POLIZEI Echt so, ehrlich
Die Stimmung im Innenausschuß des Bundestages verdüsterte sich zusehends. Undurchschaubar sei die Angelegenheit, stöhnten die Abgeordneten, Gesetze würden verletzt, Bestimmungen permanent mißachtet - und obendrein trage keiner wirklich die Verantwortung.
Vom Staatsschutz war die Rede. Den Volksvertretern lag ein vertraulicher Prüfbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten vor, Ergebnis einer Kontrolluntersuchung bei der Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamtes (BKA). Am Anfang fanden die Prüfer acht lobende Sätze für ein »hohes Maß an Aufgeschlossenheit«. Der Rest - bis Seite 41 - war vernichtende Kritik.
Öffentlich beklagte sich Bonns oberster Datenschützer Alfred Einwag, 60, Ende letzter Woche, die Reaktion des Bundesinnenministeriums auf seine Kritik am polizeilichen Staatsschutz sei »nicht befriedigend«. Intern fiel die Schelte deftiger aus. Datenschützer und eingeweihte Abgeordnete erahnten erstmals das volle Ausmaß der Gefahren, die drohen, wenn die Regierungskoalition die schon herrschende Praxis gesetzlich billigt.
Heikelster Punkt des Sündenregisters ist eine Datei, die bei Datenschützern schon vor ihrer Einführung Anfang 1986 Argwohn ausgelöst hatte: die »Arbeitsdatei PIOS* Innere Sicherheit«, kurz Apis. Das detaillierte Datenwerk, von Bund und Ländern gemeinsam unterhalten, erfaßt nach Schätzung von Experten fast 33 000 Personen. Allein im letzten Jahr stieg die Zahl der gespeicherten Bürger um rund 20 Prozent.
Der wuchernde Staatsschutzspeicher, eine Fortentwicklung der früheren Terroristen-Datei, enthält Beschuldigte und bloß Verdächtige, gefährdete und auch »andere Personen«. Neben umstürzlerischem Tun wie Hochverrat, Sabotage oder Bildung einer terroristischen Vereinigung berechtigen auch »andere Straftaten« zur Speicherung in Apis - etwa »wegen des Motivs des Täters«. So werden auch bloße Sachbeschädigungen als staatsfeindlich gebucht, wenn die Polizei den Tätern unterstellt, daß sie so gesonnen sind.
Tatsächlich stellten die Datenschutzprüfer fest, daß diese Klausel von den Kriminalämtern weidlich genutzt wird. Über 80 Prozent der eingespeisten Fälle sind »andere Straftaten«. Der Rest wirklicher Staatsschutzdelikte bestand überwiegend aus Verunglimpfungen und dem Herzeigen verfassungsfeindlicher Symbole. »Aus irgendeiner Fitzelhandlung«, klagt der FDP-Bundestagsabgeordnete Burkhard Hirsch, werde eine Bedrohung der inneren Sicherheit abgeleitet: »Das genau ist eine Gesinnungsdatei.«
Zur Illustration führten die Prüfer einige Delikte von Demonstranten auf, die als Staatsfeinde gespeichert wurden:
30 Teilnehmer einer Sitzblockade vor einer Bielefelder Müllverbrennungsanlage, die vor den Gefahren des Seveso-Gifts Dioxin warnten und die Stillegung der Anlage forderten;
180 Blockierer, die im rheinlandpfälzischen Hasselbach gegen Marschflugkörper protestierten;
ein Einzeltäter, der das Fällen einer alten Weide durch den Nachbarn mit einer Sprühparole »Tree Killer« an Hauseingang und Auto rächte.
Eine interne Aufstellung belegt, daß in Apis neben zahlreichen Fällen von Beleidigung und Nötigung auch 12 276 Sachbeschädigungen eingespeist waren, zu einem erheblichen Teil, so meinen die Prüfer, Bagatellen wie »wildes Plakatieren«. Insgesamt sind nach ihrer Schätzung drei Viertel aller registrierten Straftaten »eher leichterer Natur«.
Die »Querschnittskontrolle« der Bundesdatenschützer ergab, daß neben Volkszählungs-Gegnern, Demonstranten und Parolensprühern auch andere auffällige Bürger Apis-registriert sind: betrunkene Fußballfans, die im Stadion »Sieg Heil« riefen; ein Österreicher, der Bundeskanzler Helmut Kohl den Besuch einer Trachtenkapelle in Oggersheim anbot; ein Wichtigtuer, der an der Pforte der Villa Hammerschmidt einen ungedeckten Scheck für die Dritte Welt loswerden wollte.
