»Eigentlich andere Absichten« - DER SPIEGEL
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Anwälte »Eigentlich andere Absichten«

• aus DER SPIEGEL 34/1993
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

SPIEGEL: Der Münchner CSU-Oberbürgermeisterkandidat Peter Gauweiler, seit 1990 bayerischer Umweltminister, verdient seit über zehn Jahren jeden Monat nebenbei 10 000 Mark durch Verpachten seiner ehemaligen Klientel als Rechtsanwalt. Ist das im Juristenstand ein normales Geschäft?

Morlok: Absolut unüblich ist schon das Verpachten. Normalerweise verkauft ein Anwalt, der seinen Beruf auf unbestimmte Zeit ruhen lassen möchte, seine Kanzlei auf einmal und erhält dafür eine bestimmte Summe. Verglichen mit einem »normalen« Einzelanwalt, kommt Herr Gauweiler schon mit einem Pachtjahr an die Durchschnittssumme heran.

SPIEGEL: Insgesamt hat er weit über eine Million Mark kassiert. Kann ein Anwalt seine Kundschaft an Pachtpartner, zuletzt 1990 an die große Münchner Sozietät Nörr, Stiefenhofer & Lutz, einfach weiterreichen und versilbern?

Morlok: Eine spannende Frage. Normalerweise kann man das nur einmal machen. Die Mandanten können ja nicht gezwungen werden, bei der Stange zu bleiben. Sie sind keine dauerhafte Verfügungsmasse.

SPIEGEL: Vielen drängt sich die Vermutung auf, daß Gauweilers Vertragspartner in Wahrheit gar nicht für die alten Adressen zahlen, sondern für die bis zum Fall seines Eintritts in die Kanzlei dazuerworbenen Mandanten.

Morlok: Die bayerische Verfassung besagt in Artikel 57, daß Kabinettsmitglieder kein anderes besoldetes Amt, keinen Beruf und kein Gewerbe ausüben dürfen. Der Minister soll damit vor einem Loyalitätskonflikt bewahrt werden. Frage ist, ob die Vereinbarungen über »dazuerworbene« Mandanten und künftige Verdienstquoten gegen die Verfassung verstoßen.

SPIEGEL: Frage ist, wie Gauweilers Nebeneinkünftige zustande kommen. Da hat sich der Minister doch selber verpachtet?

Morlok: Nebeneinkünfte eines Ministers sind nicht generell anstößig. Verboten sind Einkünfte aus Berufstätigkeit. Hier muß geklärt werden, ob der Minister seinen alten Beruf möglicherweise verdeckt ausgeübt hat. Zum Anwaltsberuf gehört ja unter anderem auch die Einwerbung von Mandanten. Größere Sozietäten stellen Kollegen speziell für solche Außenaufgaben ab.

SPIEGEL: Wofür also fließen die Tausender auf Gauweilers Konto?

Morlok: Ohne exakte Kenntnis der sogenannten Altmandantschaft kann man das nur unzulänglich beurteilen. Tatsache ist aber immerhin, daß über lange Zeit horrende Summen gezahlt werden. Dies legt den Verdacht nahe, daß die Ämter des Herrn Gauweiler als Kreisverwaltungsreferent der Stadt München, Staatssekretär im Innenministerium und Umweltminister beim Zustandekommen des jeweiligen Pachtvertrags eine Rolle gespielt haben und daß Herr Gauweiler in dieser Zeit nebenbei auch Tätigkeiten für die Vertragskanzlei entfaltet hat. Wenn eine berufliche Tätigkeit entgolten wird, handelt es sich ganz klar um eine Verfassungswidrigkeit. Die Frage ist, ob das Entgelt für eine alte Klientel oder für die Neuzuführung von Mandanten fließt. Die Auslegung des Vertragstextes, soweit möglich, bringt zumindest sehr deutliche Verdachtsmomente für rechtswidrige Verabredungen auf den Tisch.

SPIEGEL: Dann ginge es womöglich gar nicht um Pachtzins, sondern um eine Art Provision?

Morlok: »Provision« ist das Wort im Wirtschaftsgeschehen, bei den Anwälten nennt man das wohl weniger so. Aber der Gauweiler-Vertrag läßt den Schluß zu: Es geht wie bei einem aktiven Sozius um die Honorierung von Akquisitionen. Bestandteil des Vertrages sind ja auch Vereinbarungen über den Eintritt in die Sozietät. Und für diesen Fall ist eben schon vom »dazuerworbenen Mandantenstamm« die Rede. Vorsichtig ausgelegt, begründet der Vertrag nicht unbedingt eine Verpflichtung, neue Kunden zu erwerben, aber jedenfalls hegt er die Erwartung.

SPIEGEL: Hat der Minister eine Nische entdeckt, in der sich Anwaltskanzleien verpachten lassen wie Kneipen und Tankstellen?

Morlok: Ja. Und man muß sich fragen, welche Überlegungen seine Vertragspartner angestellt haben. Weil man ja nie weiß, wie lange eine politische Karriere läuft, kann ein Mandantenpächter doch überhaupt nicht wissen, was er im Endeffekt bezahlen muß. Auch dies spricht dafür, daß die Pächter eigentlich andere Absichten verfolgen. Y

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