JUSTIZ / WASSERMANN Eis zu
Beim »Ball der Rechtschaffen(d)en« im kleinen Saal der Braunschweiger Stadthalle spielte die Kapelle den Wassermann-Song aus »Hair« -- er galt Rudolf Wassermann, dem neuen Präsidenten des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig.
340 Juristen im Parkett klatschten, sangen und tanzten mit. Für Wassermann war das Ständchen ein Zeichen: »Die Verhältnisse haben sich entspannt.« Niedersachsens »Justizminister Hans Schäfer (SPD) als Festteilnehmer: »Das Eis ist gebrochen.«
Das war sonnabends. Am Mittwoch darauf, dem 17. vergangenen Monats, fror das Eis wieder zu: Sieben niedersächsische Richter, laut Schäfer »die crème de la crème«, begaben sich in Sachen Wassermann auf den Rechtsweg und riefen gegen ihren Minister das Verwaltungsgericht in Hannover an.
Es waren -- voran der Celler OLG-Chef Dr. Wilhelm Kregel -- die sieben Mitglieder jenes Präsidialrats, der im November vergangenen Jahres einstimmig befunden hatte, Wassermann
damals noch Landgerichtspräsident in Frankfurt -- sei für das Braunschweiger Chefpräsidentenamt fachlich und persönlich ungeeignet (SPIEGEL 49/1970).
Mit seinem Votum befand sich der Präsidialrat, der laut Richtergesetz »vor jeder Ernennung ... zu beteiligen« ist, in kollegialer Übereinstimmung mit zehn der elf Landgerichtspräsidenten im Land und zehn von 16 OLG-Richtern in Braunschweig, die gegen den Justizreformer und Sozialdemokraten Wassermann Protest erhoben. Niedersachsens Regierungschef Alfred Kubel (SPD) blieb unbeeindruckt: »Alle diese Argumente waren so wenig wert, daß wir faktisch nicht vor einer Abwägung standen.«
Präsidialratsvorsitzender Kregel war pikiert, erklärte, »daß es dem Ministerpräsidenten nicht zusteht, solche Wertungen vorzunehmen«, und kündigte an: »Über die Art und Weise, wie die Dinge behandelt worden sind, wird der Präsidialrat noch sprechen.« Im Landtag räsonierte CDU-Chef Wilfried Hasselmann über »eine Regierung, die von Mitbestimmung redet, aber ... über die Meinung derer hinweggeht, die wir hier zur Mitwirkung berufen haben«.
Hasselmann übersah, daß die Richterschaft weder mitbestimmen noch mitwirken kann und der Präsidialrat allenfalls eine Mitbestimmung von OLG-Richtern gewährleistet -- mit einem OLG-Chef als Vorsitzendem, drei Mitgliedern von Gerichtspräsidien, die von OLG-Präsidien gewählt werden, und lediglich drei vom Hauptrichterrat ausgesuchten Mitgliedern, von denen aber nur »mindestens zwei bei einem Land- oder Amtsgericht tätig sein »sollen«, der dritte darf ruhig auch noch ein OLG-Mann sein.
Und Kregel übersah, daß Justizminister Schäfer den Fall Wassermann in einer Art und Weise behandelt hatte, die über die gesetzlichen Vorschriften ein gutes Stück hinausging: Statt dem Präsidialrat, was gesetzlich genügt hätte, lediglich die Personal- und Befähigungsnachweise Wassermanns vorzulegen und in Ruhe eine Stellungnahme abzuwarten, übergab Schäfer zusätzlich Wassermanns Personalakte sowie die Unterlagen der konkurrierenden Bewerber. Zudem empfing er einmal den Präsidialratschef Kregel und ein andermal alle sieben Präsidialräte zur gemeinsamen Beratung in seinem Ministerkontor. Erst danach schlug er Rudolf Wassermann dem Kabinett zur Ernennung vor.
Aber die Kregel-Gruppe war"s nicht zufrieden. Zweimal, Anfang Dezember und Mitte Januar, bemängelte sie in Briefen an Schäfer, ihre Beteiligung an der Ernennung sei unzureichend gewesen und sie erbitte eine Stellungnahme des Ministers. Doch ein neuerliches Zusammentreffen kam nicht zustande. Erst fuhr Schäfer in die Ferien nach Gran Canaria, dann setzte sich Kregel zu einem Reiterurlaub in die Heide ab.
Kurz vorher aber legitimierte sich der Gerichtspräsident aus Celle noch als Verfahrensbevollmächtigter in eigener Sache. Unter dem Aktenzeichen VI A 30/71 registrierte die VI. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover am 17. Februar einen Antrag des Präsidialrats, das Gericht möge durch Beschluß feststellen, daß Justizminister Schäfer seinen Pflichten gleich dreimal zuwidergehandelt habe.
Nach Auffassung der sieben Ratsherren soll Schäfer verpflichtet gewesen sein,
* dem Präsidialrat auch Beurteilungen über Wassermanns letzte Tätigkeiten als Pressereferent im Bundesjustizministerium und als Frankfurter Landgerichtspräsident zu unterbreiten;
* vor seiner Empfehlung an das Kabinett, Wassermann zu berufen, eine zweite schriftliche Stellungnahme des Präsidialrats abzuwarten;
* dem Pressedienst der SPD-Landtagsfraktion zu erklären, es treffe nicht zu, daß der Präsidialrat über die Bonner und Frankfurter Tätigkeit Wassermanns Unterlagen erhalten habe,
Dies hatte der SPD-Dienst, der lediglich eine Presseinformation der Staatskanzlei nachgedruckt hatte, freilich nie behauptet, aber Justizminister Schäfer Ja na gut, ich kann da ja hingehen und denen das erklären.«
Daß der Minister einen weiteren Bescheid des Präsidialrats hätte abwarten müssen, folgert der Rat aus einer Absprache mit Schäfers Amtsvorgänger Gustav Bosselmann (CDU), der sich bereit erklärt hatte, bei Meinungsverschiedenheiten zunächst ein Gespräch zu vereinbaren und danach »notfalls eine ergänzende Stellungnahme« (Bosselmann) entgegenzunehmen. Schäfer dazu: »Verstehe ich nicht, Urteil ist Urteil.«
Und das Urteil hätte schwerlich negativer ausfallen können, wenn der Rat der Richter auch die Wassermann-Papiere aus Bonn und Frankfurt noch bekommen hätte: Die Bundesregierung wollte ihn noch kürzlich als Abteilungsleiter ins Justizministerium holen, und der hessische Justizminister Karl Hemfler teilte mit, dienstliche Beurteilungen -- wie für Assessoren und Referendare -- seien für Präsidenten in Hessen seit eh und je unüblich«.