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AUSLÄNDER Ding eingebrockt

In der Bundesregierung ist ein heftiger Streit ausgebrochen, ob und wie der Nachzug ausländischer Kinder begrenzt werden soll.
• aus DER SPIEGEL 28/1982
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Der Haushalt ''83 war glücklich verabschiedet, auf der Tagesordnung stand die Ausländerpolitik. Helmut Schmidt drängte auf schnelle Beschlüsse.

Noch in dieser Woche, meinte der Kanzler letzten Mittwoch, sollten, zusammen mit der Regierungs-Stellungnahme zum Entwurf eines »Ausländerkonsolidierungs-Gesetzes« des Bundesrates, die Eckwerte für eigene Gesetzes-Initiativen beschlossen werden: zur Novelle des Ausländerrechts, dem Familiennachzug und der Rückkehrhilfe. Doch schon nach kurzem Wortwechsel war klar, daß es so fix nicht gehen wird.

Denn an einer heiklen Stelle, dem Nachzug von Ausländerkindern, öffnet sich eine tiefe Kluft zwischen Sozial- und Freidemokraten: Auf der einen Seite stehen der Kanzler und sein Arbeitsminister Heinz Westphal, die für eine Einschränkung sind; auf der anderen Seite Innenminister Gerhart Baum und FDP-Chef Hans-Dietrich Genscher, die Zwangsmaßnahmen ablehnen.

Der Außenminister bemühte sogar die KSZE-Schlußakte. Wie solle er denn gegenüber dem Ostblock noch argumentieren, fragte Genscher, wenn Bonn selber Maßnahmen gegen Familienzusammenführung beschließe. Da lenkte der Kanzler ein: Über solch prinzipielle Fragen werde man gewiß noch ausführlich diskutieren müssen.

Der Streit darüber, wie der Nachzug ausländischer Kinder gesteuert oder begrenzt werden soll, entzweit nicht nur die Bundesregierung. Zusätzlichen Zündstoff legte vorletzte Woche auch noch der SPD-Vorstand.

Zu ihren »Thesen zur Ausländerpolitik« lehnten die Spitzengenossen ein - vom Arbeitsministerium empfohlenes - Nachzugsverbot für über sechsjährige Kinder aus »grundsätzlichen Bedenken« ab. Dafür aber wollen sie die Eltern besonders in die Pflicht nehmen: Wer sich dagegen sträube, seine Kinder »im möglichst frühen Alter, spätestens aber zum Einschulalter« in die Bundesrepublik zu holen, »muß wissen, daß dies in letzter Konsequenz den Verlust seines Aufenthaltsrechtes bedeuten kann« - ganz nach dem Geschmack des Kanzlers.

In der Kommission, die das Papier des SPD-Vorstands erarbeitet hat, war auch dieses Modell umstritten. Rudolf Dressler, Parlamentarischer Staatssekretär im Arbeitsministerium, zu seinem Kommissions-Kollegen, dem Abgeordneten Hugo Brandt: »Da habt ihr uns vielleicht ein Ding eingebrockt.«

Das »Ding« ist der vierte Vorschlag zur Steuerung des Kindernachzugs:

* Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, durch den die jetzt erst für Jugendliche ab 16 Jahren geltende Aufenthaltsgenehmigungspflicht generell eingeführt und der Kindernachzug durch »ermessensbindende Verwaltungsvorschriften« beschränkt werden soll.

* Das Bundesarbeitsministerium will den ausländischen Eltern per Gesetz eine zweijährige Frist geben, in der sie entscheiden müssen, ob sie ihre Kinder nachholen oder im Heimatland lassen. Danach sollen über sechsjährige Kinder nur noch in Härtefällen zu ihren Eltern können.

* Innenminister Baum schließlich hält aus verfassungsrechtlichen und praktischen Erwägungen »starre Altersgrenzen« für »nicht machbar« und überlegt, wie die Eltern »durch Hilfen und Anreize« dazu gebracht werden können, ihre Kinder frühzeitig zu sich zu holen.

Daß etwas getan werden muß, soll das Ausländerproblem nicht außer Kontrolle geraten, darüber sind sich alle Beteiligten einig. Die Zahlen sprechen für sich.

Nach derzeitiger Rechtslage haben rund 300 000 Ehegatten und 600 000 Kinder Anspruch auf Übersiedlung in die Bundesrepublik. Die Hälfte davon S.27 sind Türken. Und gerade diese mit jetzt 1,55 Millionen stärkste Gastarbeiter-Gruppe war es, die in den vergangenen vier Jahren durch verstärkten Familiennachzug - neben einem hohen Geburtenüberschuß - dafür sorgte, daß die Ausländerzahl mit über 4,6 Millionen ihren höchsten Stand erreichte.

