Echte Schweinerei - DER SPIEGEL
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BUNDESWEHR Echte Schweinerei

Marineflieger wollen verhindern, daß Konteradmiral Heinrich Kühnle zum Inspekteur befördert wird. Helmut Schmidt soll ihn und andere Admirale bestrafen, weil sie gegen Recht und Gesetz verstoßen haben.
• aus DER SPIEGEL 20/1971
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Günter Hahnenfeld. Ministerialdirigent im Amt des Wehrbeauftragten. zeigte Verständnis: »Das war weiß Gott ein Fehler, und Ihre Oberen kommen nicht darum herum, den zuzugeben.«

Die Aufmunterung des hohen Beamten galt jungen Offizieren des Marinefliegergeschwaders 3 in Nordholz bei Cuxhaven. Kapitänleutnante und Korvettenkapitäne zweifeln an ihren Vorgesetzten, aber auch an den Spielregeln der Demokratie.

Hahnenfelds Kritik galt den höchsten Admiralen der Bundesmarine: dem Inspekteur, Vizeadmiral Gerd Jeschonnek, dem zukünftigen Inspekteur, Konteradmiral Heinrich Kühnle, und dem Flottenchef, Vizeadmiral Armin Zimmermann, einem Favoriten für den Posten des nächsten Generalinspekteurs der Bundeswehr. Um ungeduldige Marineflieger, die ihre Führungsstäbe in Bonn. Glücksburg und Kiel wegen mangelnder Truppenfürsorge bedrängen, zur Räson zu bringen, verbot die Admiralität kurzerhand Appelle an den Wehrbeauftragten, an Bundestagsabgeordnete und an den Minister.

Die Admirale waren in Rage geraten, weil die Nordholzer Marineflieger ihren Besatzungen gleiche Prämien für gleichen Streß verschaffen wollten und dazu unkonventionelle Wege eingeschlagen hatten. Das Geschwader 3 »Graf Zeppelin« fliegt den Langstrecken-Aufklärer und U-Boot-Jäger Bréguet-»Atlantic«, von dessen Zwölf-Mann-Crew nur zwei Piloten sind. Die übrigen Soldaten starren bei ihren bis zu zwölfstündigen Einsätzen im abgedunkelten Flugzeug-Bauch auf Radarschirme und bedienen komplizierte elektronische Systeme.

Im Weißbuch 1970 hatte Bundeswehr-Oberbefehlshaber Helmut Schmidt neue Stellenzulagen »für Dienste mit erhöhten Anforderungen, unter erschwerten Bedingungen. mit physischen und psychischen Belastungen« annonciert. Dazu gehören laut Weißbuch »entsprechend belastete Flugzeugführer und Besatzungsangehörige« -- mithin auch die Atlantic-Flieger. Bei ihren Patrouillen kurven sie stundenlang in Höhen von nur 50 bis 300 Metern über dem Wasser, jeder Turbulenz ausgesetzt. Selbst erprobte Seeleute werden in der Atlantic oft luftkrank.

250 Mark pro Mann im Monat, so hatten sich die Langstrecken-Crews ihre neue Zulage gedacht. Das Ministerium dachte anders: Die Piloten sollten 200 Mark bekommen. die Mitflieger jedoch mit nur 100 Mark abgespeist werden.

Die »Zeppelin« -Mannen waren enttäuscht -- weniger wegen der 50-Mark-Kürzung als über die Diskriminierung der »Operators«. Weil die Zeit drängte -- bis zur Entscheidung im Bundestags-Innenausschuß waren es nur noch zehn Tage -, wandten sich die Captains an alle. Mitte Februar alarmierten sie

* den Bundeswehrverband, die halboffizielle Soldaten-Lobby auf der Hardthöhe;

* den stellvertretenden Vorsitzenden des Haushaltsausschusses im Bundestag und Abgeordneten ihres Wahlkreises, Hans Hermsdorf (SPD);

* das FDP-MdB Lothar Krall, Oberstleutnant a. D. und Zulagen-Referent im Innenausschuß;

