Dunkle Geschäfte - DER SPIEGEL
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SCHWEDEN Dunkle Geschäfte

Die Bürger keines anderen Landes sind in so vielen elektronischen Dateien erfaßt wie die Schweden. Und einen persönlichen Datenschutz gibt es praktisch nicht. *
• aus DER SPIEGEL 22/1983
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Das Angebot eines Stockholmer Versandhauses richtete sich an fast 24 000 Schweden: Per Brief offerierte das Unternehmen eine besonders günstige Schallplatte mit polnischen Volksliedern. Die Adressaten waren durchweg polnischer Herkunft, doch alle schwedische Staatsbürger.

Etlichen Neu-Schweden mißfiel, so gezielt umworben zu werden; sie beschwerten sich bei der »Daten-Inspektion« in Stockholm, dem vor zehn Jahren eingerichteten staatlichen Datenschutzamt. Dessen Nachforschungen jedoch ergaben bald, daß die Werbeaktion keinen Mißbrauch persönlicher Daten darstellte.

Die Versandfirma hatte nämlich Namen und Anschriften der Ex-Polen ganz legal gekauft - von einem Tochterunternehmen des Zentralfinanzamtes in Stockholm. In dessen Computern sind nicht nur die Angaben zu Einkommen und Besteuerung aller Bürger, sondern auch Daten über Familienverhältnisse und bei Einwanderern selbst die frühere Nationalität gespeichert. Alle Informationen werden vom Finanzamt auf Wunsch an Privatleute verkauft.

»Wir bezweifeln«, meint Simon Corell, Abteilungsleiter des Datenschutzamtes, »daß die geschäftsmäßige Weitergabe nicht gegen die Verfassung verstößt.« Aber es bleibt bei Zweifeln. Denn schon im Jahr zuvor hatte Corells Behörde einen vergleichbaren Datentransfer untersucht: »Wir mußten feststellen, daß wir dagegen nichts unternehmen können.«

Im einstmals gepriesenen skandinavischen Musterland Schweden wird persönlicher Datenschutz ganz klein geschrieben, stellen sich die computerisierten Personenregister aller Bevölkerungsgruppen als bequemer Selbstbedienungsladen dar - für private wie staatliche Schnüffler.

Die Schnüffelei wird recht leicht gemacht, da die schwedische Bevölkerung nach Expertenmeinung heute gründlicher und vollständiger auf Datenträgern erfaßt ist als irgendein anderes Volk. Rund 60 000 elektronische Personenregister gibt es im ganzen Land, schätzt Jan Freese, Chef des Datenschutzamtes.

Es werden ständig mehr. Denn im Juli vergangenen Jahres hob die Stockholmer Regierung den bis dato bestehenden Zwang für Privatunternehmen auf, vor der Einrichtung einer »gewöhnlichen Personenkartei« die Genehmigung des

Datenschutzamtes einholen zu müssen. Freese: »Seither genügt eine kurze Mitteilung an uns.« Das Datenschutzamt selbst hatte darum gebeten, die Genehmigungspflicht aufzuheben - es war einfach überfordert.

Durch diese Entlastung nun meint die Daten-Inspektion, sich besser auf ihre »Hauptaufgabe konzentrieren« zu können: die Nutzungsüberwachung der gut 3000 »behördlichen Personenregister«, in denen Bürgerangaben gespeichert sind - über »Krankheiten, Verbrechen und Vergehen, Trink- und Rauschgiftsucht, Sozialhilfe-Bezüge, Religionsbekenntnis und so weiter«.

Solche umfangreichen Dateien dürfen von Privatunternehmen nicht angelegt werden, und Behörden benötigen dazu die Genehmigung des Datenschutzamtes. Vor allem aber hat das Amt ein Vetorecht, wenn Behörden ihre Computer untereinander koppeln und Daten austauschen wollen.

Doch dieser lobenswerte Grundsatz ist in Schweden Theorie - angebliches Staatsinteresse geht allemal vor Persönlichkeitsschutz.

So wies die Regierung Ende vergangenen Jahres einen Protest des Datenschutzamtes brüsk zurück: Die südschwedische Gemeinde Halmstad durfte ungehindert die Computerinformationen ihres Sozialamtes mit denen der Reichsversicherungsanstalt vergleichen - gefahndet wurde damit nach Eltern, die sich durch unterschiedliche Einkommensangaben niedrige Kindergartenbeiträge erschlichen haben könnten.

Freese: »Solche Computer-Kontrollen gefährden den Rechtsstaat. Sie drehen die Beweislast um, denn nun muß der Bürger beweisen, daß eine Angabe über ihn möglicherweise falsch und er mithin unschuldig ist.«

Das Mißtrauen der schwedischen Behörden, vor allem der Finanzämter, gegenüber dem Bürger ist groß, um so intensiver wird der einzelne durchleuchtet. Jeder ordentliche, gesetzestreue und unverheiratete Schwede ist, wie Datenschützer Freese weiß, in »mindestens 100 staatlichen und kommunalen Dateien erfaßt. Ist er etwas weniger ordentlich, weniger gesetzestreu und verheiratet, so ist er leicht dreimal öfter elektronisch verbucht.«

Derzeit plant die Reichsversicherungsanstalt eine Säuberungsaktion unter Schwedens Rentnern: Sie stehen im Verdacht, mit frisierten Einkommens- und Vermögensangaben vergangenes Jahr Mietbeihilfen in Höhe von 125 Millionen Kronen (41,3 Millionen Mark) erschwindelt zu haben.

