LEUNA-AKTEN Ein Fall für den Staatsanwalt
Gerade einen Tag war Burkhard Hirsch als Sonderermittler bestellt, um im Kanzleramt zu klären, wie dort in der Vergangenheit massenhaft Akten verschwinden konnten, da kannte Helmut Kohl schon das Ergebnis.
»Zu meiner Zeit sind doch keine Akten verschwunden«, herrschte der Altkanzler Anfang Februar einen Fernsehmoderator an: »Das können Sie doch gar nicht beweisen, was Sie hier behaupten!«
Wenn der ehemalige nordrhein-westfälische Innenminister Hirsch am Mittwoch dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss »Parteispenden« seinen 61-seitigen Bericht vorlegt, steht zweifelsfrei fest: In Kohls Amtszeit sind nicht nur umfangreich Originaldokumente abhanden gekommen; ganze Aktenvorgänge wurden manipuliert, große Datenbestände auf den Computern einfach gelöscht.
Hirschs Bericht umfasst drei Schwerpunkte. In jedem Fall zeigt sich ein Umgang mit Regierungsdokumenten, der sich nicht mit Schlamperei entschuldigen lässt:
* So wurden Mitte der neunziger Jahre Akten, die der »Treuhand«-Untersuchungsausschuss vom Kanzleramt angefordert hatte, vor der Übergabe gesäubert und verfälscht - und dies nicht nur im Fall Leuna, den der Ausschuss näher begutachten wollte. Auch bei anderen kritischen Privatisierungen wurden aus den bestehenden Akten Vorgänge ausgegründet. Die Originale von damals sind verschollen. Die noch vorhandenen Kopien lassen heute keinen Rückschluss auf den ursprünglichen Bestand zu.
* Mitunter wurden brisante Akten zwar archiviert, aber nicht bei dem in Frage stehenden Sachgebiet. Damit sind sie für Nichteingeweihte praktisch unauffindbar. Vor dem Regierungswechsel wurden darüber hinaus die Bestände von Mitarbeitern des Kanzleramtes durchforstet. Akten zu Vorgängen wie Panzerlieferungen nach Saudi-Arabien oder die Privatisierung von Eisenbahnerwohnungen fehlen, die in der Parteispenden-Affäre eine zentrale Rolle spielen.
* Im September 1998, wenige Tage nach der verlorenen Bundestagswahl, wurden auf den Computern des Kanzleramtes rund zwei Drittel des Datenbestands zerstört. Rund drei Gigabyte wurden gelöscht, das entspricht mindestens 1,2 Millionen beschriebenen Blatt Papier.
Hirschs Bericht ist der vorläufige Schlusspunkt einer monatelangen Recherche. Schon im Herbst vergangenen Jahres waren im Kanzleramt die ersten Zweifel an der ordnungsgemäßen Aktenführung der Vorgänger aufgetaucht. Wann immer die Beamten sich Kenntnis über umstrittene Projekte verschaffen wollten, waren die Aktenbestände entweder unvollständig, auffällig dünn oder bis zur Unkenntlichkeit verändert. Schnell stand fest, dass nicht mehr alles zu finden war, was hätte da sein müssen.
Als sich der Verdacht der Aktenvernichtung erhärtete, beauftragte Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier Anfang Februar schließlich den FDP-Mann Hirsch mit »disziplinarischen Vorermittlungen gegen Unbekannt« - und der scheute keine Mühe.
Unterstützt von zwei Beamten des Bundeskriminalamtes und wenigen, ausgewählten Mitarbeitern des Kanzleramtes, vernahm Hirsch bis Ende Mai 79 Zeugen. Weil die Wände im Anbau des ehemaligen Staatsratsgebäude der DDR so dünn sind, dass sie Ohren haben, bezog der Liberale drei nebeneinander liegende Büros im vierten Stock. Im mittleren Raum konnte er so diskret aktive und ehemalige Beamte vernehmen.
Hirsch und seine Mitarbeiter sichteten meterweise Akten und verglichen das Material des Kanzleramtes mit den Funden in den Fachministerien. Computerspezialisten versuchten, gelöschte Festplatten des Kanzleramtes zu rekonstruieren. Sicherungskopien der Regierungsdateien, die zufällig im alten Bonner Kanzleramt gefunden worden waren, machten Experten mit längst überholten Programmen wieder lesbar.
Im Detail nähren Hirschs Recherchen einen fatalen Verdacht: Das Kanzleramt, so scheint es, hinterging das Parlament, trickste und täuschte, um schließlich die Regierungsdokumente verschwinden zu lassen.
Wann immer der Untersuchungsausschuss »Treuhand« von 1993 Akten im Kanzleramt anforderte, fertigte das Exekutivorgan Kanzleramt anscheinend für seinen Kontrolleur Parlament Aktenvorgänge, die niemals Grundlage seiner Arbeit und Entscheidungen waren.
Was bisher nur bei den Leuna-Akten dokumentiert war (SPIEGEL 52/1999), hatte wohl Methode. Ob bei dem Privatisierungsfall der ehemaligen Rostocker Bagger-, Bugsier- und Bergungsreederei oder der Motorradwerke Zschopau - der ursprüngliche Originalbestand lässt sich nicht mehr rekonstruieren. Im Keller des Kanzleramts lagern heute zu all diesen Fällen fast nur noch Kopien. Die Spur der Originale ist längst verloren.
