Einmaliges Urteil
Aus »außenpolitischen Gründen« verweigert das Land Baden-Württemberg einem Iraner die deutsche Staatsbürgerschaft, obwohl er alle persönlichen und beruflichen Voraussetzungen dazu erfüllt. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bezog sich in seinem Ablehnungsbescheid auf ein Abkommen, das 1929 zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien abgeschlossen worden war. Danach dürfen persische Staatsangehörige nur mit Zustimmung Teherans eingebürgert werden. Der 43jährige Ingenieur jedoch, der 1964 in Abwesenheit zu 20 Jahren Einzelhaft verurteilt worden war, trägt in seinem Paß den Vermerk, er dürfe den Iran nie mehr betreten. Gleichwohl beharrte das Gericht darauf, der Perser, der als politisch Verfolgter anerkannt ist und seit 1969 in der Bundesrepublik lebt, solle eine entsprechende Erklärung aus Teheran beibringen. »Vor allem zum Schutze der im Iran lebenden Deutschen und des dort befindlichen deutschen Vermögens«, so das Urteil, müsse an der »strikten Einhaltung« des Abkommens von 1927 festgehalten werden. Jetzt geht der in der deutschen Justizgeschichte einmalige Fall an das Bundesverwaltungsgericht in West-Berlin.