Doppeltes Recht - DER SPIEGEL
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Doppeltes Recht

• aus DER SPIEGEL 36/1993
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galt nach der deutschen Vereinigung zunächst für Abtreibungen: In der ehemaligen DDR blieb die Fristenregelung bestehen, die einen Abbruch bis drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft erlaubte; in Westdeutschland durfte nur abgetrieben werden, wenn sich Frauen in einer sozialen Notlage befanden oder vergewaltigt worden waren, der Embryo schwere Gesundheitsschäden hatte oder Gefahr für das Leben der Mutter bestand.

Eine Regelung, die gleiches Recht in ganz Deutschland schaffen sollte, wurde im Mai vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Die Karlsruher Richter schrieben fest, der Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen sei rechtswidrig, aber straffrei.

Der Mediziner Hellmund Neuhauser, 37, Oberarzt in der Gynäkologischen Klinik der Hufeland-Kliniken in Weimar, und sein vierköpfiges Ärzteteam lehnen Abtreibungen wegen der unklaren Rechtssituation seither ab. Für Frauen in der 60 000-Einwohner-Kommune Weimar gibt es, einmalig in einer bundesdeutschen Stadt dieser Größenordnung, nun keine Möglichkeit mehr, in ihrem Wohnort einen Abbruch vornehmen zu lassen. Eine zweite Frauenklinik unter evangelischer Leitung hatte Abtreibungen schon zu DDR-Zeiten verweigert.

In einer landesweiten Umfrage prüft das Thüringer Sozialministerium derzeit, ob seit dem Richterspruch noch weitere Kliniken Abtreibungen verweigern. Das Kreiskrankenhaus Pößneck hat sich den Weimarer Ärzten bereits angeschlossen.

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