Ein trauriger Clown - DER SPIEGEL
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MINISTER Ein trauriger Clown

• aus DER SPIEGEL 30/1953
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Mit derangierter Krawatte und ziemlich gequältem Lächeln präsentierte sich Schwedens SP-Ministerpräsident Tage Erlander der einheimischen Presse, als er auf dem Stockholmer Flughafen Bromma der SAS-Maschine aus London entstieg. Er wußte genau, daß sie nicht zu wissen begehrte, wie sein Kurzurlaub in England verlaufen sei, sondern ob er die amtlichen Tage seines soeben wegen Vergeßlichkeit zum Schaden des Finanzamts bestraften Innenministers Hedlund für gezählt halte.

»Erst muß ich Urteil und Begründung eingehend studieren«, schützte der Regierungschef Unwissenheit vor. Dabei wußte jeder Schwede bereits acht Tage, daß das Außenministerium dem Regierungsboß schon gleich nach der Verurteilung Dr. Hedlunds, 52, am 25. Juni die Urlaubsfreude durch Übersendung eines ausführlichen Berichts getrübt hatte.

24 Stunden nach seiner Rückkehr gab dann Erlander regierungsamtlich bekannt, er gedenke, seinen bauernparteilichen Koalitionsbruder zu halten. Ohne dessen Sukkurs wäre Tage Erlander zum Rücktritt gezwungen. Die Agrarier könnten auch mit der liberal-konservativen Opposition eine Regierungsmehrheit zustande bringen.

Dr. jur. Gunnar Hedlunds Vergeßlichkeit in Steuersachen reicht in den Februar 1951 zurück, als er bei Abfassung der ehegemeinschaftlichen Steuererklärung einen Holzverkaufserlös aus Frau Astrids Forstbesitz in Höhe von 8173 Kronen übersah. Dadurch entzogen die mit über 60 000 Brutto-Kronen veranlagten Hedlunds der Staatskasse 3996 Steuer-Kronen.

Da der Käufer des Holzes die Ausgabe von 8173 Kronen in seiner Steuererklärung aufführte, stolperte das Finanzamt in Härnösand Ende 1952 über das Fehlen einer entsprechenden Einnahme in Dr. Hedlunds Aufstellung. Die Folge: Der Innenminister, der in dieser Eigenschaft auch Chef aller mit steuerlicher Veranlagung und Fahndung beschäftigten Beamten ist, mußte sich wegen lückenhafter Einkommensangaben gerichtlich verantworten. Wegen »grober Unachtsamkeit« wurde er am 3. Dezember 1952 zu 1400 Kronen, seine Frau zu 600 Kronen Strafe verurteilt.

Die von Hedlund bemühte zweite Instanz in Sundsvall war weniger streng und warf ihm durch glatten Freispruch einen Rettungsring in das Meer allgemeiner Empörung nach: wohl liege Unachtsamkeit vor, die indes »im Sinne der Steuergesetzgebung nicht als grob« gelten könne.

Anklagevertreter und Landeshauptmann John Rudström überlegte eine Woche lang

und forderte dann den Generalstaatsanwalt auf, die letzte Instanz zu bemühen.

Währenddessen zitierte die Presse interessante Beispiele dafür, wie streng in Schweden sonst die Bräuche sind. Danach pflegt es bei Vergeßlichkeit gewöhnlicher Steuerzahler ganz andere Gerichtshiebe zu setzen. Gleichzeitig lamentierten die Finanzämter im Chor, es werde künftig wohl keinen Zweck mehr haben, Steuersünder à la Hedlund vor Gericht zu zerren.

Dr. Hedlund seinerseits nutzte den Freispruch, um rechtzeitig vor dem Urteil der höchsten Instanz auf dem Bauernpartei-Kongreß seine Wiederwahl als Führer zu managen. Am 25. Juni 1953 spritzte ihm das Höchstgericht in absentia den erstinstanzlichen Fleck erneut auf die weiße Weste: 1400 Kronen wegen »grober Unachtsamkeit«.

Was Dr. Hedlund nunmehr zu tun gedenke, meinte das SP-Blatt in Kristianstad, das müsse er »mit sich selbst und seinem Herrgott ausmachen«. Dr. Hedlund hielt sich mehr an seinen irdischen Herrn. Der Regierungschef möge entscheiden, ob er noch tragbar sei oder nicht.

Den Kommentaren seines Leiborgans eingedenk, Hedlund sei unersetzlich zu finden, erteilte Tage Erlander dem Minister Absolution.

Seitdem richtet sich der Zorn der großen Presse-Mehrheit auch gegen den Chef der königlichen Regierung. Die liberale Zeitung »Expressen« bezeichnet ihn schwarz auf weiß als »traurigen Clown«.

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