Umwelt Dringender Bedarf
In seinen Bundestagsreden und politischen Erklärungen billigt Bundesumweltminister Klaus Töpfer dem Schutz von Natur und Umwelt einen hohen Stellenwert zu. Auf Kongressen sieht er gern den »Naturschutz in der _(* In Rechlin; Rodung für ein Seehotel ) _(und eine Freilichtbühne. ) Offensive«. Und schon Ende 1987 - kaum im Amt - versprach Kohls Mann ein schärferes Naturschutzgesetz und eine »Trendwende«.
Fünf Jahre danach wartet die inzwischen vergrößerte Republik noch immer auf die Töpfersche Wende zum Besseren: Der Umweltminister, Meister im Ankündigen, schiebt die Gesetzesnovelle Jahr für Jahr vor sich her. Wenn sie schließlich kommt, wird von den hehren Ansprüchen früher Jahre kaum etwas übriggeblieben sein.
Dafür hat sich das Kabinett etwas ganz anderes ausgedacht: Um den Aufschwung in den neuen Bundesländern endlich spürbar voranzubringen, werden Umwelt- und Naturschutz erheblich eingeschränkt. Vor allem der Wohnungsbau soll ohne Rücksicht auf die lästigen Naturbelange angekurbelt werden. Viele der Einschnitte sollen auch in der alten Bundesrepublik gelten.
Bonner Trendwende. Rechnete Bundeskanzler Helmut Kohl in seiner Regierungserklärung Anfang 1991 den Schutz von Natur und Umwelt »zu den größten Herausforderungen der neunziger Jahre«, so gerät der gleiche Schutz jetzt zum »Investitionshemmnis«. Wenn etwas nicht läuft, sind allzu viele grüne Bedenken schuld; da darf man nicht zimperlich sein.
Im Eilverfahren sollen bis zum Frühjahr acht Gesetze und zwei Verordnungen geändert werden. Kommt das »Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz« samt Anhang wie vorgesehen durch Bundestag und Bundesrat, gelten in der Bundesrepublik ganz neue - so klare wie durchsichtige - Spielregeln im Umgang zwischen Wirtschafts- und Umweltinteressen: *___Raumordnungsverfahren, mit denen der Staat die ____Grundlagen für die Nutzung ____und Bebauung eines Gebietes ordnet und festlegt, werden ____radikal verkürzt. Im Osten sollen sie ganz wegfallen, ____wenn »bedeutsame Investitionen unangemessen verzögert ____würden«; *___die Bürgerbeteiligung bei den Planungen wird künftig ____eingeschränkt, die Fristen werden verkürzt. Öffentliche ____Erörterungstermine, bei denen Bürger kritische Fragen ____zu Bauvorhaben stellen können, werden durch Änderung ____des Planungsrechts weitgehend vermieden; *___der Katalog der Anlagen, deren Bau nach dem ____Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt werden muß, ____wird »gründlich überarbeitet und ausgedünnt« (Töpfer). ____Pkw-Waschstraßen etwa fallen ganz heraus, andere ____Anlagen können ohne Bürgerbeteiligung genehmigt werden; *___der Rechtsweg wird in den neuen Ländern für die ____nächsten fünf Jahre drastisch eingeschränkt. Gegen ____Bebauungspläne können Bürger nicht mehr klagen, bei ____Klagen gegen Industrie- und Gewerbebauten soll künftig ____eine Tatsacheninstanz ausreichen, ein automatischer ____Baustopp fällt weg; *___Bauvorhaben in den neuen Ländern erzwingen in den ____nächsten fünf Jahren auch bei Eingriffen in die Natur ____keine der sonst obligatorischen Ausgleichsmaßnahmen; in ____der Alt-Republik gilt der Zwang nicht mehr für bereits ____bebaute Ortsteile.
Die Kapitulation vor dem hemmungslosen Wirtschaftsankurbeln sucht sich der gebeutelte Umweltminister schönzureden: Ohne das Bonner Hauruck-Verfahren drohe eine »ökologische Selbstblockade«.
