Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?
Diplomatie
In ihrer Nummer 7 schreiben Sie, die Wahl der Verwaltungsdirektoren bedürfe der Billigung des Länderrats. Dies ist - je nach der Auslegung des Wortes »Billigung« - richtig oder falsch. In der Praxis kann natürlich der Verwaltungsrat auf die Dauer nicht gegen den Länderrat regieren, weswegen seine Direktoren des Vertrauens der Länder bedürfen. Das ist eine Sache der Diplomatie. Im engeren, gesetzestechnischen Sinne ist jedoch eine formelle Genehmigung der Direktoren durch den Länderrat nicht erforderlich oder vorgesehen. Die Ernennung durch den Wirtschaftsrat allein bestellt die Direktoren zu ihrem Amt.
Frankfurt/Main
Dr. W. REINHARDT