In solch skurrilen Fällen sagte das Bundesinnenministerium eine Löschung zu, ansonsten aber gaben die Beamten von Minister Friedrich Zimmermann (CSU) nicht nach. Empörte Abgeordnete wurden mit der Belehrung abgespeist, jeder Terrorist habe schließlich mal klein angefangen. Wolfgang Schreiber, Chef von Zimmermanns Polizeiabteilung, überraschte den Datenschützer Einwag mit der saloppen Mitteilung, die hohe Zahl der »anderen Straftaten« sei »nicht überraschend«. Sie bestätige vielmehr, daß sich Staatsschutzkriminalität nur zum kleineren Teil in den »klassischen« Delikten zeige, der Auffangtatbestand also »zwingend geboten« sei.
Die massive Abwehr hat einen simplen Grund. Das Innenministerium will endlich eines der Lieblingsprojekte Zimmermanns, das Paket der sogenannten Sicherheitsgesetze, vorantreiben - Gesetze, die eben jene Praktiken auf eine rechtliche Grundlage stellen sollen, die von den Datenschützern so einhellig kritisiert werden. Nach dem Wahlerfolg der Republikaner in Berlin will der CSU-Minister dem rechten Rand der Unionswähler Entschlossenheit demonstrieren.
Insgeheim werden die Staatsschützer sogar angeleitet, Kleinigkeiten zu verwerflichen Straftaten aufzublasen. Als »Beispiel dafür, daß sie wirklich nichts gelernt haben«, wertet Hamburgs Datenschutzbeauftragter Claus Henning Schapper ein internes Merkblatt für die Apis-Speicherung. Danach gelten schon ein Wohnsitz in der Hamburger Hafenstraße, die »Bekleidung« bei Demonstrationen oder »Szenenkontakte« als ausreichende Indizien für Staatsfeindlichkeit.
Ein Apis-Handbuch zur Personenbeschreibung vermerkt, was alles über Personen gespeichert werden soll - körperliche Merkmale wie »aufgedunsen«, »kränklich« oder »picklig«, auch Tätowierungen, Stimme, Mundart und Fremdsprachen. Besonders detailliert wird die Beschreibung der Kleidung ("geckenhaft«, »konservativ«, »ungepflegt"), des Typs ("Buchhaltertyp«, »Intellektueller«, »Playboy«, »Punker") und des Verhaltens ("aalglatt«, »mit Genuß rauchen«, »Schürzenjäger«, »Zupfen an Kleidung") vorgegeben.
Per »Sondervermerk« können weitere »ergänzende Angaben« hinzugespeichert werden. Beispiel aus der polizeilichen »Arbeitsanleitung": »Besondere Liebhabereien: Waffensammler, Bastler; Auffällige Schreib- und Sprechgewohnheiten: häufig wiederkehrende Redewendung, z. B.: ,das ist echt so, ehrlich!'; Gesichtsform: Nußknacker; Frisur: ,Irokesenschnitt'.«
Solche Beschreibungen, rügen die Datenschützer in ihrem Prüfbericht, griffen »besonders intensiv in das allgemeine Persönlichkeitsrecht« ein. Zumal in Apis unterschiedslos auch »andere Personen« erfaßt werden, die in verdächtigem Kontakt mit Beschuldigten stehen.
Das können auch Politiker sein. In Baden-Württemberg, berichtete die Stuttgarter Datenschützerin Ruth Leuze, wurden aus Ordnern mit Zeitungsschnipseln, die bei einer Hausdurchsuchung gefunden worden waren, 354 Namen von Ministern und Abgeordneten, Managern und Journalisten herausgefiltert, die sodann - eine Panne - als »andere Personen« in Apis gespeichert wurden. Baden-Württembergs SPD-Spitzenkandidat Dieter Spöri machte die Probe aufs Exempel, fragte nach, und - er war dabei.
Zwei Bonner Grünen-Abgeordnete, die in Schleswig-Holstein gegen die Volkszählung auftraten, landeten ebenso in der Datei wie eine Fraktionskollegin, die sich in Bonn für die Freilassung Nelson Mandelas einsetzte. Sie hatte die Bannmeile ums Kanzleramt verletzt.
Silke Stokar, 35, Ex-Stadträtin aus Hannover, wurde als Fraktionsvorsitzende der Grün-Alternativen Bürgerliste gleich doppelt in der Staatsschutzdatei registriert. Sie beteiligte sich nach dem Reaktorunglück in Tschernobyl an einer Spontandemonstration, außerdem hatte sie per Sprühaktion ("Affentheater") öffentlich ihren Rücktritt erklärt.
