Die Stauffenberg-Lücke - DER SPIEGEL
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KOALITION Die Stauffenberg-Lücke

Nach dem Anschlag von Djerba hat sich Rot-Grün am Freitag eilends auf einen neuen Anti-Terror-Paragrafen geeinigt. Das Gesetz war lange überfällig, bislang konnte Unterstützern ausländischer Terrorgruppen in Deutschland wenig passieren.
Von Ulrich Deupmann und Holger Stark
• aus DER SPIEGEL 17/2002
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Der Terminkalender von Hansjörg Geiger war am Freitag vergangener Woche gedrängt voll. Für 13 Uhr hatte der Staatssekretär des Bundesjustizministeriums die obersten Strafverfolger der Republik, Staatsschutzrichter und Geheimdienstler nach Berlin geladen. Die Gäste waren angereist, um über die deutsche Rolle bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu debattieren.

Vorher allerdings musste Geiger noch ganz schnell etwas Praktisches erledigen.

Denn für Punkt zehn Uhr hatte SPD-Fraktionschef Peter Struck die Chefunterhändler von SPD und Grünen in sein Büro gebeten, um eilig noch ein neues Gesetz zu machen. Anwesend waren neben Struck und Geiger, dessen Justizministerium die Federführung hat, auch Otto Schilys Staatssekretär Claus Henning Schapper, der SPD-Fraktionsvize Ludwig Stiegler und die beiden Spitzen-Grünen Kerstin Müller und Volker Beck. Künftig solle, darauf einigten sich die Verhandlungsführer, auch die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung strafbar sein. Dafür will die Koalition einen neuen Paragrafen, Nummer 129 b, ins Strafgesetzbuch schreiben.

Die Entscheidung war überfällig: Schon im Aufruhr nach dem 11. September hatten Christ- und Sozialdemokraten einen solchen Passus lautstark gefordert. Doch nach Protesten des grünen Koalitionspartners musste die SPD ihn aus dem Anti-Terror-Paket von Innenminister Otto Schily (SPD) wieder herausstreichen. Dabei kann gerade dieser Paragraf Strafverfolgern eine entscheidende Waffe gegen ausländische Terrorgruppen in die Hand geben.

Erst jetzt aber, unter dem Eindruck des Anschlags auf der tunesischen Urlaubsinsel Djerba, verständigte sich die Koalition binnen weniger Tage auf das wohl wichtigste Gesetz im Kampf gegen den Terrorismus. Aufgeschreckt durch das Flammeninferno in der tunesischen Synagoge hat die Bundesregierung gemerkt, dass sich der jüngste Anschlag und die Bekämpfung des Terrorismus zu einem zentralen Thema im Wahlkampf entwickeln könnten. Das Kanzleramt und Schilys Innenministerium machten Druck: Jetzt müsse endlich das Gesetz her, Schluss mit der Diskussion. »Die Mühlen der Demokratie mahlen eben manchmal ziemlich langsam«, hatte Schily schon vor Monaten gemosert.

Anders als bei den Kämpfen in Afghanistan, die die Bundesrepublik meist nur in den Abendnachrichten tangierten, waren die Opfer diesmal vor allem deutsche Urlauber, elf TUI-Touristen starben bislang. Und ähnlich wie nach dem 11. September führt schon wieder ein Spur nach Deutschland (siehe Seite 108).

Möglicherweise wären die Ermittler bei der Bekämpfung des Qaida-Netzes bereits viel weiter, wenn es den nun beschlossenen Paragrafen schon früher gegeben hätte. Denn gegen mutmaßliche Bin-Laden-Helfer wie die Gruppe um den Mülheimer Christian G., der mit dem Djerba-Attentäter noch kurz vor dem Anschlag telefonierte, liefert das deutsche Recht bislang kaum eine Handhabe: Militärische Ausbildung in afghanischen Lagern - strafrechtlich nicht zu fassen. Werben für den Dschihad - folgenlos. Finanzielle Unterstützung für ausländische Terroraktivisten - ebenso. Für das Strafgesetzbuch ist eine Truppe erst dann eine terroristische Vereinigung, wenn sie eigenständig in Deutschland operiert - es genügt nicht, wenn sie zu einer Organisation gehört, die in anderen Ländern bombt und mordet.

