Die Spaltung - DER SPIEGEL
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MILITÄRSEELSORGE Die Spaltung

• aus DER SPIEGEL 23/1958
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Der Militärseelsorge-Vertrag - durch den die Bundesrepublik und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) die Rechte und die Pflichten von evangelischen Militärgeistlichen in der Bundeswehr regelten - entpuppt sich mehr und mehr als ein veritables Unglücksgebilde.

Er ist zum Mittelpunkt eines in vielen Hinsichten unheilschwangeren Konflikts geworden. Dieser Konflikt bedroht nicht nur die letzte noch existierende gesamtdeutsche Institution - eben die EKD -, sondern gefährdet auch die Einmütigkeit der westdeutschen evangelischen Landeskirchen. Überdies stellt schließlich dieser Konflikt das Verhältnis von Staat und Kirche auf eine höchst fatale Weise neu zur Debatte.

Der Militärseelsorge-Vertrag ist am 22. Februar vorigen Jahres geschlossen worden. Seine Väter waren auf staatlicher Seite Bundeskanzler Adenauer und Verteidigungsminister Strauß, auf kirchlicher Seite der Vorsitzende des Rats (Quasi-Regierung) der EKD, Bischof Dibelius, und der Leiter der Kirchenkanzlei, Brunotte. Wenige Wochen später wurde der Vertrag der gesamtdeutschen Synode zur Genehmigung (Ratifizierung) vorgelegt. Sie stimmte ihm mit großer Mehrheit zu, und auch die 40 sowjetzonalen Synodalen nahmen keinen Anstand, den Vertrag zu billigen - offenkundig in der Hoffnung, die Regierung der sogenannten Deutschen Demokratischen Republik werde sich zu einer entsprechenden Regelung der Militärseelsorge in der sowjetzonalen »Volksarmee« bereit finden.

Diese Hoffnung erwies sich bald als verfehlt. Im Gegenteil wurde erkennbar, daß Pankow in der Beteiligung sowjetzonaler Kirchenvertreter an einem gesetzgeberischen Akt der Bundesrepublik einen Affront sah.

Ein populärer Vorwand zum Angriff auf den Militärseelsorge-Vertrag bot sich den Pankowern jedoch erst, als im März dieses Jahres der Bonner Bundestag beschloß, die Bundeswehr mit »modernsten Waffen« - das hieß: mit Atomwaffen - auszurüsten.

Ohne den wahren Zweck seiner Aktionen

- die Sprengung der letzten gesamtdeutschen Institution, der EKD - entlarven zu brauchen, konnte Pankow nunmehr dagegen protestieren, daß sowjetzonale Synodale mit der westdeutschen »Atom -Armee« einen Vertrag geschlossen hatten. Als Ende April die gesamtdeutsche Synode in Berlin zusammentrat, war darum von vornherein klar, daß die sowjetzonalen Synodalen unter dem Druck Pankows aus der Synode ausscheiden müßten, wenn keine Möglichkeit gefunden würde, sie - die sowjetzonalen Synodalen - aus der Verantwortung für den Militärseelsorge-Vertrag zu entlassen.

Angesichts dieser Alternative beschloß die Kirchenkonferenz denn auch: »Der Militärseelsorge-Vertrag gilt nur für die Gliedkirchen in der Bundesrepublik, die ihm zugestimmt haben. Für die evangelischen Kirchen in der Deutschen Demokratischen Republik hat der Vertrag keine Wirksamkeit...«

Durch diesen Beschluß waren nun zwar die Sowjetionen-Synodalen ihrer Verantwortung für den Militärseelsorge-Vertrag enthoben, die Gefahr einer Spaltung der EKD aber war damit keineswegs beseitigt.

