DR. EUGEN GERSTENMAIER - DER SPIEGEL
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DR. EUGEN GERSTENMAIER

• aus DER SPIEGEL 11/1958
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DR. EUGEN GERSTENMAIER wurde am 25. August 1906 im württembergischen Kirchheim/Teck geboren. Er ist ältestes von acht Kindern einer Handwerkerfamilie, besuchte die Realschule und war von 1920 bis 1929 als kaufmännischer Angestellter vornehmlich in der Textilbranche tätig. 1930 holte er das Abitur nach und studierte Philosophie, Germanistik und evangelische Theologie in Tübingen, Rostock, Zürich und Genf. 1936 promovierte er mit einer Arbeit Über »Kirche und Schöpfung« zum Doktor der Theologie. Ein Jahr später habilitierte er sich an der Theologischen Fakultät der Universität Berlin, wurde durch die Nationalsozialisten jedoch daran gehindert, ein akademisches Lehramt auszuüben. Er trat als Referent in das Außenamt der Deutschen Evangelischen Kirche ein, wodurch er Kontakte zu ausländischen Kirchen bekam, die er auch während des Krieges aufrecht erhielt. Am 20. Juli 1944 wurde er wegen Teilnahme an der Widerstandsbewegung gegen Hitler verhaftet und ins Zuchthaus eingeliefert, aus dem ihn die Amerikaner 1945 befreiten.

NACH DEM KRIEGE leitete er das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen in Deutschland und wurde 1949 für die CDU in den Bundestag gewählt. 1951 mußte das Hilfswerk 100 000 Mark Buße zahlen, weil es steuerrechtliche Vorschriften nicht beachtet hatte. Gerstenmaier schied am 1. Oktober 1951 aus dem kirchlichen Dienst aus. 1953 rückte er auch in den zweiten Bundestag ein, 1954 - nach dem Tode des Bundestagspräsidenten Ehlers - wurde er mit 204 gegen 190 Stimmen zum Bundestagspräsidenten gewählt. Der dritte Bundestag wählte Gerstenmaier am 15. Oktober 1957 für die laufende Legislaturperiode, diesmal mit 437 gegen 54 Stimmen, erneut zu seinem Präsidenten.

EIN FRIEDENSVERTRAG Deutschlands mit seinen ehemaligen Kriegsgegnern kam bisher nicht zustande, weil die Sowjet-Union freie Wahlen für eine gesamtdeutsche Nationalversammlung nur zulassen wollte, wenn vorher in einem Friedensvertrag der politische und militärische Status des wiedervereinigten Deutschlands festgelegt sei. Bei den Verhandlungen sollte Deutschland paritätisch von der Bundesregierung und der kommunistischen Sowjetzonenregierung repräsentiert werden. Die Westmächte dagegen forderten im Einvernehmen mit der Bundesregierung, nur eine aus freien Wahlen hervorgegangene Regierung solle über einen Friedensvertrag verhandeln und ihn annehmen. - Die Westmächte und die Bundesrepublik haben bisher verlangt, der Friedensvertrag dürfe dein vereinigten Deutschland nicht verbieten, nach feinen Wünschen Bündnisse einzugehen. Die Sowjet-Union verlangte dagegen, ein Friedensvertrag müsse Deutschland verbieten, sich einem antisowjetischen Block anzuschließen. Deutschland solle - etwa im Rahmen eines Sicherheitssystems - eine Mittelstellung mit begrenzter Bewaffnung einnehmen. Unter diesem Vorbehalt erklärten die Sowjets sich 1952 bereit, die inneren Verhältnisse Deutschlands von einer frei gewählten Regierung bestimmen zu lassen. Seit 1952 haben sie allerdings immer neue Forderungen angemeldet, die bestimmte wirtschaftliche und soziale Zustände des Ulbricht-Staates, die sogenannten »sozialistischen Errungenschaften«, für die jetzige Sowjetzone auch nach der Wiedervereinigung sichern sollen.

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