Keine 24 Stunden nach seiner vorläufigen Festnahme ließ die Bundesanwaltschaft deshalb auch den Deutschen Christian G. wieder frei. Mehr als das allgemein gehaltene Tunesien-Telefonat war ihm schließlich nicht nachzuweisen. Anklagend fragte »Bild« Ende vergangener Woche: »Warum lässt der Staatsanwalt den verdächtigen Deutschen laufen?«

Dass das eine Steilvorlage für die Union werden könnte, war Innenminister Schily schon unmittelbar nach dem Anschlag klar. Öffentlich attackierte Schröders Law-and-Order-Mann den Kanzlerkandidaten Edmund Stoiber: Der solle die deutschen Sicherheitsbehörden nicht mit durchsichtiger Kritik in Misskredit bringen. Das sei »dreist und verantwortungslos«. Intern aber hatten die Koalitionäre in den Tagen zuvor in etlichen Runden um jeden Halbsatz des Paragrafen gerangelt. Mal stellten sich die Grünen quer, die die Formulierungen möglichst liberal halten wollten. Dann blockte Schily, der am liebsten weltweit ohne Einschränkung ermitteln lassen will. Schließlich lud Struck zur finalen Beratung.

In der Sitzung trug Schilys Staatssekretär Schapper noch einmal vor, welche verheerenden Folgen die Strafbarkeitslücke haben könne. Als die Amerikaner etwa im September meldeten, ein hochrangiger Qaida-Mann komme am Frankfurter Flughafen an, sei es unmöglich gewesen, einen Haftgrund zu finden. Glücklicherweise sei der Mann nie erschienen.

Aber vor allem die Spur ins Ruhrgebiet machte Eindruck: Neben Christian G. ermittelt die Bundesanwaltschaft auch noch gegen drei seiner Glaubensbrüder. Herauskommen, fürchten die Ermittler, wird allerdings nichts, denn für eine Beteiligung an Attentaten gibt es bisher keine Beweise. Der neue Paragraf könnte helfen, die Verdächtigen zu belangen - gibt es doch Hinweise, dass sie in militärischen Lagern ausgebildet wurden.

Gerade mal eine knappe Stunde brauchten Struck und die Grünen nach dem Vortrag, um das monatelang umstrittene Gesetz auf den Weg zu bringen. Künftig wird es auch die Unterstützung oder Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation unter Strafe stellen. Noch in dieser Woche soll der Entwurf im Rechtsausschuss des Bundestags beraten und anschließend ins Parlament eingebracht werden.

Wie groß die Lücke im Strafrecht ist, war der Regierung schon lange bewusst. Denn nach den Anschlägen in den USA offenbarten die Behörden, dass die Bundesanwaltschaft zweimal ein Ersuchen des Bundeskriminalamts abgelehnt hatte, das gegen Bin-Laden-Gefolgsleute in Deutschland ermitteln wollte (SPIEGEL 40/2001). Wegen der »bekannten Unzulänglichkeiten« des deutschen Rechts sei dies nicht möglich, argumentierten die Karlsruher Juristen. Wohl auch deshalb dümpeln die Verfahren gegen den Deutschsyrer Mohammed Haydar Zammar oder den Geschäftsmann Mamoun Darkazanli vor sich hin; beide rechnen Fahnder dem Hamburger Umfeld der Terrorzelle von Mohammed Atta zu.

Dabei hatte Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) schon kurz nach dem 11. September eine schnelle Einführung der neuen Regelung versprochen: »Das ist richtig und wichtig.«

Doch dann konterten die Grünen - und erhielten Unterstützung von Kritikern wie dem Hamburger Strafverteidiger Heinz-Jürgen Schneider, der vor einem »Sesamöffne-dich für den Staatsschutz« warnte.

