AFFÄREN Dünger geschaufelt
Gemächlich rollte das Isabella-Coupe durch den Odenwald zum Landespolizeiposten Heppenheim. In kurzem Abstand folgte ein Streifenwagen. Als sich zwischen Krumbach und Fürth eine Nebelwand über die Straße legte, trat der Isabella-Fahrer das Gaspedal durch und hängte die Funkstreife mühelos ab.
Mit dieser Flucht am Nachmittag des 14. Februar 1961 versuchte der Kaufmann Friedrich Walter aus Wahlen im Odenwald den Folgen einer Manipulation zu entgehen, die sich in der Anklageschrift der Mannheimer Staatsanwaltschaft als »Betrug und Urkundenfälschung« liest. »Walter«, sagt Erster Staatsanwalt Hans Kuwert, »hat es fertiggebracht, sich vom Finanzamt Mannheim 1,14 Millionen Mark Steuern, die er nie bezahlt hat, rückvergüten zu lassen.«
Während Walter, den die Mannheimer Justiz drei Tage nach seiner Flucht wieder einfing, jede Unredlichkeit weit von sich weist, glaubt Kuwert einen Sünder gefaßt zu haben, der mit einem neuartigen Trick den Staatssäckel um eine runde Million erleichtert hat.
Walter hatte in Mannheim die Firma »Eurimpex« betrieben, mit Wandplatten, Eisenrohren und Düngemitteln gehandelt, Kompensationsgeschäfte mit dem Ostblock gemacht und seine Waren bis nach Spanien geliefert. Im Oktober 1956 jedoch, so sagt die Anklage, habe der Kaufmann ein System ausgeklügelt, mit dem er - ohne geschäftliches Risiko - mehr Geld zu verdienen gedachte. Walter nutzte die Bestimmung aus, daß Exporteure vom Finanzamt auf Antrag eine Umsatzsteuer-Rückvergütung von 5,68 Prozent des Rechnungswerts erhalten, wenn sie Inlandsware ins Ausland verkaufen.
Bei dieser Methode - die praktisch einer staatlichen Export-Subventionierung gleichkommt - zahlen die Exporteure selbst keine Umsatzsteuer (die bereits vom Produzenten der Ware bezahlt und auf den Preis aufgeschlagen worden ist). Da diese Steuer den Exporteuren jedoch rückvergütet wird, können sie die Ware im Ausland preisgünstig anbieten.
Laut Anklageschrift ließ Walter nun von verschiedenen Druckereien Briefbogen mit imposanten Firmenköpfen, (Schiffs-)Konnossemente* und andere Papiere herstellen, mit deren Hilfe sein Vier-Mann-Büro alsbald einen regen Briefverkehr entfaltete: Er erfand Exportgeschäfte mit Düngemitteln, die ihm bereits für das Jahr 1956 eine Steuerrückzahlung von 122 000 Mark einbrachten. 1957 steigerte Walter sein
- vorgebliches - Exporttempo und bekam vom Finanzamt Mannheim 299 355 Mark.
1958 schaufelte Walter den Kunstdünger gleich tausendtonnenweise über die Bundesgrenzen und 420 000 Mark Steuerrückzahlung in die eigene Kasse.
1959 ließ das Geschäft nach, der Staat brauchte dem Walter nur noch 256 000 Mark zu zahlen,
1960 schließlich versiegte die Quelle nahezu: Kümmerliche 41 000 Mark flossen noch in Walters Tasche.
Der angebliche Versand agrarfördernder Wirkstoffe hörte bald ganz auf, jedoch keineswegs, weil man Walters Trick auf die Spur gekommen war. Die Devisenprüfer glaubten vielmehr, Walter habe Transitgeschäfte gemanagt, für die er keine Umsatzsteuerrückvergütung beanspruchen durfte.
Eines der Walterschen Scheingeschäfte sah nämlich so aus: Eine Schweizer Firma lieferte Waren in die Sowjetzone und mußte dafür als Kompensation Düngemittel der Leuna-Werke hereinnehmen. Walter kaufte diesen Kunstdünger auf, aber nicht direkt von den Schweizern, sondern über einen als Vorlieferanten deklarierten Strohmann in Ludwigshafen, so daß der Leuna -Dünger steuerlich gesehen als Inlandsware ausgegeben werden konnte.