* den Wehrbeauftragten des Parlaments, Fritz-Rudolf Schultz. In »einer Massenaktion« (Jeschonnek) wandten sie sich zudem an ihren obersten Dienstherrn Helmut Schmidt -- mit 71 Briefen »alle individuell, jeder schrieb nach Gusto und Fähigkeiten« (ein Kapitän). Die Briefschwemme (Beispiel: »In Anbetracht der Dringlichkeit bei den Atlantic-Besatzungen macht sich eine starke Verstimmung und Unwilligkeit bemerkbar") schreckte die Marineführung auf der Hardthöhe. Von einer Stunde zur anderen wurden am 19. Februar die Vertrauensleute der Flieger mit einer der 43 Tonnen schweren Bréguets aus Nordholz nach Bonn geflogen.

Dort empfing Vize-Inspekteur Kühnle, umgeben von einer Eskorte aus Büro-Kapitänen und Zivilexperten die Abordnung. Der zukünftige Manneboß fuhr die Kapitäne an. Ein Teilnehmer notierte: »K. drückt seinen Unmut aus. Er bestreitet das Recht, dem Wehrbeauftragten zu schreiben, bevor nicht alle militärischen Beschwerdeinstanzen eingeschaltet worden sind.«

Und dann sprach der Admiral sui generis: »Ich als alter Soldat kann die Notwendigkeit der Institution des Wehrbeauftragten sowieso nicht einsehen. Ich glaube, Sie haben kein Vertrauen zur militärischen Führung. Der richtige Weg wäre gewesen, mich anzurufen.« Und überhaupt: »Es ist militärisch völlig ungewöhnlich, daß von unten nach oben Gehaltsforderungen gestellt werden.«

Mit dem nächsten Anpfiff widersprach der Zweite Seelord der Admiralität seinem Minister, der während der kritischen Bestandsaufnahme 1970 die Soldaten aufgefordert hatte, sich mit ihren Nöten und Wünschen brieflich an ihn zu wenden: »Die Vertrauensleute haben nicht das Recht, einfach an den Minister zu schreiben, Ich bezweifle sowieso das Petitionsrecht des Soldaten zum Minister.«

Nach Nordholz zurückgekehrt, wurde die Delegation vergattert: Flottillenadmiral Günther Luther, in Kiel residierender Kommandeur aller Marineflieger, ließ den Vertrauensleuten ausrichten, die Äußerungen des Konteradmirals Kühnle zum Thema Wehrbeauftragter dürften auf keinen Fall in die Presse gelangen. Ein Offizier notierte sich: »Er weist auf die Folgen hin, sollte etwa der SPIEGEL davon erfahren.«

Zwei Tage später tagte der Bonner Innenausschuß. Als Freidemokrat Krall das Thema anschnitt, entgegnete ein ziviler Vertreter des Verteidigungsministeriums: »Eine Gleichbehandlung der Besatzungsmitglieder ist nicht gerechtfertigt.«

Auch Oberbefehlshaber Schmidt sah in einem Antwort-Fernschreiben an das Geschwader 3 »keine Möglichkeit, die Wünsche des fliegenden Personals jetzt noch zu berücksichtigen«. Parteifreund Hermsdorf war bei einem Treffen mit der nordischen Fronde im Cuxhavener »Hotel Donner« anderer Ansicht·. »Aus der Sicht des Haushaltsausschusses ist die angeglichene Stellenzulage auf 200 Mark zu vertreten.«

Bonns Spitzenadmiral Jeschonnek lehnt die Nordholzer Wünsche aus der Sicht des Militärs weiter ab. Der Inspekteur, der häufig lange Touren auf der Atlantic mitflog und wie alle anderen von irgendeinem Radar-Spezialisten, der gerade abkömmlich war, mit Essen versorgt wurde, zum SPIEGEL: »Ehrlich gesagt, man kann beim besten Willen die Verantwortung des Piloten nicht mit dem Koch auf eine Ebene stellen

Am 29. März um 9 Uhr befahl Kommodore Renz sein fliegendes Personal ins Gebäude 28 des Marinefliegerhorstes und erklärte, Inspekteur Jeschonnek, Flottenchef Zimmermann und Fliegerdivisionär Luther »mißbilligten schärfstens das Vorgehen von Soldaten des Marinefliegergeschwaders 3 in Sachen Stellenzulage«.