Setzte sich diese Entwicklung fort, antwortete die Bundesregierung im Mai auf eine Große Anfrage der Koalitionsfraktionen, »würden die Integrationsschwierigkeiten rein quantitativ ein nicht mehr zu bewältigendes Ausmaß annehmen«.

Eine Problemgruppe ersten Ranges sind jene »Späteinsteiger« genannten jugendlichen Nachzügler, die nur noch kurze Zeit vom deutschen Schulsystem erfaßt werden. An ihnen liegt es, daß fast die Hälfte von derzeit rund 60 000 ausländischen Schulabgängern keinen Hauptschulabschluß erreicht und drei von vier jugendlichen Ausländern ohne qualifizierte Berufsausbildung bleiben.

Sie reihen sich dann ein, so die Bundestagsabgeordnete und Hauptautorin der SPD-Thesen, Herta Däubler-Gmelin, »in den Teufelskreis von Isolierung, Unbehaustheit, schlechter Ausbildung, Arbeitslosigkeit, geringen Chancen und Kriminalität«. Rudolf Dressler: »Die erste Adresse, die sie hier kennenlernen, ist die von Herrn Stingl.«

Fast gleiche Chancen wie ihre deutschen Altersgenossen, das weisen die Statistiken aus, haben Ausländerkinder, wenn sie von Beginn an die deutsche Schule besuchen. Mit einem Vorschlag, den ungehinderten Nachzug künftig auf Kinder unter sechs Jahre zu beschränken, zog das Arbeitsministerium die Konsequenz aus dieser Erkenntnis.

Der Innenminister hat freilich Zweifel, ob Westphals Vorschlag mit Grundgesetz-Artikel 6 ("Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung") vereinbar ist.

Zudem befürchten er und die sozialdemokratischen Gegner des Arbeitsministers einen »gewaltigen Sog« (Hugo Brandt) für Nachzügler während der zweijährigen Übergangsfrist. Wegen der Härtefall-Klauseln würde zudem eine »Flut von Prozessen« (Herta Däubler-Gmelin) auf die Behörden zurollen.

Mit dem SPD-Modell sind Innen- und Arbeitsministerium nicht einverstanden. Baum stößt sich an der Androhung, notfalls den Eltern die Aufenthaltsberechtigung zu verweigern, eine »Sanktion, die auch noch zu spät kommt«. Der Minister: »Ich will doch das Aufenthaltsrecht verfestigen, damit unseren Ausländern endlich eine vernünftige Lebensplanung ermöglicht wird.«

Genau das peilt allerdings auch der SPD-Vorstand an. Wer noch Kleinkinder im Ausland habe, zugleich aber anstrebe, für längere Zeit in der Bundesrepublik zu leben, so die Argumentation, dem sei die Alternative zuzumuten, die Kinder entweder rechtzeitig zu sich zu holen oder zu ihnen zurückzukehren.

Für diese Lösung führt Hugo Brandt auch rechtliche Gründe ins Feld: Im Unterschied zum Westphal-Modell werde kein Grundrecht - das auf familiäres Zusammenleben - verweigert; da es andererseits keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsberechtigung gebe, sei es Sache des Gesetzgebers, vernünftige Bedingungen zur Eingliederung der Ausländer zu formulieren, wie zum Beispiel das Heimholen der Kinder. Brandt: »Wenn das ausreichend normiert ist, schätze ich auch die Chancen von Anfechtungsklagen nahe Null ein.«

Wie der Innenminister, so möchte auch der Außenminister am liebsten auf jede Nachzugsbeschränkung für Ausländer verzichten. Genscher befürchtet nämlich negative Auswirkungen auf die Verhandlungen zwischen der EG und Ankara, in denen Bonn auf eine Regelung drängt, die jeden weiteren Zuzug von Arbeitnehmern aus der Türkei ausschließt. Träte nämlich ab 1986 die Freizügigkeit gemäß dem Assoziierungsabkommen in Kraft, drohe ein Zustrom von mehreren Millionen Türken.

Möglicherweise macht sich der Chefliberale übertriebene Sorgen. Berlins Sozialsenator Ulf Fink jedenfalls stieß vorletzte Woche bei Gesprächen mit Regierungsvertretern in Ankara auf »beachtliche Zustimmung«, als er erläuterte, daß die Eingliederung der jetzt in der Bundesrepublik lebenden Ausländer langfristig nur gelingen könne, wenn ein weiterer Zustrom verhindert werde. Vor diesem Hintergrund wachse in Ankara, fand Christdemokrat Fink, »die Einsicht, daß das mit der Freizügigkeit ab 1986 wohl so nicht machbar sein wird«.

S.26Grundschule Duisburg-Rheinhausen (Ausländer-Anteil: 90 Prozent).*

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