Seine liberale Ressort-Kollegin Irmgard Schwaetzer sieht das bei ihrem Kampf für einen »schlanken Staat« nicht ganz so nebulös. Die Bauministerin in klarer Einschätzung der geänderten Machtverhältnisse: »In den achtziger Jahren war es dringend erforderlich, das Bewußtsein für die Endlichkeit der Natur zu fördern und umzusetzen.« Von nun an gelte, daß ein »dringender Bedarf« etwa an Bauland Vorrang habe, um den Wohnungsmangel zu beheben.
Solche Erkenntnisse lassen die Naturfreunde Böses ahnen. Als »Rückfall in die umweltpolitische Steinzeit« haben Hubert Weinzierl und Jochen Flasbarth, Chefs des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschlands (BUND) und Naturschutzbund, den Bonner Vorstoß kritisiert. BUND-Geschäftsführer Onno Poppinga warnte die Regierung davor, die Umweltpolitik »zum Steinbruch zu machen, aus dem jeder das Stück herausbrechen darf, das ihn stört«.
Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten nennt die Gesetzesinitiative schlicht »einen Angriff auf die Umweltqualität und ein Desaster«. Die Betroffenen ärgert besonders, daß ökologische Errungenschaften schuld sein sollen an allem Übel.
So hat Frau Schwaetzer das »Vorrecht des Naturschutzes« als Ursache dafür ausgemacht, daß Bauland fehle, was wieder das »entscheidende Nadelöhr« bei Neubauten sei. Auch CSU-Innenminister Edmund Stoiber, in Bayern für den Wohnungsbau zuständig, fordert scharf: »Diese Bewußtseinslage müssen wir ändern.«
Sein eigenes Ressort in München weiß es besser. Im Freistaat, so hat das Bayerische Innenministerium 1991 festgestellt, sind rund 380 Millionen Quadratmeter Bauland ausgewiesen. Genug, meint Jürgen Busse vom Bayerischen Gemeindetag, um 930 000 Wohnungen darauf zu bauen: »Aber die Eigentümer sitzen eben auf ihren Plätzen.«
Der Grund ist einfach; und nicht immer ist die Explosion der Baupreise schuld: Weil die Grundsteuer so unverhältnismäßig niedrig ist, lohnt es sich eher, mit den Grundstücken zu spekulieren oder sie für Kinder und Enkel in Reserve zu halten, als darauf zu bauen. Den Schwaetzer-Versuch, das Problem durch höhere Steuern zu lösen, hat Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU) abgeblockt.
So bleiben in den Innenstädten viele Baulücken leer, horten Banken und Versicherungen wertvolle Grundstücke. Die Rechnung hat der SPD-Abgeordnete Otto Reschke aufgemacht: Für ein durchschnittliches Baugrundstück von 500 Quadratmeter Größe muß der Eigentümer bei einem durchschnittlichen Verkehrswert von 70 500 Mark im Schnitt 88,50 Mark Grundsteuer im Jahr bezahlen. Dagegen kann er bei einer Wertsteigerung von fünf Prozent im Jahr mit einem Plus von 3525 Mark rechnen.
An die Bodenspekulanten möchte sich die Bundesregierung allerdings schon aus traditioneller Rücksicht nicht heranwagen. Sie beschneidet lieber Umwelt- und Naturschutz.
Bonn riskiert dabei einen Verfassungskonflikt mit den Ländern. Um den Erfolg der Blitzaktion zu sichern, soll das Bundesnaturschutzgesetz dauerhaft geändert werden. Der neue Paragraph 8 erlaubt Gemeinden, im Innenbereich auf ökologische Ausgleichsmaßnahmen zu verzichten.
Diese Gesetzgebungskompetenz steht dem Bund gar nicht zu. Nach dem Grundgesetz ist das Naturschutzrecht Ländersache, der Bund darf nur den Rahmen festlegen. Gegen die Bonner Amtsanmaßung könnte zum Beispiel das rot-grüne Hessen, daß sehr weit reichende Schutzvorschriften hat, die Verfassungsrichter in Karlsruhe anrufen.
Diesen Fehler an ihrem Vorhaben haben die Bonner Aufschwungplaner noch gar nicht bemerkt.
* In Rechlin; Rodung für ein Seehotel und eine Freilichtbühne.