Alle Aktionen »in Angelegenheiten dienstlichen Charakters« außerhalb des Dienstweges seien künftig unzulässig. Dazu gehöre »das direkte Ansprechen von Wehrbeauftragten, Ministern und Abgeordneten, mündlich, per Telephon oder schriftlich«. Ein Offizier notierte: »Besonders der Weg in die Öffentlichkeit ist verboten.«

Empört verstießen die Marineflieger schon am nächsten Tag gegen den gesetzwidrigen Befehl. Ein Betroffener in einer Beschwerde an den Parlamentsbeauftragten Schultz: »Es sind Äußerungen gefallen, die meines Erachtens geeignet sind, an der demokratischen Grundhaltung von hohen Offizieren zu zweifeln.« Und MdB Hermsdorf reagierte spontan: »Das ist eine echte Schweinerei.«

Als klar war, daß auch der Maulkorb-Befehl die Unruhe der Atlantic-Patrouilleure nicht erstickt hatte, fuhr Divisionär Luther selber nach Nordholz. Vor 120 Marinefliegern sprach der Admiral plötzlich milde von »erheblichen Mißverständnissen«. Natürlich dürfe sich jedermann unmittelbar art Bundeswehrverband, ÖTV, Wehrbeauftragten und Abgeordnete wenden. Luther: »Sollte es, von wem auch immer, zu einer Fehlinterpretation gekommen sein, so stelle ich fest, daß der Befehl nicht rechtens ist. Er wird hiermit förmlich außer Kraft gesetzt.«

Obwohl der Admiral eine Diskussion nicht zuließ (ein Korvettenkapitän: »Wir hatten unsere Finger schon in der Luft"), empfing er eine Abordnung der murrenden Offiziere. Luther mußte sich anhören, daß »es für uns nicht damit getan ist, daß Befehle förmlich zurückgenommen werden. Wir verlangen Konsequenzen«. Luther antwortete: »Sie können nicht von mir verlangen, daß die vorgesetzte Admiralität bestraft wird. Ihre finanzielle Forderung werde ich weiter im Auge behalten.«

Inzwischen war den Fliegern der Mißbilligungs-Brief des Inspekteurs im Wortlaut bekannt geworden. Jeschonnek hatte zunächst die Abgeordneten erwähnt und mißbilligte dann schärfstens, daß sich die Soldaten »an den Minister und die anderen oben bezeichneten Stellen« gewandt hatten. Der Inspekteur selbstsicher: »Vom Flottenchef (Zimmermann) ist mein Schreiben voll verstanden und unterstützt worden.«

Im Amt des Wehrbeauftragten nahm Ministerialdirigent Hahnenfeld Mitte letzter Woche noch »genaue Wortlautuntersuchungen« vor. Das Ergebnis scheint festzustehen. Hahnenfeld« der das »Abschneiden des Petitionsrechts als Kardinalproblem des Falles« sieht: »Das kann nur so ausgelegt werden, schärfste Mißbilligung ist ein anders ausgedrücktes Verbot.«

Als endlich am 15. April der Wehrbeauftragte selber nach Nordholz kam, forderten die Kapitäne die Bestrafung der Admirale Jeschonnek, Zimmermann, Kühnle und Luther. Ein Offizier: »Kühnle und Zimmermann dürfen nicht befördert werden. Wenn durch Verbot Teile unserer demokratischen Einrichtungen außer Kraft gesetzt werden und wir das tolerieren, dann entziehen wir uns damit selbst die Grundlage unseres Berufes.«

Schultz mußte zugestehen: »Das alles hätte nicht geschehen und geäußert werden dürfen aber glauben Sie, daß der Minister Admirale aus der Tasche ziehen kann?«

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