Die Superbombe - DER SPIEGEL
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ATOMSCHUTZ Die Superbombe

• aus DER SPIEGEL 17/1957
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Unter den 18 Professoren, die das Göttinger Manifest unterschrieben haben, finden sich drei, die Mitglieder der sogenannten Schutzkommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind, nämlich die Professoren Wolfgang Riezler, Otto Haxel und Heinz Maier-Leibnitz. Die Kommission soll beraten, wie man die Bevölkerung gegen atomare, biologische und chemische Kampfmittel schützen kann.

Die drei - Professor Riezler ist Vorsitzender der Schutzkommission - sind intime Kenner des Luftschutzprogramms der Bundesregierung. Sie unterzeichneten in ihrem Manifest den Satz: »Wir kennen keine technische Möglichkeit, große Bevölkerungsmengen vor dieser (Atom-)Gefahr sicher zu schützen.« Der Satz veranlaßte den Leiter der Abteilung für zivilen Bevölkerungsschutz im Bundesinnenministerium, den Ministerialdirektor Botho Bauch, 59, unverzüglich mit einem der Atom-Warner und Schutzkommissions-Mitglieder zu telephonieren: mit dem Heidelberger Professor Haxel.

Konrad Adenauer fühlte sich sogar veranlaßt, die Atomforscher hinsichtlich dieses Problems im Oberlehrerton abzukanzeln: »Ich bedauere, daß Sie sich nicht mit mir als verantwortlichem Leiter der Politik ausgesprochen haben. Offenbar sind Sie nicht im Besitz der Ergebnisse von Versuchen in den Vereinigten Staaten zum Schutz von Zivilisten und Soldaten vor der

Wirkung der furchtbaren Waffen. Ich hätte ihnen diese Ergebnisse gerne mitgeteilt.«

Nun kennt zumindest einer der Unterzeichner die amerikanischen Verhältnisse genau: Professor Heinz Maier-Leibnitz, Physiker der Münchner Technischen Hochschule und Neffe des FDP-Vorsitzenden Reinhold Maier. Er ist vor kurzem aus den Vereinigten Staaten zurückgekehrt. Er räumt ein: »Es ist durchaus möglich, mit Hilfe von gewissen Schutzmaßnahmen die Zahl der Verluste, die unmittelbar mit einer Bombe in Zusammenhang stehen, um einen sehr großen Faktor zu reduzieren. Wir haben deshalb auch in der Erklärung nur unterschrieben: 'Es gibt keinen sicheren Schutz gegen diese Gefahren.' Wir haben nicht geschrieben: 'Es gibt überhaupt keinen Schutz.'« Maier-Leibnitz fügt hinzu: »Auf die Idee, zum Bundeskanzler zu gehen, um uns über fachliche Fragen zu unterrichten, wären wir allerdings nie gekommen.«

Nun sind aber in der Bundesrepublik selbst bescheidene Schutzmaßnahmen noch nicht praktiziert worden. Während in den meisten westeuropäischen Ländern, vor allem in der Schweiz, in Holland und in Schweden, seit Jahren Luftschutzanlagen geschaffen worden sind, ist in Westdeutschland bis heute noch kein einziger Splittergraben angelegt.

Seit dem 17. Dezember 1955 liegt dem Bundestag allerdings der Regierungsentwurf eines »Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des zivilen Luftschutzes« vor. Nach den Ausschüssen für Wiederaufbau und Wohnungswesen und für Kommunalpolitik werden jetzt noch der Haushaltsausschuß und der (federführende) Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung abschließend Stellung nehmen, wobei es ungeklärt ist, wann die Vorlage für die zweite und dritte Beratung im Plenum reif sein wird.

Aber schon jetzt läßt Bundesinnenminister Schröder von seinen Referenten zusammentragen, mit welchen Erfolgen der Vergangenheit er zu gegebener Stunde im Plenum des Bundestages aufwarten kann, um das Urteil der Göttinger Atom-Wissenschaftler über seine Luftschutzbemühungen zu widerlegen.

Bundesinnenminister Schröder wird dem Parlament nicht nur unterbreiten können, daß die deutsche Industrie mit dem »Grobsandfilter«, das den Luftschutzräumen vorgeschaltet wird und das aus einer dicken Lage Sand besteht, das Ei des Kolumbus gefunden hat.