Dazu wird die Versicherung ihre Computerangaben über alle 700 000 Rentner, die Mietbeihilfen bekommen, mit den elektronischen Dateien etlicher anderer staatlicher und kommunaler Behörden vergleichen.

Solche Überprüfungen wirken schon wie eine Jagd. Aber lauter Protest dagegen erhebt sich nicht in Stockholm. Mehr noch: Das Finanzamt, die »Vogtei der Krone« (öffentliche Schuldeneintreiber) und die Krankenversicherung etwa brauchen sich bei ihren Schnüffeleien nicht allein auf behördliche Amtshilfe zu stützen - alle gewünschten Informationen über die Schweden liefern ihnen im Computerverbund private wie öffentliche Arbeitgeber.

Jeder Arbeitnehmer in Schweden hat seiner Firma oder Dienststelle weit über 100 Angaben zur Person zu machen, die ausnahmslos elektronisch gespeichert werden.

Das reicht von Namen und Adressen bis hin zu Kreditschulden einschließlich Zinssatz, von Vereinsbeiträgen und eventuellen Alimenten bis zu Fremdsprachenkenntnissen, von Krankentagen bis zur Zahl der Röntgenuntersuchungen und Impfungen.

Diesen »gigantischen Informationsspeicher« (Freese) können Behörden jederzeit anzapfen; Widerstand dagegen ist von privater Seite äußerst selten, und wenn, dann nur kurz und mehr symbolisch.

Doch das ist Schwedens Politikern und Beamten noch nicht genug. Auf dem Weg zur totalen Verdatung der Bürger fordern - und erhalten - sie immer neue Computer-Dateien. 1984 etwa wird »Basun« in Betrieb genommen, ein Großregister mit Daten über alle schwedischen Firmen, vom Großkonzern bis zum Einmannbetrieb.

»Basun« geht auf einen Antrag der sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten Anita Johansson zurück: Allen Unternehmern im Land soll künftig ein Ausweis ausgestellt werden, der verbürgt, daß der Inhaber »keine Schwarzarbeiter

beschäftigt oder dunkle Geschäfte macht«.

Unternehmer, denen der Ausweis verweigert wird, weil sie etwa in Streit mit dem Finanzamt liegen, sollen damit automatisch von allen öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Und: Private Kunden, die etwa einen Maler ohne Ausweis ihr Wohnzimmer tapezieren lassen, sollen, wenn ertappt, dessen Arbeitgeber- und Sozialabgaben wie auch Steuern bezahlen und zusätzlich mit einem Bußgeld bestraft werden.

»Es ist wünschenswert, daß unseriöse Unternehmen identifiziert und ihnen ihre unlautere Tätigkeit erschwert werden kann«, meint die Abgeordnete Johansson.

Ein fast gleichlautender Antrag zur Kontrolle aller Gastronomen, Kneipenwirte und Hoteliers liegt derzeit dem Stockholmer Stadtrat vor.

Datenschützer Freese ist entsetzt: »Wir sind bald eine Überwachungsgesellschaft, wenn wir dagegen nicht energisch vorgehen. Wir sind auf dem besten Weg, jede Einsicht in die Beschlüsse und den Betrieb der Behörden und damit unser demokratisches Fundament zu verlieren.«

Doch es kommt noch ärger: Die Stockholmer Regierung hat ein »Kontokarten-Komitee« beauftragt, die Kontrolle von 37 Banken, Kreditinstituten und Kaufhäusern, die Kreditkarten ausstellen, vorzubereiten.

Das Ziel: Durch Vernetzung der Computer der Kreditkartenaussteller mit dem Riesenregister des staatlichen Statistischen Zentralamtes will das Komitee unter Vorsitz des Justiz-Ministerialdirektors Peter Westerlind die Kauf- und Konsumgewohnheiten von - vorerst - 15 000 schwedischen Bürgern studieren.

Dann wird festgehalten, wann der einzelne Urlaub macht und wieviel er dafür ausgibt, in welchen Geschäften er bevorzugt einkauft, welche Restaurants und Bars er besucht.

Anhand der von Computern ausgedruckten und also gespeicherten Rechnungen können aber auch Schnüffler der Sozialämter leicht ermitteln, wie viele Schnäpse und Biere ein Barbesucher zu welcher Uhrzeit bestellt hat. Und bei behördlich festgestellter Trunksucht kann Zwangseinweisung in eine Anstalt verfügt werden.

Oder: Der Inhaber etwa einer Master-Charge-Kreditkarte könnte demnächst vor der Frage der Steuerfahndung stehen, welche und wessen Dienste er mit dem Kauf eines Pelzmantels für 35 000 Kronen abgegolten habe und wie er sich das überhaupt leisten könne. Laut Steuererklärung verdiene er jährlich nur 70 000 Kronen netto. Überdies sei der Pelz laut elektronischer Quittung Größe 36, seine Ehefrau aber habe nach Angabe eines anderen Computers die Konfektionsgröße 42.

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