So werden die Nachforschungen der letzten Monate auch zur Abrechnung mit dem System Kohl, diesem unheimlichen Geflecht aus Abhängigkeiten, Gunstbeweisen und missbrauchtem Herrschaftswissen. Und sie zeigen, wie langer Machterhalt den Verwaltungsapparat korrumpieren kann. In 16 Jahren Regierungszeit Kohl entstand im Kanzleramt bedingungslose Loyalität, die noch über die Abwahl des Patriarchen hinausreichte.
In den langen Kohl-Jahren hatte sich ein Teil des Beamtenapparats, dieses Fleisch gewordenen Synonyms für Unbestechlichkeit und Korrektheit, die Sichtweise des Kanzlers zu Eigen gemacht: Außerhalb der Machtzentrale gab es keine politischen Kontrahenten, sondern nur Feinde. Der Wahlsieg Schröders muss auf einen Teil der Truppe wie der bevorstehende Einmarsch gegnerischer Truppen gewirkt haben.
In den letzten Wochen der Amtszeit Kohl muss es im Bonner Kanzleramt zugegangen sein wie vor der Auflösung der Stasi-Zentrale in der Berliner Normannenstraße. Unterschiedslos wurden politische Konzepte, offizielle Akten und Papiere, die Entscheidungswege und Beteiligte offenbarten, vernichtet.
Dennoch ist selbst bei der finalen Büroreinigung nach der Wahlniederlage 1998 System zu erkennen. In fast allen Fällen, die bei der Aufklärung der CDU-Spendenaffäre derzeit Staatsanwälte und Untersuchungsausschuss interessieren, sind »die Lücken im vorhandenen Bestand evident« (Steinmeier). So gibt es Unterlagen zu Airbus-Verkäufen nach Malaysia, China oder Saudi-Arabien zuhauf, Kohls Interesse am Wohl dieser Industrie ist hinreichend dokumentiert. Doch ausgerechnet an Unterlagen zu den Flugzeug-Lieferungen nach Kanada und Thailand, die in den Ermittlungen gegen den Lobbyisten Karlheinz Schreiber eine entscheidende Rolle spielen, herrscht Mangel.
Um überhaupt Korrespondenz mit Schreiber zu finden, der im Verdacht steht, bei seinen Geschäften auch die Politik geschmiert zu haben, bedurfte es akribischer Suche. Mal fanden sich Unterlagen zu einer geplanten Panzerfabrik in Kanada, dem »Bearhead-Projekt«, in einem Vorgang zu Standortfragen einer Rüdesheimer Weinbrennerei, ein anderer Brief des Lobbyisten war in Unterlagen zu »humanen Dorschfangmethoden«.
Mittlerweile kann das Kanzleramt sogar beweisen, dass Dokumente zu brisanten Projekten wie der Privatisierung der Eisenbahnerwohnungen fehlen. 1998 hatte das Unternehmen WCM 112 000 Wohnungen vom Bund erworben. Wenig später spendeten die WCM-Großaktionäre, das Hamburger Ehepaar Ehlerding, 3,35 Millionen Mark an die CDU.
Die Belege verdanken die Ermittler einem Missgeschick bei einer der letzten Vernichtungsaktionen der Kohl-Truppe: Am 29. September 1998, zwei Tage nach der verlorenen Wahl, wollte die Amtsleitung diskret die Festplatten aller Computer löschen lassen. Als Daten des Sozialwerks gelöscht wurden, trat der Personalrat auf den Plan und protestierte beim damaligen Kanzleramtschef Friedrich Bohl. Dennoch wurde in der folgenden Nacht der größte Teil des Datenbestandes vernichtet.
Bis heute beteuert der Kohl-Vertraute Bohl, er habe die Löschung nicht angeordnet. Zudem seien nur »Vermerke und politische Konzepte« gelöscht worden. Doch dummerweise versäumten die Festplatten-Putzer in dieser Nacht, auch die Sicherungsbänder der Datenbestände verschwinden zu lassen. Die rekonstruierten Kopien belegen eindeutig, dass auch Dokumente und entscheidungsrelevante Unterlagen verschwunden sind.
Bleibt die Frage: Wer ist für den Aktenschwund verantwortlich? An diesem Punkt zeigt das Kohlsche Machtsystem der organisierten Verantwortungslosigkeit Stabilität noch im Untergang.
Da selbst engste Mitarbeiter des Kanzlers oft nur in Ausschnitten über Entscheidungsabläufe informiert waren, blieb unklar, wer der eigentliche Urheber einer Entscheidung war. Zudem verfügte Kohl über ein umfangreiches Privatarchiv. In den letzten Monaten fanden die Ermittler keinen Beleg für schriftliche oder mündliche Weisungen von Kohl oder Bohl zu einer der Säuberungsaktionen. Die Urheberschaft bleibt im Dunkeln.
Ob die Aktenvernichtung angeordnet wurde und, wenn ja, von wem, muss nun die Justiz klären. Bereits vergangene Woche erklärte Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye, der Bericht werde »unverzüglich an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet«. In Bonn laufen bereits Ermittlungen auf Grund von Strafanzeigen wegen Verwahrungsbruchs. Schließlich stehen auf unerlaubter Urkundenvernichtung bis zu fünf Jahre Haftstrafe.
Der Politikwissenschaftler Wilhelm Hennis ist überzeugt: »Wenn die Akten unauffindbar sind, haben wir einen Fall von Staatskriminalität vor uns, für den ich keine Parallele in der Geschichte der westlichen Verfassungsstaaten kenne.«
MARKUS DETTMER