PARTEIEN »Die Reform ist Stückwerk«
SPIEGEL: Herr von Alemann, wie sind die Chancen der Politik, mit dem neuen Parteiengesetz Vertrauen zurückzugewinnen?
Alemann: Die Chance besteht. Erstmals haben die Parteien unter dem Druck der Öffentlichkeit gehandelt, anstatt unter dem des Bundesverfassungsgerichts. Und die Einführung von Strafvorschriften, gegen die sich die Parteien jahrzehntelang gewehrt haben, ist ein ganz großer Schritt in die richtige Richtung. Die Verschleierung der Vermögensverhältnisse wird künftig ein Offizialdelikt sein. Die Staatsanwaltschaft kann also von sich aus tätig werden.
SPIEGEL: Wenn ein Konzern eine größere Summe über Tochtergesellschaften spendet, ist diese Stückelung weiter zulässig. Warum gibt es keine Konzernklausel?
Alemann: Darüber ist lange nachgedacht worden, aber verfassungsrechtlich ist das nicht wasserdicht zu regeln.
SPIEGEL: Es gibt belegte Fälle, in denen Konzernchefs Großspenden gezielt zur Verschleierung über Tochterfirmen abwickelten und dies mit der begünstigten Partei vorher sogar absprachen.
Alemann: Das ist sehr zu bedauern. Aber wenn es rechtlich unabhängige Unternehmen sind, kann man das nicht verhindern.
SPIEGEL: Eine Hauptforderung Ihrer Kommission wurde nicht erfüllt: Die Parteien weigern sich, auf die doppelte Buchführung umzustellen - laut Kommissionsstellungnahme geht es aber »nicht um eine formale Frage, sondern um eine neue Qualität der Transparenz«.
Alemann: In dieser Hinsicht ist die Reform Stückwerk geblieben. Hier hätten wir einen mutigeren Schritt von den Parteien erwartet. Mehrere Parteien waren dazu auch bereit, aber eben nicht alle ...
SPIEGEL: ... die SPD hat sich gesperrt.
Alemann: Das fanden wir sehr schade. Wir können es uns auch nicht erklären. Diese moderne Form der kaufmännischen Buchführung wird bei allen Parteien intern in der Buchhaltung angewandt.
SPIEGEL: Bisher gab es für die ersten fünf Millionen Wähler-
stimmen einer Partei je 1,30 Mark aus Steuermitteln, jede weitere Stimme schlug mit einer Mark zu Buche. Der »Sockel« sollte eigentlich auf drei Millionen Wählervoten sinken. Nun liegt er doch bei vier Millionen - die mit 85 Cent gleich 1,66 Mark vergütet werden.
Alemann: Das ist nicht einzusehen. Diese Klausel kommt den kleineren Parteien zugute, und warum deren Stimmen mehr wert sein sollen, ist kaum zu rechtfertigen. Hier gab es wohl einen Kompromiss in letzter Sekunde, um sie mit an Bord zu holen.
SPIEGEL: Steuergelder fließen ja auch an die parteinahen Stiftungen oder an die Parlamentsfraktionen. Reicht es überhaupt aus, nur das Parteiengesetz zu verschärfen?
Alemann: Nein. Wir hatten vorgeschlagen, diese indirekten Mittel durch einen regelmäßigen Politikfinanzierungsbericht durchsichtiger zu machen. Leider haben die Parteien das nicht aufgegriffen. Hier haben sie eine Chance verschenkt zu zeigen, dass ihnen an einer wirklich breiten Transparenz gelegen ist.
SPIEGEL: Sie wollten eigentlich jegliche Finanztransfers zwischen den staatlich alimentierten Fraktionen und den ewig darbenden Parteien unterbinden. Nun sollen lediglich auch Spenden von kommunalen Fraktionen an ihre jeweilige Mutterpartei verboten werden. Lässt sich damit die indirekte Parteienfinanzierung aus den Parlamenten heraus abstellen?
Alemann: Auch das ist unbefriedigend gelöst. Hier hätten wir uns eine noch deutlichere »Firewall« zwischen Parteien und Fraktionen gewünscht.
SPIEGEL: Immer wieder gab es Streit um die Rolle des Bundestagspräsidenten. Wird seine prekäre Rolle im neuen Gesetz überzeugend geregelt?
Alemann: Man hätte die Position des Bundestagspräsidenten noch mehr stärken können; das ist versäumt worden. Es ist schade, dass er nun nicht die Berichte der Wirtschaftsprüfer bekommen soll, mit denen er die Rechenschaftsberichte der Parteien im Einzelnen hätte nachprüfen können. Das Argument, dann könnten die Parteien über ihre finanzielle Situation ausgeforscht werden, halte ich für nicht stichhaltig, denn auch die Rechenschaftsberichte selbst legen die Finanzlage der Parteien ja schon sehr weit gehend offen. Hier hätte man den Prüfungsauftrag des Bundestagspräsidenten noch auf eine viel solidere Basis stellen können.
SPIEGEL: Wenn der Bundestagspräsident Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit eines Rechenschaftsberichtes hat, soll er einen Wirtschaftsprüfer nur noch »im Einvernehmen mit der Partei« benennen dürfen. Seit wann darf sich der Verdächtige den Ermittlungsbeamten mit aussuchen?
Alemann: Der Bundestagspräsident muss sich die Wirtschaftsprüfer allein aussuchen dürfen - »im Einvernehmen« bedeutet, dass die Parteien ein Vetorecht haben. Das ist unnötig und ein deutlicher Rückschritt.
SPIEGEL: Ohnehin wollen die Parteien auf Rat von außen künftig ganz gern verzichten - mit der Überprüfung der Struktur der Parteienfinanzierung soll die Kommission unabhängiger Sachverständiger nur noch »auf Verlangen des Deutschen Bundestages« befasst werden. Ein Maulkorb für das Staatsoberhaupt?
Alemann: Auch das ist eine Einschränkung. Andererseits ist der Bundespräsident weiter völlig frei, Kommissionen, die ihn beraten, einzuberufen.
INTERVIEW: HANS MICHAEL KLOTH
* Mit Anwalt Stephan Holthoff-Pförtner vor demParteispendenuntersuchungsausschuss am 25. Januar 2001.