Es stellte sich nämlich nunmehr die Frage, ob der Vertrag überhaupt noch gültig ist, da ja die 40 Synodalen-Stimmen aus der Sowjetzone bei dem Ratifizierungsakt im März 1957 eine immerhin entscheidende Rolle gespielt hatten. Ungeklärt bleibt auch die Frage, ob die gesamtdeutsche Synode als Organ aller evangelischen Kirchen in West- und Mitteldeutschland den Militärseelsorge-Vertrag ohne weiteres auf die westdeutschen Gliedkirchen übertragen kann, oder ob nicht die Landessynoden der einzelnen westdeutschen Gliedkirchen in eigener Zuständigkeit zu entscheiden haben werden, ob sie ihrerseits überhaupt Militärseelsorge-Verträge mit der Bundesrepublik schließen wollen.

Die Berliner gesamtdeutsche Synode beschloß deshalb, der Rat der EKD solle einen Ausschuß einsetzen »mit dem Auftrag, den Militärseelsorge-Vertrag zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich einer Überleitung der Militärseelsorge in die ausschließliche Zuständigkeit der beteiligten Landeskirchen und dem Rat entsprechende Vorschläge machen«.

Mit der Vorbereitung dieses Ausschusses ist inzwischen der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesregierung, Prälat Kunst, beauftragt worden. Auf einer Sitzung des Rates der EKD, die am 12. und 13. Juni unter dem Vorsitz von Bischof Dibelius stattfinden wird, soll Kunst Vorschläge für die Bildung und das Vorgehen des Ausschusses machen. Wie heikel die Lage des Prälaten angesichts dieser Aufgabe ist, kann man einer Äußerung seiner Gehilfin, der Gräfin Rittberg, entnehmen: »Der Modus procedendi ist noch völlig ungewiß.«

Das Dilemma des Prälaten gründet sich nicht zuletzt auf die Atombewaffnung der Bundeswehr. Es ist nämlich zu vermuten, daß einzelne evangelische Landeskirchen

- so etwa die hessische unter ihrem atomfeindlichen Kirchenpräsidenten Martin Niemöller - keineswegs bereit sind, einen Militärseelsorge-Vertrag mit einer atomgerüsteten Bundeswehr zu schließen. Daraus könnte sich möglicherweise ein absurder Zustand ergeben: Ein etwa in Wiesbaden dienender Bundeswehrsoldat müßte militärgeistlicher Fürsorge entraten, während sein im benachbarten Bayern kasernierter Kamerad sie erhielte.

Nun könnte Prälat Kunst wahrscheinlich diesem Dilemma leicht entgehen, wenn er sich zu dem Vorschlag entschließen würde, die evangelischen Kirchen Westdeutschlands sollten sich zu einer Institution ähnlich der gesamtdeutschen »EKD« zusammenschließen. Diese separat-westdeutsche Institution könnte dann als Vertragspartner der Bundesrepublik in Sachen Bundeswehr-Seelsorge auftreten. Da die Mehrheit der evangelischen Landeskirchen Westdeutschlands in der Atombewaffnung der Bundeswehr keinen Hinderungsgrund für einen Militärseelsorge -Vertrag sieht, ist abzuschätzen, daß bei einer Abstimmung die atomfeindlichen Landeskirchen in der Minderheit bleiben würden.

Einer solchen Regelung kann man aber schon jetzt eine äußerst fatale Folge prophezeien. Sobald in Westdeutschland eine Sonder-Vereinigung evangelischer Kirchen zustande kommen würde, müßte damit gerechnet werden, daß Pankow die evangelischen Kirchen Mitteldeutschlands sofort zu einem entsprechenden Schritt zwingt. Es würden also zwei deutsche Staats-Synoden entstehen. Das aber ist es, was Pankow entsprechend seiner These von der Existenz zweier deutscher Staaten seit langem anstrebt.

Landesbischof Lilje: »Es kann daran kein Zweifel mehr sein, daß die Regierung der DDR auf die Aufspaltung der beiden Teile der EKD und damit die völlige Loslösung der östlichen Gliedkirchen vom gesamten Korpus der evangelischen Kirche hinarbeitet.«

Bonner Kirchen-Bevollmächtigter Kunst

Zwei Staaten - zwei Kirchen?

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