Zusätzlich speicherten die eifrigen BKA-Beamten die Grünen-Rätin auch im Verfassungsschutzsystem Nadis. Einige Monate später wurden dem Bundesamt für Verfassungsschutz zwecks »Hintergrundabklärung« die »dem BKA bekannten Erkenntnisse mitgeteilt«.
Die Datenschützer formulierten nicht nur »erhebliche Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit der gesamten Datei«, sie fanden darüber hinaus Hinweise, daß neben Apis noch weit mehr Material beim Staatsschutz des BKA angehäuft wird. Beim »Kriminalpolizeilichen Meldedienst - Staatsschutz« (KPMD-S), so der Eindruck der Prüfer, würden die Regeln »noch weiter ausgelegt und angewandt« als bei Apis.
Berge von Informationen sind beim BKA in feingegliederten Aktensammlungen gespeichert - Bestände, die nach Ansicht der Prüfer die latente Gefahr in sich bergen, »zu einem späteren Zeitpunkt für Zwecke der Datenspeicherung gezielt ausgewertet« zu werden.
Der Verdacht der Prüfer kommt nicht von ungefähr. Aus den BKA-Akten zur Volkszählung wurden Straftatverdächtige in der Verfassungsschutzdatei Nadis gespeichert. Bei einer Sonderaktion im Herbst 1986 wurden die Akten zu 18 Komplexen, darunter »Nato-Nachrüstung«, »KKW Stade«, »Nicaragua«, »Ostermarsch« und »Gorleben«, systematisch auf Personenangaben ausgewertet. Ergebnis: Rund 400 Personen gerieten nachträglich in die umstrittene »Störerdatei«, die »Arbeitsdatei PIOS Landfriedensbruch«.
Einmütig empörte sich der Innenausschuß darüber, daß beim BKA alle Staatsschutzfälle, die zur Anlegung einer Kriminalakte führen, in den Nadis-Computer eingegeben werden. Das Verfassungsschutzsystem, zu dem durch regelmäßigen Bandabgleich auch der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst Zugang haben, dient den Staatsschützern der Polizei »als Zentralindex« (Bundesinnenministerium) für personenbezogene Daten. Eine Auswertung des Datenschutzbeauftragten über zehn Monate zeigte, daß der Staatsschutz des BKA 1290 Fälle in Apis erfaßte, im gleichen Zeitraum aber 2976 Fälle in Nadis einfütterte. Resümee der Prüfer: Nadis fungiert beim BKA als »Auffangdatei« für Fälle, die auch aus der Sicht der Staatsschützer offensichtlich nicht in Apis gehören.
Nicht nur im Nadis-System arbeiten Polizei und Nachrichtendienst zusammen. Aufgrund einer mündlichen Vereinbarung übersandte das BKA im August 1987 die kompletten Daten »Besonderer Fahndungsstand - Landfriedensbruch« und »Arbeitsdatei Landfriedensbruch«, in denen nach Schätzungen eine vierstellige Zahl von Personen gespeichert ist, an das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Eine Auswertung der vom BKA konventionell an andere Behörden erteilten Auskünfte im Jahre 1987 ergab zudem, daß etwa die Hälfte aller Auskünfte an den Verfassungsschutz ging. Dies bedeute, so resümieren die Datenschutzkontrolleure, »daß der Nachrichtenaustausch mit den Verfassungsschutzbehörden nicht geringer ist als der polizeiinterne Nachrichtenaustausch«.
Abgeordnete sehen darin einen eklatanten Verstoß gegen das Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendienst. »Im Endeffekt«, so SPD-MdB Alfred Emmerlich, werde »daran gerührt, daß wir keine Geheimpolizei haben wollen«. Als »eindeutig rechtswidrig« stuft sein Fraktionskollege Gerd Wartenberg die Praxis ein, dem Liberalen Burkhard Hirsch ist die Sache »unheimlich«.
Doch die Exekutive blockt ab. Der Verfassungsschutz habe doch ein »legitimes Interesse« zu erfahren, was beim BKA an Erkenntnissen über extremistisch motivierte Straftaten vorliege. Polizei-Abteilungsleiter Schreiber belehrte den Datenschutzbeauftragten schriftlich, er müsse den intensiven Datenaustausch zwischen BKA und Verfassungsschutz »als Nachweis für die Erforderlichkeit der informationellen Zusammenarbeit ansehen«. #