Dollar oder Gold - DER SPIEGEL
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WAFFENKAUF Dollar oder Gold

• aus DER SPIEGEL 37/1956
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Die weltweite Abrüstungstendenz - Bonner Offizielle sprechen etwas schamhaft von »Umrüstung« - beschattet neuerdings auch die Dispositionen beim Einkauf von Waffen und Gerät für die Bundeswehr.

Am vergangenen Wochenende wurden Vorbereitungen für einen Briefwechsel zwischen dem amerikanischen Außenminister John Foster Dulles und dem westdeutschen Botschafter in Washington, Krekeler, abgeschlossen. Mit dem Austausch dieser beiden Schreiben tritt ein neuer Waffen-Vertrag zwischen Amerika und der Bundesrepublik in Kraft, der die Lieferung amerikanischen Kriegsgeräts an Westdeutschland für die Jahre 1957 bis 1960 regelt.

Das interessanteste Merkmal dieser neuen Vereinbarung mit dem mächtigsten und wohlhabendsten atlantischen Bundesgenossen ist die Tatsache, daß die Ära amerikanischer Geschenke an die Bundesrepublik ihrem Ende entgegengeht.

Während Verteidigungsminister Theo Blank in diesem Jahr für die Erstausstattung Waffen und Gerät Im Werte von annähernd vier Milliarden Mark noch leihweise, mithin so gut wie gratis, von den Amerikanern bezieht, muß er sich von 1957 an die Armierung seiner Bundeswehr etwas kosten lassen.

So generös sich Washington zeigte, solange es darum ging, die ersten Kader der Bundeswehr auszustaffieren, so förmlich sind die Amerikaner inzwischen geworden: Sie bieten ihre Waffen nicht mehr als Geschenk an, sondern wollen sie auf streng geschäftlicher Basis verkaufen.

Zu den ziemlich kostspieligen Sicherungen, die Washington von Bonn verlangt, gehören die Bedingungen:

- Bezahlung in Dollar oder Gold.

- Akontozahlung der Bundesregierung in Höhe von mindestens 15 Prozent des Kaufpreises bei Abschluß der Lieferkontrakte.

- Zusätzliche Bürgschaft der Bank deutscher Länder in Höhe von 25 Prozent des Preises aller vertraglich bestellten Waffen und Geräte.

Da der unmittelbare Waffenkauf auf dem amerikanischen Markt für ausländische Interessenten verboten ist, fungiert die amerikanische Regierung jeweils als Zwischenkontrahent zwischen dem amerikanischen Produzenten und dem nichtamerikanischen Kunden.

Die Bonner Rüstungspolitiker haben denn auch durchaus Verständnis dafür, daß sich die Regierung in Washington vor Regreßansprüchen der amerikanischen Lieferfirmen schützen muß, falls Waffen und Gerät, die bei den privaten Lieferanten bestellt wurden, später nicht abgenommen werden sollten. Daß die Amerikaner bei ihrem Waffenkontrakt mit der Bundesrepublik aber gleich doppelte Sicherheit wünschen - 15 Prozent in bar von der Bundesregierung und 25 Prozent als Bürgschaft der Bank deutscher Länder -, hat selbst in Bonn Befremden verursacht.

Doch auch die Bonner Rüstungsfunktionäre sind diesmal mit ungewohnter Zurückhaltung ans Vertrags-Werk gegangen. Die zweite Liefer - Rate amerikanischer Waffen sollte ursprünglich ein Gesamtvolumen von rund sechs Milliarden Mark haben. Nach dem neuen Waffen-Vertrag dagegen sollen nur noch Waffen im Gesamtwert von noch nicht einmal drei Milliarden Mark gekauft werden.

Nach langem Drängen setzten die westdeutschen Unterhändler gegen den anfänglichen Widerstand der Amerikaner sogar ein Rücktrittsrecht von vereinbarten Aufträgen durch.

Die wesentliche Neuerung auf dem westdeutschen Rüstungskalender ist jedoch jener Passus des Waffenvertrages zwischen Washington und Bonn, der die letzten Lieferungen amerikanischer Rüstungsgüter an die westdeutsche Bundeswehr bis zum Jahr 1960 hinausschiebt. Denn nach den Rüstungsplänen, die in Bonn bisher mit soviel Lautstärke verkündet und begründet wurden, sollte die Bundeswehr bereits im Jahre 1958 - Sondertruppen bis 1959 - perfekt bewaffnet und ausgerüstet sein.

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