Als den Mannheimer Finanzgewaltigen schließlich aufging, daß sie fleißig Exportprämien für ostzonale Leuna-Erzeugnisse auf Walters Tisch blätterten, machten sie dem Unfug ein Ende. Walters eigentlichen Trick hatten sie noch gar nicht erkannt: Der Leuna-Export existierte nur in den Geschäftsbüchern seiner »Eurimpex«.
Erst bei eingehendem Studium dieser Literatur stießen die Steuerprüfer auf erstaunliche Einzelheiten: Walter hatte Düngemittel von zwei badischen Firmen in Wehr bezogen, von denen die eine, »Ciba«, gar keinen Kunstdünger verkaufte, während die zweite Firma, »Düngechemie«, ihr Dasein lediglich in Briefköpfen der Walter-Korrespondenz führte.
Die Direktoren der Londoner Spedition Leighton and Shipping, die angeblich Walters Exporte in Hamburg verlud und nach Belgien transportierte, hörten von dieser Geschäftsbeziehung erst, als eine Anfrage des Mannheimer Staatsanwalts eintraf. Walter hatte die Dienste der Briten ebenso phantasievoll ersonnen wie die Existenz der deutschen Agentur Stelp und Leighton in Hamburg, mit deren Stempel er seine gefälschten Konnossemente schmückte.
Auch die von Walter angeführten Frachter erwiesen sich als Geisterschiffe. Staatsanwalt Kuwert: »Einige Schiffe dampften zum Zeitpunkt des angeblichen Ladetermins irgendwo vor der argentinischen Küste, andere hatten gar nicht die Kapazität, um die von Walter deklarierte Ladung fassen zu können, und bei einigen Schiffen fanden wir schließlich heraus, daß sie schon längst verschrottet worden waren.«
Wo die 1,14 Millionen Mark geblieben sind, die Walter vom Finanzamt kassierte, konnte Staatsanwalt Kuwert bislang nicht ermitteln. Lediglich 300 000 Mark Vermögenswerte wurden bei der inzwischen in Konkurs gegangenen »Eurimpex« sichergestellt. Haus und Grundstück im Odenwald sind vor dem staatlichen Zugriff sicher, beides gehört der Frau des Angeklagten.
Dazu Walter, der zur Zeit zuckerkrank im Gefängniskrankenhaus Hohenasperg bei Ludwigsburg liegt: »Ich kann jetzt nichts sagen. Ich bin krank.«
Die beiden Polizisten vom Landespolizeiposten Heppenheim, die Walter am 14. Februar entkommen ließen, wußten nicht, auf welch »kostbaren Vogel« (Staatsanwalt Kuwert) ihre Mannheimer Kollegen warteten. Für sie war Walter ein honoriger Geschäftsmann, der intime Beziehungen zu Saudi-Arabiens König Ibn Saud pflegte und dessen elfjährige Tochter Sylvia einen von deutschen Boulevardblättern bewunderten Kinderflirt mit Ibn Sauds zwei Jahre jüngerem Lieblingssohn Maschhur unterhielt. So konnte Walter die beiden Streifenfahrer, die den Kaufmann in Gewahrsam bringen sollten, leicht überreden, ihn im eigenen Wagen vorwegfahren zu lassen.
Vor einer Bestrafung sind die beiden Polizisten allerdings sicher. Bei dem Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Gefangenenbefreiung, das Darmstadts Oberstaatsanwalt Dr. Hofmann gegen sie einleitete, stellte sich heraus, daß die beiden Heppenheimer dem »Eurimpex«-Boß von dem Haftbefehlpflichtwidrig - keine Kenntnis gegeben hatten. Sie hatten lediglich gesagt, sie müßten Walter »zwecks Klärung einer Angelegenheit« zur Polizeistation mitnehmen.
Rechtlich gesehen war Walter mithin kein Gefangener, als er den Beamten davonfuhr. Sagt Dr. Hofmann: »Es klingt ein bißchen merkwürdig, aber gerade weil die beiden Polizisten pflichtwidrig gehandelt haben, können sie nicht wegen Gefangenenbefreiung bestraft werden.«
* Urkunden über den Wert der Schiffsladung.
Kaufmann Walter (2. v. l.), Tochter Sylvia (l.), Saud-Sohn Maschhur (2. v. r.): Geisterflotte unterwegs