Kreditbedingungen der privaten Geldgeber weit unterbieten. Nach den geplanten Sätzen wird ein 400-Mark-Kredit mit sechsmonatiger Laufzeit nur 17,60 Mark kosten. Beim Sparkassenverband hieß es: »Die neuen Kleinkreditrichtlinien treten noch in diesem Jahr in Kraft.«
* Nach Paragraph 138 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, durch das jemand unter Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, welche den Wert der Leistung dergestalt übersteigen, daß den Umständen nach die Vermögensvorteile in auffälligem Mißverhältnisse zu der Leistung stehen«. Nach Paragraph 302 a des Strafgesetzbuches werden solche Kreditwucherer »mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und zugleich mit Geldstrafe bestraft. Auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.«
Kreditvermittler Ratzel, Himmelseher, Engels: Von Wucherzinsen keine Rede