ENTSCHEIDUNGEN - DER SPIEGEL
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ENTSCHEIDUNGEN

• aus DER SPIEGEL 46/1957
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Die weißen Richtungspfeile, die an Straßenkreuzungen und Abzweigungen auf das Straßenpflaster gemalt sind, gehören nicht zu den Verkehrszeichen, deren Nichtbeachtung den Verkehrsteilnehmer strafbar macht (Oberlandesgericht Hamm).

Auf Haft darf nicht allein deshalb erkannt werden, weil der Täter vermögend ist (Bayrisches Oberstes Landesgericht).

Das Ablassen der Luft aus einem Autoreifen erfüllt nicht den Tatbestand der Sachbeschädigung (Oberlandesgericht Düsseldorf).

Zu den Mindestanforderungen eines handwerksmäßig betriebenen Plättens gehört mehr als nur das einfache, ohne Sach - und Stoffkenntnisse vorzunehmende Hin - und Herschieben eines Bügeleisens (Oberverwaltungsgericht Münster).

Es entspricht nicht dem üblichen Verkehrston unter Kraftfahrern, dem Unmut über nicht sachgemäßes Verkehrsverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers durch Zeigen eines Transparentes mit dem Aufdruck »Schwein« Ausdruck zu verleihen (Oberlandesgericht Hamm).

Der Verlust von Einnahmen, die ausschließlich unter Förderung der Unsittlichkeit erzielt wurden (Einnahmen aus einem Bordell), kann nicht zu Leistungen aus dem Lastenausgleich führen (Bundesverwaltungsgericht).

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