KANZLERAMT Eiserner Chef
Kanzleramtschef Manfred Lahnstein ist aufgebracht über einen Staatsdiener in seiner eigenen Behörde. Doch ans Leder kann er ihm nicht -- der Mann hat Macht.
Zumindest, wenn es um des Kanzlers Kasse geht. Alfred Opahle leitet in der Abteilung Recht und Verwaltung die Vorprüfungsstelle, untersteht dem Amt nur verwaltungstechnisch und genießt so etwas wie richterliche Unabhängigkeit: Er ist der Aufpasser des Bundesrechnungshofes, und mit ihm will es sich keiner verderben. Ein Kanzler-Beamter: »Der hat hier die tollste Stellung im Haus.«
Die weiß Opahle zu nutzen. Seit einem Jahr beschäftigen sich Rechnungshof, Kanzleramt, Bundeskriminalamt und Finanzministerium mit einem Tadel des pflichtbewußten Spar-Kommissars: Geht es nach ihm, stehen die Sekretärinnen von Helmut Schmidt, Liselotte Schmarsow und Marianne Duden, vor dem Ende der Dienstfahrten.
Die Damen des Kanzlers werden seit Jahren allmorgendlich zum Dienstbeginn zwischen 8.15 Uhr und 8.30 Uhr zu Hause mit einer Staatskarosse abgeholt und nach getaner Arbeit, »meistens sehr spät abends« (Lahnstein), wieder heimgebracht.
Aus gutem Grund: Der arbeitswütige Schmidt verlangt von seinen Gehilfinnen steten Einsatz, manchmal einen Sechzehn-Stunden-Tag und oft auch Dienst am Wochenende. Außerdem, so argumentiert das Kanzleramt, bedürften die Frauen aus dem Vorzimmer der Macht besonderen Schutzes. Die Fahrtkosten, schätzen Experten, machen noch nicht einmal 10 000 Mark im Jahr aus.
Das deucht den Vorprüfer Opahle -- Liselotte Schmarsow hat es drei, Marianne Duden sechs Kilometer nach Hause -- zu teuer. Er entdeckte die »Richtlinien gemäß Paragraph 52 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung für die Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen außerhalb der dienstlichen Verwendung bei obersten Bundesbehörden vom 2. Juli 1975«.
Darin hatten die Sozialliberalen vor sechs Jahren den freizügigen Gebrauch von Dienstwagen eingeschränkt. »Dauerdispositionsbefugnis über ihre Dienstkraftfahrzeuge« haben, so das Regelwerk, nur Bundesminister und Staatssekretäre -- sie »gelten als immer im Dienst befindlich«.
Auch Abteilungsleiter, »Bedienstete, die auf Dauer vergleichbare Funktionen ausüben«, und schwer Körperbehinderte dürfen sich regelmäßig auf Kosten des Steuerzahlers zwischen Wohnung und Amt hin- und herbefördern lassen. »Sonstigen Bediensteten« steht eine Staatslimousine nur zu »bei einer unvorhergesehenen Überschreitung der normalen Arbeitszeit über 19 Uhr hinaus«.
Paradoxes Argument des Spar-Spezialisten im Kanzleramt: Da die Schmidt-Sekretärinnen in der Regel schon vorher wüßten, daß ihr Arbeitstag erst lange nach 19 Uhr endet, hätten sie auch kein Anrecht auf Sonderfahrten.
Dies beschied Opahle am 8. Juli 1980 in einem Vermerk an die Leitung des Hauses, die darauf beim Bundesfinanzministerium um eine Sonderregelung für die Kanzler-Mitarbeiterinnen einkam -- ohne Erfolg.
Gepiesackt von den ständigen Mahnungen des Vorprüfers, hatten die Kanzler-Beamten, am 27. Januar dieses Jahres, schließlich die rettende Idee: Bundeskriminalamt (BKA) und Sicherungsgruppe Bonn sollten bestätigen, daß die beiden Damen zu den gefährdeten Personen gehören.
Das BKA war den bedrängten Beamten-Kollegen gefällig: Es könne nicht ausgeschlossen werden, antworteten die Sicherheitsexperten, »daß im Falle der Aussichtslosigeit eines Angriffes auf den Herrn Bundeskanzler sozusagen ersatzweise Angriffe auf die Sekretärinnen in die Überlegungen einbezogen werden«.
Damit aber mochte sich der Bundesrechnungshof nicht zufriedengeben: In solchen Fällen genüge ein Dienstwagen wohl kaum als Abwehr, da müsse man Liselotte Schmarsow und Marianne Duden ja gleich ständigen Begleitschutz mitgeben -- was noch mehr Kosten verursachen würde.
Unnachgiebig schickten die Kassenkontrolleure eine »Prüfungsmitteilung«, auf die Lahnstein nun antworten muß. »Der Amtschef«, weiß Kanzler-Sprecher Horst Jürgen Winkel über die Machtprobe zwischen Rechnungshof und Kanzler-Behörde, »hat da einen eisernen Standpunkt.«
Ex-Finanzstaatssekretär Lahnstein besteht darauf, daß Liselotte Schmarsow und Marianne Duden auch künftig mit dem Staatswagen zum Dienst am Kanzler befördert werden. Die Richtlinien zur Haushaltsordnung, so seine Begründung, träfen auf die Schmidt-Sekretärinnen ohnehin nicht zu, da sie vom Bundeskriminalamt zum Kreis der schutzbedürftigen Personen gezählt würden.
Hilfsweise argumentieren Kanzler-Beamte außerdem, die beiden Damen seien vom Arbeitsablauf her den Abteilungsleitern gleichgestellt und dürften sich allein schon deshalb, sogar im Einklang mit den Regeln, auf Staatskosten transportieren lassen. Winkel siegesgewiß: »Das Bundeskanzleramt ist überzeugt, daß der Rechnungshof unserer Stellungnahme folgen wird.«
Dann aber kann Opahles Spar-Tip ungeahnte Kosten nach sich ziehen: Falls die Kassenprüfer die Ausnahme für die Kanzler-Gehilfinnen mit Brief und Siegel bestätigen, könnten auch viele Minister-Sekretärinnen verlangen, fortan mit dem Dienstwagen chauffiert zu werden.
S.68Bei Schmidts 60. Geburtstag am 23. Dezember 1978 im Bonner PalaisSchaumburg.*