Auch auf andere Maßnahmen der Atom -Abwehr wird der Innenminister nach dem Konzept seiner Ministerialbürokratie das Hohe Haus aufmerksam machen, darauf etwa, daß in den vergangenen Jahren eine Million Freiwillige in den Elementarkenntnissen der Ersten Hilfe und Abertausende in der Bundesluftschutzschule Waldbröl bei Bonn, in den neun Landesluftschutzschulen und in fahrbaren Luftschutzschulen zu tüchtigen Selbstschutzhelfern herangebildet worden sind.

Viel mehr Tröstliches wird Minister Schröder dem Parlament freilich nicht berichten können. Die Perspektiven sind vielmehr ausgesprochen düster: Von den rund 250 000 Quadratkilometern der Bundesrepublik mit ihren 50 Millionen Menschen sind nach Bonner Vorstellungen 20 000 Quadratkilometer mit 15 Millionen Bewohnern stark atomgefährdet, und zwar zunächst alle Städte über hunderttausend Einwohner, alle Orte mit kriegswichtiger Industrie, mit Häfen oder - wie etwa die Stadt Hamm in Westfalen - mit Verkehrsknotenpunkten.

Auf der Bonner Geheimliste besonders gefährdeter Städte und »Ballungsgebiete«, die jetzt gerade zum sechsten Mal überprüft wird, stehen insgesamt 68 Namen von Aachen bis Würzburg. Fast genau die Hälfte der Zielorte liegt im Ruhrgebiet.

Für die anderen, die »nichtkritischen Zielgebiete«, wie es im Bonner Luftschutz-Jargon heißt, sollen Schutzraumbauten nach Mustern des zweiten Weltkrieges ausreichen - wegen der Gefahr radioaktiver Niederschläge sollen sie allerdings durch besonders dicke Wände verstärkt werden.

Die Orte der Dringlichkeitsstufe 1 dagegen sollen durch zwei Maßnahmen gegen Atomgefahren immunisiert werden:

- durch den Bau von hochwertigen

Schutzanlagen und

- durch Evakuierung von etwa 60 Prozent der Einwohner.

Um alle schon stehenden Häuser mit Schutzräumen zu versehen, wird man 20 Milliarden Mark brauchen. Die Schutzbauten müssen nämlich kostspielige raumstabile Baukörper sein, die auch intakt bleiben, wenn ein Explosionsdruck sie im Erdreich um einen oder zwei Meter verschiebt.

Fünf Schutzraumtypen sind für die kritischen Zielgebiete vorgesehen:

- bergwerksartige Schutzstollen im Gebirge,

- Schutzbunker mit drei Meter dicken

Umfassungsmauern,

- drei Typen von Schutzräumen mit 60,

40 oder 30 Zentimeter dicken Umfassungsteilen.

In den Schutzräumen, in denen Nahrung für rund sechs Tage untergebracht werden soll, haben sich immer zwei Personen einen Quadratmeter zu teilen.

Hölle von 1000 Bomben

Nach Paragraph 21 des geplanten Luftschutz-Gesetzes - das für bestehende Bauten noch keine Bestimmungen enthält - muß jeder, der künftig in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern baut, gleichgültig ob zu Wohn- oder Wirtschaftszwecken, Schutzräume schaffen, »bauliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes treffen« und schließlich »den Anforderungen des Luftschutzes an ... die Konstruktion des Gebäudes entsprechen«. So ist damit zu rechnen, daß die nachkriegsdeutsche Glas-Beton-Bauweise durch einen neuen Luftschutzstil abgelöst werden wird, wobei etwa die Fenster erst in vier Meter Höhe beginnen dürfen.

Diese Luftschutzmaßnahmen zu finanzieren, ist in der Regel Sache des Bauherrn, was die Mieten nach Bonner Schätzungen um 10 bis 22 Prozent erhöhen wird. Ein Zuschuß aus öffentlichen Mitteln ist nur vorgesehen für jene »öffentlich geförderten Wohnungen, die Bevölkerungsschichten mit geringem Einkommen vorbehalten werden«, und zwar nur so weit, »daß eine Erhöhung der ohne die Luftschutzmaßnahmen sich ergebenden Miete nicht eintritt«. Dafür wird man per Jahr eine Milliarde Mark öffentlicher Mittel bereitstellen müssen.

