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Das Moskauer Justizministerium verzeichnete eine »erhebliche Stabilisierung des sowjetischen Familienlebens«, als Folge der 1944 eingeführten strengeren Ehescheidungsvorschriften. Die amtliche Zeitung »Sozialistisches Gesetz« berichtet, die Ehescheidungsziffern seien in den letzten Jahren beträchtlich abgesunken. In einem Leitartikel werden verschiedene Richter kritisiert, die den Fall eines gelegentlichen Ehebruchs als Scheidungsgrund betrachten. Der Krieg habe zu zeitweiser Trennung von Millionen von Familien geführt. Daraus folgernde Schwierigkeiten dürften jedoch nicht zur Auflösung der Familien führen: »Die Gerichte dürfen nicht vergessen, daß Scheidungsangelegenheiten keine Privataffären sind ... Der Gerichtshof entscheidet unter Berücksichtigung der Erziehung der Kinder als künftige Aufbauelemente des Kommunismus«, schreibt das Sozialistische Gesetz vor.