Döner für die Delinquentin - DER SPIEGEL
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JUSTIZ Döner für die Delinquentin

Phantasievolle Richter schicken junge Neonazis ins Flüchtlingsheim, in die Moschee oder in einen türkischen Imbiss. So skurril die Strafen sein mögen - sie wirken.
Von Dominik Cziesche
• aus DER SPIEGEL 9/2002
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Als sich die 15-jährige Schülerin im Amtsgericht des brandenburgischen Bernau von der Anklagebank erhob, hatte sie eine sehr klare Vorstellung, wie die Sache für sie ausgehen würde: erstens glimpflich, zweitens schnell.

Dass sie auf offener Straße den Arm zum Hitlergruß gestreckt hatte - dafür würde es bestimmt eine ernste Ermahnung geben, dazu wohl eine Stunde Plauderei beim Sozialarbeiter. Mehr nicht. Es war ja das erste Mal, dass sie auffiel.

Doch so leicht kam die Kameradin mit der Vorliebe für armselige Grüße nicht davon. Erst brummte ihr Jugendrichter Andreas Müller, 40, zehn Arbeitsstunden auf, dann gab es Döner für die Delinquentin: Ausgerechnet ins Berliner Multikulti-Viertel Kreuzberg musste sie einen betreuten Tagesausflug machen - Programmpunkte: Moscheebesuch, »interkulturelles Mittagessen«, Gespräch mit jungen Türken.

So skurril das Urteil anmuten mag - das Jugendgerichtsgesetz wünscht sich so genannte erzieherische Maßnahmen ausdrücklich. In der Praxis aber gehören die »Zuchtmittel«, die vor allem bei jungen Ersttätern fruchten sollen, zu den nur selten entdeckten Perlen des Rechts.

Weil unter vielen Juristen die Ansicht verbreitet ist, dass ihr Beruf mit Phantasie so viel zu tun hat wie blassgelb getünchte Gerichtsstuben mit der Villa Kunterbunt, urteilen sie oft nach Schema F: Freispruch, Freiheitsstrafe oder Freizeit streichen. Ein individuelles Paket aus Hilfe und Abschreckung schnüren den Tätern nur wenige Robenträger. Kein Wunder: Im Lehrplan zur Juristenausbildung sind Praxisstunden für Jugendrichter nicht obligatorisch. Oft qualifiziert sich ein Jurist für diesen Posten nur dadurch, dass er selbst Kinder hat.

»Pädagogische Ausbildung findet gar nicht statt«, klagt der Frankfurter Kriminologe Peter-Alexis Albrecht, und sein Kieler Kollege Heribert Ostendorf bemängelt, dass »helfende und betreuende Sanktionen viel zu selten vorkommen«.

Zwar sieht die vom Bundestag derzeit diskutierte Reform der Juristenausbildung Wahlfächer vor, darunter wohl auch das Jugendstrafrecht, aber zu einem Kontakt mit der Klientel muss es auch dann noch nicht kommen. »Manche Kollegen«, stänkert Müller, »sind noch nie bei Rot über die Ampel gegangen, die können sich gar nicht in junge Leute reindenken.«

Tatsächlich hat Müllers Kreativkonzept - erzieherische Hilfe, wo möglich, harte Strafe, wo nötig - die Szene im brandenburgischen Bernau geschwächt, und auch im thüringischen Amtsgerichtsbezirk Sondershausen, wo Richter Christian Kropp, 38, urteilt, hat sich die Zahl der Verfahren gegen Rechte binnen eines Jahres halbiert.

Kropp etwa verhängte im Januar gegen einen 18-jährigen Rechtsausleger, der einen Linken verprügelt hatte, 300 Arbeitsstunden im Flüchtlingsheim. Pöbelt der Halbstarke dort die Asylsuchenden an oder putzt ihre Toiletten nicht mit deutscher Gründlichkeit, wandert er ins Jugendgefängnis. Ein Hamburger Kollege strich einem 17-jährigen HSV-Fan, der im Stadion den Arm zum Gruße streckte, die nächsten sechs Heimspiele. Pünktlich in der Halbzeitpause hat er sich bei der Polizei zu melden. Und Richter Müller schickte einen Gymnasiasten, der in einem türkischen Imbiss randaliert hatte, gar eine Woche in den Jugendarrest. »Ein bisschen Knast schnuppern, damit er weiß, was ihm blühen kann, wenn er sich nicht bewährt.«

Und wenn im Kleiderschrank eines rechten Ultras nur noch Bomberjacken und Lonsdale-Shirts hängen, die er nach einem Urteil Müllers ebenso wenig anziehen darf wie seine Springerstiefel, bittet der Richter schon mal das Sozialamt, zivilere Kleidung für den mittellosen Skinhead zu bezahlen. Das alles mit Billigung höherer Instanzen: Das sächsische Oberverwaltungsgericht stellte schon im März 2000 fest, dass Springerstiefel-Verbote rechtens sind.

Doch manche Juristen murren, was das noch mit klassischer Rechtsprechung zu tun habe; der Frankfurter Hochschullehrer Albrecht sieht gar »lächerliche Mittelschichtspädagogik von Bildungsbürgern« am Werk: »Springerstiefeltragen muss von der Gesellschaft geächtet werden, nicht von der Justiz.«

Immerhin ärgern sich die Neonazis aber über die Urteile. Müller musste schon mal ein Hakenkreuz von den Bänken des Amtsgerichts schleifen lassen - nebst der eingeritzten Beschimpfung »Arschloch Müller«. Und der rechtsextreme Hamburger Anwalt Jürgen Rieger polterte wütend gegen »die Diskriminierung der politisch Rechten. Oder muss ein Dieb Aufsätze über den Sinn des Eigentums schreiben?«

Doch in Deutschland gibt es schlimmere Diskriminierungen als jenen Leseauftrag, den Richter Kropp jüngst einem Neonazi verpasste. Der Freund völkischer Herrenmode, der einen Stofffetzen mit den Initialen der »Leibstandarte Adolf Hitler« auf seine Jacke genäht hatte, muss nun Joachim Fests gut 1200 Seiten dicke Hitler-Biografie durchackern. Damit er sich nicht drücken kann, erwartet der Richter bis April eine detailverliebte Inhaltsangabe - natürlich in schriftlicher Form. DOMINIK CZIESCHE

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