EHERECHT - DER SPIEGEL
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Briefe

EHERECHT
• aus DER SPIEGEL 6/1952
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EHERECHT

(Nr. 1/52, Gesellschaft)

In der Schweiz ist es sehr verbreitet, daß Familien den Doppelnamen aus den Geschlechtsnamen der beiden Ehegatten führen. Dadurch unterscheiden sich bei häufig vorkommenden Geschlechtsnamen die einzelnen Familien des Geschlechtes. Die Kinder führen später den Vatersnamen als Geschlechtsnamen und fügen bei der Familiengründung den Namen der Ehefrau hinzu.

Springe/Deister

F. M. Hildebrandt

Die hier mitangeschnittene Frage einer Reform des Namensrechts fordert mit der Zunahme der Bevölkerung und ihrer wachsenden Zusammenballung auch in Deutschland immer dringender eine Lösung, wollen wir nicht bald zu dänischen Zuständen kommen. Die hierzu gemachten Vorschläge scheinen aber z. T. wenig überlegt zu sein, denn im Interesse der Rechtssicherheit darf man in keinem Falle die Namensänderung so leicht machen, wie angeregt wird, und sie der Freiwilligkeit überlassen. Man denke z. B. - ganz abgesehen von den eintretenden Störungen in unserem seit über hundert Jahren gut eingespielten Meldewesen - an die Schwierigkeiten bei der Erbenermittlung.

Heidenoldendorf

Dr. Felix Heinrich Sonntag

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