Solche Fragen des »baulichen Luftschutzes« werden im neuen Luftschutzgesetzentwurf offen behandelt. Das zweite Abwehrmittel gegen Atomangriffe - die Teil-Evakuierung der Bevölkerung wird dagegen noch streng geheimgehalten, weil die Betroffenen vor den Bundestagswahlen nicht verwirrt werden sollen, obgleich eine solche Evakuierung nur dann funktionieren kann, wenn auch der letzte Betroffene vorher genau weiß, wie er sich zu verhalten hat.

Gedacht ist für die kritischen Zielgebiete an eine »Bevölkerungsverschiebung« um 40 bis 60 Kilometer vom vermuteten Explosionszentrum einer Atombombe. Dänemark hat sich bereit erklärt, solche Flüchtlinge aufzunehmen, mit Holland wird noch verhandelt.

Alle diese Pläne setzen freilich voraus, daß im Ernstfall nur jene taktischen Atomwaffen eingesetzt werden, an die man dachte, als die Bonner Schutzpläne entwickelt wurden. Dabei ist seit Jahren bekannt, daß gewöhnliche Atombomben - vor denen die Bonner Pläne schützen sollen - in der Hierarchie der Vernichtungsmittel nur noch einen untergeordneten Platz einnehmen. Schon am 1. März 1954 wurde im Stillen Ozean eine neue amerikanische Waffe getestet, die soviel radioaktive Stoffe in die Luft schleuderte wie etwa 1000 Atombomben des Hiroschima-Typs.

Am 15. Februar 1955 gab der Vorsitzende der amerikanischen Atom-Energie-Kommission, Admiral Lewis Strauss, in Amerika Einzelheiten über die Wirkung solcher Superbomben bekannt. Die neue Waffe liefert bei Detonation in Bodennähe und normalen Windverhältnissen in einem Gebiet von 18 000 Quadratkilometern für Menschen, die sich im Freien aufhalten; in den ersten 36 Stunden nach der Detonation das Fünffache der tödlichen Strahlungsdosis. Die Radioaktivität der niedergegangenen Asche hält viele Jahre an. Die radioaktiven Stoffe werden von den Pflanzen aufgenommen und vergiften das Trinkwasser. Im vergangenen Jahr wurde durch die Untersuchungen japanischer Forscher bekannt, daß auch die Sowjets über eine solche Superwaffe verfügen.

Den Bonner Atomschutzplanern ist nun freilich zugute zu halten, daß diese Bombe die Forscher in aller Welt vor nahezu unlösbare Probleme stellt. Der amerikanische Atomforscher Edward Teller, der die Waffe entwickelt hat, regte in der Zeitschrift »Air Force« an, - Bunker tief unter der Erde zu bauen, die auch in dicht besiedelten Gebieten in einer Viertelstunde erreichbar sind.

Teller schlug vor, Lebensmittel- und Trinkwasservorräte für etwa zwei Jahre zu speichern - und nicht, wie in Bonn vorgesehen, für sechs Tage -, um die strahlungsgefährdete Bevölkerung unter der Erde verpflegen zu können. Teller meinte: »In zwei Jahren würden wir Zeit genug haben, um herauszufinden, wo man noch Getreide anbauen kann und welche verseuchten Gebiete entgiftet werden können.«

Weil die bundesrepublikanischen Atomschützer sich schon aus rein finanziellen Gründen mit derartigen Projekten nicht befassen können, haben sie einstweilen Vorschläge ausgearbeitet, die sich billiger ausführen lassen.

So soll ein Luftschutzkoffer geschaffen werden. Die Maße für diesen Koffer sind schon amtlich festgelegt worden: 43 Zentimeter lang, 40 Zentimeter hoch und 25 Zentimeter breit.

Luftschutzhelfer mit Atom-Auge*: Neuer Stil?

* Das sogenannte Atom-Auge ermöglicht es, radioaktive Strahlen zu sehen.

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