Besorgt um ihre Bürgerrechtsklientel wollten die Grünen auch verhindern, dass schon die »Werbung für eine terroristische Vereinigung« als Straftat gilt - damit nicht jeder Jugendliche, der PKK-Parolen an eine Hauswand sprüht, gleich als Terrorhelfer kriminalisiert wird. Zudem beharrten sie auf einer wichtigen Unterscheidung: Was ist eine Terrororganisation wie etwa al-Qaida und was eine legitime Freiheitsbewegung wie seinerzeit etwa der südafrikanische ANC Nelson Mandelas? War Hitler-Attentäter Claus Schenk Graf von Stauffenberg ein verhinderter Mörder oder ein Held? »Der Terrorist des einen ist der Freiheitskämpfer des anderen«, beschreibt der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) das Problem.

Die jeweilige Bewertung kann zu erheblichen außenpolitischen Komplikationen führen. Das Auswärtige Amt (AA) wandte sich darum gegen jede Formulierung im Gesetz, die bestimmte Regimes mit Terrorgruppen in Verbindung bringen könnte. Andererseits sind auch deutsche Diplomaten wendig, wenn es ihnen in den Kram passt, etwa bei der kosovarischen UÇK. Die galt dem AA in offiziellen Einschätzungen stets als Terrortrupp. Das änderte sich ruck, zuck, als die Kämpfer an der Seite der Nato gegen die jugoslawische Armee des Slobodan Milosevic in den Krieg zogen.

In solchen Zweifelsfällen soll nun nach der neuen Regelung das Bundesjustizministerium das letzte Wort darüber haben, wer Terrorist ist und wer ein heroischer Rebell. Einzelfall für Einzelfall werde genau geprüft und erst dann entschieden, ob Ermittlungen aufgenommen werden - ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte.

Die Zustimmung zum Paragrafen 129 b fiel den Grünen auch wegen der zwiespältigen Erfahrungen mit dem Paragrafen 129 a schwer, den die Bundesregierung 1976 zur Bekämpfung der Roten Armee Fraktion (RAF) einführte. Ähnlich wie heute bei al-Qaida kannten die Ermittler zwar die Sympathisanten der Baader-Meinhof-Truppe, konnten Unterstützer aber strafrechtlich nur schwer verfolgen. Durch den Paragrafen 129 a machte sich schließlich strafbar, wer etwa RAF-Mitglieder finanzierte. Aber kriminalisiert wurde auch, wer auf Flugblättern den Hungerstreik von RAF-Gefangenen unterstützte. Ein solches »Gesinnungsstrafrecht«, hatte der Grünen-Unterhändler Beck mehrfach angekündigt, werde es mit ihm »nicht geben«.

Um die Verständigung zu erleichtern, kam die SPD dem kleinen Koalitionspartner in diesem Punkt entgegen. In dem novellierten Gesetz wird die reine Werbung für eine terroristische Organisation nicht unter Strafe stehen - nicht für Gruppen im Ausland und, anders als bisher, auch nicht für Gruppen im Inland.

Zumindest bei der Umsetzung des neuen Anti-Terror-Paragrafen wollen sich die Koalitionäre nun beeilen. Bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe sitzt bereits ein ganzes Referat mit eigens angeheuertem Personal und wartet darauf, endlich mit dem Strafrecht im Rücken Terrorsympathisanten zu verfolgen.

Sogar schon vor dem 11. September war in der Regierung über die Einführung des neuen Paragrafen 129 b debattiert worden. Schließlich hatte die EU-Kommission bereits 1998 alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, innerhalb Europas eine entsprechende Regelung zu treffen. So hatte sich Spaniens Innenminister Mariano Rajoy immer wieder bei Schily darüber beschwert, dass Unterstützer der Separatistengruppe Eta in Deutschland unbehelligt blieben.

Auch Kanzler Gerhard Schröder bekam Druck: Als etwa die Staatspräsidentin Sri Lankas im März Berlin besuchte, bat sie inständig um schärferes Vorgehen gegen die Tamil Tigers. Auf der Palmeninsel führen die Rebellen seit Jahren einen blutigen Krieg gegen die Regierung. Doch in Deutschland leben 750 Anhänger der Tigers - unbehelligt. Bislang. ULRICH DEUPMANN,

HOLGER STARK

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