Eigener Wille im Mittelpunkt
Nr. 38/2002, Sterbehilfe: Warum der Vater eines Koma-Patienten für den Tod seines Sohnes kämpft
Nahrungsentzug und damit Verhungern führt nach mehreren Wochen zum Tod. Gleichzeitig wird aber weiterhin Wasser oder Tee durch die Magensonde gegeben. Flüssigkeitsentzug und damit Verdursten würde nach wenigen Tagen zum Tod führen. Da aber die begründete Sorge besteht, dass Menschen im Wachkoma deutliche Schmerzreaktionen zeigen, wird davor zurückgeschreckt. Mich entsetzt die Heuchelei, mit der Nahrungsentzug als human verkauft werden soll. Was hat das vorsätzliche Verhungernlassen mit Menschenwürde zu tun? Dann sollen diejenigen, die Menschen im Wachkoma das Lebensrecht und den Lebenswillen absprechen, ehrlich sein und die Todesspritze fordern. Oder ist es nicht doch besser, wenn wir auch für die Schwächsten ihr Lebensrecht anerkennen und menschenwürdige Lebensumstände schaffen?
HAMBURG WALTER ULLMER
Der Artikel unterstützt lediglich Personen, die Peter noch nie sprechen und lachen sahen. Ich habe das. Ich bin die Stiefschwester von Peter und die Stieftochter von Dieter Kahr. Als Dieters Tochter möchte ich der Öffentlichkeit mitteilen, dass er einer der liebevollsten und sensibelsten Menschen ist, die ich je kennen gelernt habe. Man muss wahrlich kein großer Psychologe sein, um zu erkennen, dass hinter Wut oder rauem Verhalten Leid und Schmerz stecken. Aber es ist eben alles Auslegungssache. Keine Auslegungssache ist dagegen, dass Peter so nicht leben wollte (wie von beiden Eltern übereinstimmend vorgebracht). Er hat es mir selbst noch gesagt - wenige Tage vor seinem Tod. Ganz besonders ärgerlich und beleidigend ist, dass der Autor versucht, für den Selbstmord Peters ("den die Wünsche des Vaters überforderten") Schuldige zu finden. Selbstmord ist Freitod.
KILCHBERG (SCHWEIZ) DANIELA KÄSTEL
Wenn ein mündiger Bürger durch einen ernsthaften (aber vereitelten) Freitodversuch seinen Sterbewillen nicht hinreichend beweisen kann, wie will man dann einem Wachkoma-Patienten nachweisen, dass er plötzlich das Leben liebt?
KÖLN PETRA LANGE
Unser Sohn, 51, befindet sich nach einem Herzinfarkt seit fast anderthalb Jahren im Wachkoma. Als er kürzlich auch noch an einer Lungenentzündung erkrankte, fragten mich die Ärzte, ob es nicht besser wäre, die künstliche Beatmung abzustellen und den Dingen ihren Lauf zu lassen. Ich antwortete, eine Zustimmung brächte ich nicht übers Herz und über die Lippen. Denn er reagiert ja trotz allem auf Musik, auf Zuspruch, auf Berührung. Manchmal weint er, manchmal versucht er zu lächeln. So ist er wohl näher am Leben als am Tode, und meine Frau und ich wollen ihn lieber so behalten als gar nicht.
HANNOVER WOLFGANG BECKER
Endlich ein gründlich recherchierter Bericht über das schwierige Thema Wachkoma! Leider sprechen Sie Peters Selbstbestimmungsrecht nur am Rande an, dabei müsste gerade sein eigener Wille im Mittelpunkt stehen. Die Aussage seines Vaters, Peter wolle angeblich »so nicht leben«, ist äußerst kritisch zu bewerten, da auf Grund der Charakterstruktur des Vaters zu befürchten steht, dass dieser nur seinen eigenen Willen verwirklichen möchte. Fraglich ist weiterhin, was der Sohn exakt mit »so« meinte, ob er sich heute immer noch so entscheiden würde und ob er umfassend über Behandlungsmöglichkeiten und Risiken eines Behandlungsabbruchs informiert war. Wirklich selbstbestimmt entscheiden kann nur, wer über Möglichkeiten und Risiken aufgeklärt ist. Wichtig ist es, seinen Willen rechtzeitig schriftlich festzulegen. Vorsorgen kann jeder mit der Medizinischen Patientenanwaltschaft, der juristisch abgesicherten Patientenverfügung der Deutschen Hospiz Stiftung.
MÜNCHEN MONIKA FALKNER JURISTIN DER DEUTSCHEN HOSPIZ STIFTUNG
* Am 10. Juni in Hamburg.